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23.02.2012

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Inland
Überwachung der Partei "Die Linke"
Linkspartei: Friedrich will Verfassungsschutz-Liste prüfen
Linkspartei im Fokus des Verfassungsschutzes

Friedrich will Beobachtung prüfen

Der Bundestag will heute in einer aktuellen Stunde über die Beobachtung der Linkspartei durch den Verfassungsschutz debattieren. Bereits gestern hatten sich Abgeordnete in dem für die Geheimdienste zuständigen Ausschuss mit den Überwachungsmaßnahmen befasst.

Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich hatte gestern angekündigt, die Liste der 27 vom Verfassungsschutz beobachteten Abgeordneten der Linksfraktion überprüfen zu lassen. Zu den Kriterien für eine Beobachtung von Parlamentariern der Linken gehörten, dass sie entweder eine herausgehobene Funktion hätten oder Mitglied einer offen extremistischen Teilvereinigung seien, sagte der CSU-Politiker. Anhand dieser Kriterien werde die Liste des Verfassungsschutzes nun überprüft.

Innenminister Friedrich. (Foto: dapd) Großansicht des Bildes [Bildunterschrift: Innenminister Friedrich. ]
Friedrich verwies auf das Bundesverwaltungsgericht, das im Juli 2010 Kriterien für eine Überwachung aufgelistet habe. "Ich bin der Auffassung, dass diese Kriterien vor allem im Hinblick auf Abgeordnete sehr restriktiv ausgelegt werden müssen", sagte Friedrich.

Rechtmäßigkeit der Verfassungsschutzaktivitäten bekräftigt

In einem Interview mit den tagesthemen bekräftigte der Innenminister erneut die Rechtmäßigkeit der Verfassungsschutzaktivitäten. Bei Linkspartei-Abgeordneten in herausgehobener Funktion oder wenn sie einem extremistischen Teil der Partei angehörten, sei die Beobachtung auch notwendig. Schließlich gebe es Anhaltspunkte, "dass die Partei in Teilen Bestrebungen gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung" aufweise.

Friedrich betonte, dass auch der Kampf gegen Rechtsextremismus verstärkt werde. Aber: "Es gibt auch Linksextremismus. Und auch der muss sorgfältig beobachtet werden."

Geheimdienst-Kontrolleure billigen Beobachtung

Unterstützung erhielt Friedrich von den Geheimdienst-Kontrolleuren des Bundestags. Der Staatsschutz handle entsprechend einer gesetzlichen Grundlage, sagte der Vorsitzende des Parlamentarischen Gremiums zur Kontrolle der Geheimdienste, Peter Altmaier (CDU), am Rande einer Sitzung in Berlin. "Zu diesem gesetzlichen Auftrag gehört auch die Beobachtung der Linkspartei. Das ist gerichtlich und rechtskräftig festgestellt und wird von der Mehrheit dieses Gremiums anerkannt." Der parlamentarische Geschäftsführer der SPD, Thomas Oppermann, fügte hinzu: "Es besteht Konsens darüber, dass extremistische Aktivitäten vom Bundesamt für Verfassungsschutz beobachtet werden dürfen und auch müssen."

Linkspartei-Fraktionschef Dietmar Bartsch warf der Union derweil vor, den Verfassungsschutz zur Beobachtung von Politikern zu instrumentalisieren. "Hier soll die Linke als Partei, als Ganzes getroffen werden. Wir sollen diskreditiert werden - und das kann nicht sein", sagte Bartsch im Deutschlandfunk.

Nachrichtendienstlich beschaffte Unterlagen?

Unklar ist aber weiterhin, mit welchen Methoden der Verfassungsschutz die Partei ins Visier nimmt. Friedrich beteuerte, dass bei Abgeordneten nur öffentlich zugängliche Quellen wie Zeitungsartikel und Redetexte ausgewertet würden. In der umfangreichen Akte über Fraktionschef Gregor Gysi finden sich nach Angaben aus dem Innenministerium aber nachrichtendienstlich beschaffte Unterlagen, die allerdings von den Landesämtern für Verfassungsschutz stammen sollen. Unter geheimdienstlichen Methoden versteht man beispielsweise das Abhören von Telefonen, Observationen von Wohnungen oder den Einsatz von V-Leuten.

So räumte der Chef des niedersächsische Landesverfassungsschutzes im Interview mit Radio Bremen als erster öffentlich ein, dass Linkspartei-Politiker mit nachrichtendienstlichen Mitteln observiert wurden. Indirekt bestätigte Hans Wargel, dass im Umfeld der Fraktion auch V-Leute eingesetzt würden. Er begründete die Observierung mit "verfassungsfeindlichen und linksextremistischen Bestrebungen".

Beobachtung oder Überwachung?:

Das Innenministerium unterscheidet zwischen einer Beobachtung und einer Überwachung. Demnach werden bei einer Beobachtung frei zugängliche Quellen, wie Medienbeiträge oder Reden, vom Verfassungsschutz ausgewertet. Im Unterschied dazu steht die Überwachung, wo auch verdeckt ermittelt wird und etwa Telefonüberwachung oder V-Leute zum Einsatz kommen können. Bislang ist bekannt, dass die Linkspartei auch überwacht wird. Abgeordnete dagegen werden nach bisherigen Angaben nur beobachtet.

Nun war aber herausgekommen, dass mehr Mitglieder der Linksfraktion im Bundestag vom Bundesamt für Verfassungsschutz beobachtet werden als bislang bekannt. Insgesamt sollen 27 der 76 Bundestagsabgeordneten der Linksfraktion für das Bundesamt von besonderem Interesse sein.
 

Ramelow befürchtet mehr als Beobachtung

Zuvor hatte bereits der Vorsitzende im Thüringer Landtag, Bodo Ramelow, bezweifelt, dass der Verfassungsschutz Abgeordnete lediglich beobachtet. Er sagte der "Mitteldeutschen Zeitung", 2006 habe sich ein ihm seit längerem bekannter Mann mit den Worten vorgestellt, er sei als V-Mann tätig. Dieser Mann habe sich ihm offenbar aus Furcht offenbart, entdeckt zu werden. Ramelow erklärte zudem: "Die vom Verfassungsschutz geschwärzten Akten deuten darauf hin, dass dieses Amt genügend zu verbergen hat." Mehrere führende Politiker der Linkspartei wie der Fraktionsvorsitzende Gregor Gysi und Bundestags-Vizepräsidentin Petra Pau hatten vom Bundesamt für Verfassungsschutz geschwärzte Akten erhalten.

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Dürfen Abgeordnete beobachtet werden?

Die Verfassungsschutzbehörden der Länder und des Bundes stehen in der Kritik, weil sie Landtags- und Bundestagsabgeordnete der Linkspartei wegen möglicher verfassungsfeindlicher Bestrebungen beobachten. Befürworter dieser Praxis entgegnen, dass auch Landtagsabgeordnete der NPD vom Verfassungsschutz beobachtet würden und man dürfe nicht mit zweierlei Maß messen. Halten Sie die Beobachtung von Abgeordneten durch den Verfassungsschutz grundsätzlich für richtig?

Stand: 25.01.2012 21:27 Uhr
 

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