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Kabinett beschließt Entwurf für Leistungsschutzrecht
Blogger müssen nicht für Zitate zahlen
Presseverlage sollen das ausschließliche Recht erhalten, ihre Erzeugnisse zu gewerblichen Zwecken im Internet öffentlich zugänglich zu machen. Dies sieht der Entwurf für ein Leistungsschutzgesetz vor, den das Kabinett beschlossen hat. Schwarz-Gelb hatte ein solches Leistungsschutzrecht als Teil einer Reform des Urheberrechts bereits im Koalitionsvertrag angekündigt. Die Verlegerverbände fordern, das Gesetz noch in dieser Wahlperiode umzusetzen.
Mit Blick auf die Suchmaschinen heißt es in dem der Nachrichtenagentur dpa vorliegenden Gesetzentwurf: "Heute sehen sich [...] Presseverlage zunehmend damit konfrontiert, dass andere Nutzer für die eigene Wertschöpfung systematisch auf die verlegerische Leistung zugreifen und diese in einer Weise nutzen, die über das bloße Verlinken weit hinausgeht."
Die Verbände der Zeitungs- und der Zeitschriftenverleger - BDZV und VDZ - erklärten, ein solches Gesetz sei notwendig, um die gemeinsamen Leistungen von Verlegern und Journalisten besser schützen zu können. Die Verbände unterstützen den Ansatz des Entwurfs, gewerbliche Suchmaschinen und Aggregatoren von Presseerzeugnissen in den Mittelpunkt der Regelung zu stellen.
Blogger ausgenommen
In ersten Entwürfen aus dem Justizministerium war auch davon die Rede, dass etwa Blogger, die journalistische Texte zitieren oder auf sie verlinken, künftig Lizenzgebühren zahlen müssen. Dies ist in dem neuen Entwurf nicht mehr vorgesehen, nachdem es daran massive Kritik gegeben hatte.
"Überschaubarer Anteil"
Die im Internet veröffentlichten Inhalte von Medienverlagen machen nach der Erhebung eines Unternehmensberaters 7,5 Prozent aller Einträge in den Suchergebnissen von Google aus. "Der Anteil an Presseverlegern in der google.de Websuche ist also überschaubar", resümiert die Studie der Hamburger Unternehmensberatung TRG - The Reach Group mit dem Analyse-Anbieter Sistrix. Der Anteil der Google-Suchmaschinenwerbung auf Seiten mit Verlagsinhalten macht demnach nur 1,1 Prozent aus.
Die TRG-Studie beruht auf mehr als 15 Millionen der häufigsten Suchanfragen auf google.de und jeweils mehr als 100 Ergebnissen, also auf insgesamt mehr als 1,5 Milliarden Einträgen in den Trefferlisten. Als Verlagsinhalte wurden die Webseiten von rund 1200 Internet-Anbietern eingestuft, die bei Google News berücksichtigt sind - mit Ausnahme von einigen medienfremden Themenportalen mit eigenen redaktionellen Inhalten.
Stand: 29.08.2012 10:57 Uhr
