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Lobbyismus in Ministerien - Wo bleibt die Kontrolle?
Lobbyismus in deutschen Ministerien

Verbotene Einblicke in die Politik?

Erstmals zeigt ein Bericht des Innenministeriums, in welchen Ministerien Mitarbeiter von privaten Unternehmen arbeiten. "Lobbycontrol" fürchtet, dass die Externen nicht dem Staat, sondern ihren eingentlichen Arbeitgebern dienen könnten. Die Organisation kritisiert, dass die verschärften Regeln für den Einsatz externer Mitarbeiter nicht vollständig umgesetzt worden seien.

Von Johannes Edelhoff für tagesschau.de

Mann mit Aktenkoffer Großansicht des Bildes [Bildunterschrift: Lobbyisten arbeiten in den Ministerien - wie ganz normale Beamte. ]
Sie arbeitet als "Nummer XII.2" im Entwicklungsministerium (BMZ). Referat Wasser, Energie und Stadtentwicklung. Sechs Monate lang, wie eine ganz normale Beamtin: Sie hat einen eigenen Schreibtisch, eine eigene Durchwahl und Zugriff aufs interne Computernetz des Ministeriums. Aber "Nummer XII.2" ist gar keine Beamtin oder Ministeriumsangestellte.

Sie wird nicht vom Ministerium bezahlt, sondern von den Berliner Wasserbetrieben und ist damit eine so genannte externe Mitarbeiterin. Von derartigen externen Mitarbeitern gibt es viele in Bundesministerien. Darin sehen Kritiker verdeckten Lobbyismus: Ein Beamter im Ministerium soll dem Staat dienen, treu und unabhängig. Externe Mitarbeiter aber könnten zu Dienern zweier Herren werden.

Zugriff aufs interne Computernetz

In dem im Oktober erschienen "Ersten Bericht über den Einsatz externer Personen in der Bundesverwaltung" des Innenministeriums (BMI) für 2008 sind nun 59 solcher "Externer" aufgelistet. Den Bericht hatte die Bundesregierung angeordnet, nachdem auch der Bundesrechnungshof beanstandet hatte, beim Einsatz von Mitarbeitern aus der Privatwirtschaft bestehe das "Risiko von  Interessenkonflikten".

Die neuen Regeln sollen verhindern, dass Mitarbeiter von Unternehmen und Verbänden direkt oder indirekt an Gesetzen mit schreiben, die eigentlich ihre Unternehmen mit regulieren sollen. So muss stets geklärt werden, ob ein Interessenkonflikt möglich ist. In leitender Funktion dürfen die "Externern" nie arbeiten. Nach den neuen Regeln ist die Zahl dieser umstrittenen Mitarbeiter gesunken von mehr als 100 auf 59 pro Jahr. "Daraus folgt, dass das Problembewusstsein aller beteiligten Stellen deutlich gewachsen ist", behauptet zwar Hans-Peter Uhl, Abgeordneter der CSU im Bundestag.

Noch immer zu viele Ausnahmen

Doch gerade das bezweifelt der Verein "Lobbycontrol": Ein Grund für den Rückgang sei schlicht die Definition des Begriffs "externer Mitarbeiter". Denn Angestellte aus Körperschaften öffentlichen Rechts, wie der AOK-Bundesverband oder die Deutschen Flugsicherung, gelten nicht als "Externe". Dabei hätten auch öffentliche Körperschaften Interesse an staatlichem Fördergeld - und sie werden durch Ministerien kontrolliert.

Die Anti-Korruptions-Organisation "Transparency International" kritisiert außerdem, dass laut Verordnung nur der als "Externer" gilt, der vom Ursprungsarbeitgeber weiterbezahlt wird. Stellt ein Ministerium jemanden kurzfristig an, gelten keine Auflagen. "Diese Ausnahmen müssen wegfallen", fordert "Transparency"-Geschäftsführer Christian Humborg. Auch die Mitarbeiter mit befristeten Verträgen müssten im Bericht auftauchen.

Ministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Großansicht des Bildes [Bildunterschrift: Externe Mitarbeiter in Ministerien: Haben sie Zugang zu Insiderwissen? ]
Doch selbst die neuen Regeln der existierenden Verwaltungsvorschrift würden nicht vollständig umgesetzt, kritisiert "Lobbycontrol". Deren Experte Ulrich Müller sieht etwa bei "Nummer XII.2" aus dem BMZ die Gefahr, dass staatliches Insiderwissen an die Wasserbetriebe gelangen könnte. "Es gibt eine klare Überschneidung der Tätigkeit im BMZ mit geschäftlichen Interessen", sagt Müller.

Der Bericht zeige, dass die Bundesregierung sich nicht strikt an ihre eigene Verwaltungsvorschrift halte. Das BMZ sieht darin kein Problem: "Die Mitarbeiterin hätte noch nicht einmal die theoretische Möglichkeit, auf Auftragsvergaben einzuwirken", sagt Erich Stather, Staatssekretär im Ministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit.

Mehr Transparenz notwendig

Der SPD-Abgeordnete Michael Hartmann sieht einige der Fälle im Bericht skeptisch: "Das will ich im Innenausschuss genauer erklärt bekommen." Dort und im Haushaltsausschuss haben die Ausschussmitglieder im Bundestag die Möglichkeit, genauer zu prüfen, ob die "Externen" tatsächlich entsprechend der Verwaltungsvorschrift eingesetzt wurden.

Hartmann wertet es als Erfolg, dass diese Ausschüsse darüber debattieren. "Das allein zeigt, dass der Bericht schon mehr Transparenz schafft." Christian Humborg von "Transparency International" fordert allerdings, dass die Debatte nicht geheim in den Bundestagsausschüssen geführt wird. Sie soll in den Bundestag - als öffentliche Diskussion.

Einsatz von externen Mitarbeitern verbieten?

Die Linkspartei spricht sich dafür aus, den Einsatz von externen Mitarbeitern grundsätzlich zu verbieten: "Das BMI erzeugt mit dem Bericht eine Scheintransparenz", sagt Gesine Lötzsch. "Wir wissen nicht, was die externen Mitarbeiter in den Ministerien machen und können auch nicht einschätzen, welchen Einfluss sie auf die Politik der Ministerien wirklich haben", kritisiert die stellvertretende Fraktionsvorsitzende. Die Linkspartei hatte einen Antrag gestellt, den Einsatz der Externen komplett zu verbieten. Das lehnen die anderen Parteien jedoch ab.

Der SPD-Abgeordnete Hartmann möchte die Transparenz-Regeln für externe Mitarbeiter noch weiter verschärfen. Dann soll bei jedem neuen Gesetzentwurf aufgelistet werden, ob ein externer Mitarbeiter daran mitgearbeitet hat. Bis zum Jahresende will der Abgeordnete diese Regelung durchsetzen.

Stand: 25.10.2008 14:59 Uhr
 

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