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Urheberrecht im Internet

Leistungsschutzgesetz auf den Weg gebracht

Der Bundestag hat in der Nacht ein Gesetz auf den Weg gebracht, das für die Medien- und Netzpolitik von großer Bedeutung ist: Der Entwurf eines Leistungsschutzrechts für Presseverlage wurde kurz vor Mitternacht zur weiteren Beratung den Fachausschüssen übergeben.

Die Neuerung soll die Nutzung von Presseartikeln durch Suchmaschinen wie Google oder Bing regeln: Diese sollen künftig zahlen, wenn sie Inhalte der Verlage ausführlicher darstellen als in Form eines knappen Links. Die Opposition verurteilte das Vorhaben als rückwärtsgewandt und innovationsfeindlich.

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Der Gesetzentwurf ist fertig. Nun müssen die Fachausschüsse darüber beraten.

Der FDP-Abgeordnete Max Stadler kritisierte die Ansetzung des Tagesordnungspunktes zu später Stunde und wies auf die besondere Beachtung des Themas hin: "Das Internet schläft nicht." Stadler verteidigte das Leistungsschutzrecht und sagte, der Gesetzentwurf zum Urheberrecht sei "eine sehr gute Grundlage für die Debatte in den Ausschüssen".

Dass es in der Koalition auch Kritik an dem Entwurf gibt, machte Jimmy Schulz deutlich, der auf eine einfache technische Lösung hinwies und sagte: "Code is Law." Für die CDU meinte Ansgar Heveling, es gehe um die Frage, "wie dereguliert der Wirtschaftsraum Internet sein soll". Das Internet sei zwar ein Freiheitsraum. Aber "Freiheit darf auch im Internet keine einseitige Freiheit sein".

"Rückwärtsgewandt"

Lars Klingbeil (SPD) kritisierte das Leistungsschutzrecht als Eingriff in die Informations- und Kommunikationsfreiheit. Sein Parteikollege Martin Dörmann verwies auf die Kritik von Wirtschaftsverbänden an dem Gesetzentwurf und sagte, damit würden "hilfreiche Suchmaschinenfunktionen faktisch eingeschränkt". Die Grünen-Politikerin Tabea Rößner nannte den Gesetzentwurf rückwärtsgewandt und kritisierte, dass dieser erhebliche Rechtsunsicherheit aufwerfe: "Leistungsschutzrecht wird Anwalts Liebling." Journalisten hätten das Geld viel nötiger, fügte sie hinzu.

Bundestag streitet über Schutzrecht für Verlage
tagesschau 12:00 Uhr, 30.11.2012, Ulla Fiebig, ARD Berlin

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Für die Linksfraktion warf Petra Sitte der Bundesregierung vor, das Gesetz "denkbar schlampig formuliert" zu haben. Damit würden Innovationen im Netz behindert, wenn es um die Aufbereitung von Informationen gehe.

Großes Interesse im Netz

Während es im Plenum viele leere Bänke gab, fand die Debatte im Internet rege Resonanz. Auf Twitter waren die Gegner des Vorhabens in der Überzahl.

Nach der Beratung in den Fachausschüssen wird der Gesetzentwurf dann möglicherweise mit Änderungsvorschlägen erneut dem Bundestag vorgelegt. Ob das Gesetz aber noch in der laufenden Legislaturperiode in zweiter und dritter Lesung verabschiedet werden kann, ist ungewiss. Der Bundesrat muss nicht zustimmen.

Worum geht es beim Leistungsschutzrecht?

Mit dem Leistungsschutzrecht wollen Zeitungsverlage erreichen, dass die "gewerbliche Nutzung" bereits von kleinen Ausschnitten ihrer Inhalte lizenzpflichtig wird. Damit gemeint sind kleine Textauszüge, sogenannte Snippets, wie sie in den Ergebnissen von Suchmaschinen erscheinen.

Davon betroffen wären nicht nur Suchmaschinen, die größte ist Google, sondern auch sogenannte News-Aggregatoren: Onlineangebote wie beispielsweise rivva.de, die auf Nachrichtenseiten und Blogs verlinken und dort automatisch Textauszüge abgreifen.

Die News-Aggregatoren, so argumentieren Verleger, verdienen Geld mit Werbung. Von diesem Geld wollen die Verlage einen Teil abhaben. Denn die Einnahmen der News-Aggregatoren basierten nicht auf selbsterbrachten Leistungen, sondern auf der Arbeit der Journalisten, die von den Verlagen bezahlt würden. Kritiker des Leistungsschutzrechtes weisen darauf hin, dass Verlage auch davon profitieren, schließlich führen News-Aggregatoren die Internetnutzer auch erst auf die Seiten der Verlage.

In einem ungewöhnlichen Bündnis über politische Lagergrenzen hinweg hatten sich zuvor die Jugendorganisationen fast aller maßgeblichen politischen Parteien in Deutschland gegen die Einführung eines Leistungsschutzrechtes für Presseverlage ausgesprochen.

Es gebe bereits jetzt technische Möglichkeiten, Inhalte im Internet dem Zugriff beispielsweise durch Suchmaschinen zu entziehen, erklärten Junge Union, Jusos, Grüne Jugend, Junge Liberale und Junge Piraten.

Stand: 30.11.2012 05:26 Uhr

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