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Ehegattensplitting für eingetragene Lebenspartner

Justizministerin macht Druck für Gleichstellung

Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) und Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP)
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Leutheusser-Schnarrenberger fordert von Schäuble das Ehegattensplitting auch für homosexuelle Paare.

Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) macht Druck im Streit um die Gleichstellung homosexueller Paare bei der Einkommenssteuer. In einem Brief an Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) verlangt sie erneut, das Ehegattensplitting auch auf eingetragene Lebenspartner anzuwenden. "Eine entsprechende Gesetzesänderung könnte durch das Jahressteuergesetz 2013 erreicht werden", heißt es in dem Schreiben.

Die Ausweitung des Ehegatten-Splittings noch vor einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts sei politisch notwendig. Schäuble hatte dies mit Verweis auf den verfassungsrechtlich verankerten Schutz von Ehe und Familie bislang strikt abgelehnt.

Verfassungsgerichtsurteil für 2013 erwartet

Leutheusser-Schnarrenberger verweist in dem Brief auf mehrere Urteile aus Karlsruhe, in denen die Ungleichbehandlung schwuler und lesbischer Paare unzulässig erklärt werden. Es sei damit zu rechnen, dass das Verfassungsgericht 2013 auch die steuerliche Schlechterstellung für verfassungswidrig erklärt.

"Die Politik sollte jetzt Handlungsfähigkeit und Gestaltungswillen demonstrieren, anstatt erst durch eine zu befürchtende Niederlage vor dem Bundesverfassungsgericht erneut zu einer Gesetzesänderung gezwungen zu werden", schreibt die FDP-Politikerin.

Die CSU lehnt eine Gleichstellung ab

Ausgelöst wurde die Debatte durch eine Gruppe von 13 CDU-Abgeordneten. Sie hatten - wie auch Familienministerin Kristina Schröder (CDU) - betont, eingetragene Lebenspartner trügen genauso wie Ehegatten Unterhalts- und Einstandspflichten. Die gemeinsame Steuerveranlagung der Lebenspartnerschaften sei daher konsequent.

In der Regierung gibt es bislang noch keine Einigung in dieser Frage: Politiker der FDP wollen mehrheitlich eine schnelle Gleichstellung, die CSU lehnt dies jedoch ab. Das Kanzleramt hat sich bislang nicht eindeutig positioniert. Eine entsprechende Reform würde etwa 30 Millionen Euro kosten.

Grüne wollen eigenen Antrag einbringen

Volker Beck
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Volker Beck kündigt einen Antrag der Grünen zur steuerlichen Gleichstellung der Homo-Ehe an.

Auch die Grünen unterstützen die Ausweitung des Ehegattensplittings. Der parlamentarische Geschäftsführer der Grünen im Bundestag, Volker Beck, erklärte, die Grünen würden "auf jeden Fall einen Änderungsantrag" zum Jahressteuergesetz 2013 einbringen, der die Gleichstellung der Lebenspartnerschaft im Steuerrecht verlange, sollte Schäuble "weiter auf stur" schalten.

Die SPD will ebenfalls Nachteile für Homo-Ehen abbauen, hält die Regelung des Ehegattensplittings aber insgesamt für überholt.

Koalition streitet über Ehegatten-Splitting
tagesschau 20:00 Uhr, 12.08.2012, Oliver Köhr, ARD Berlin

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Ehegattensplitting

Durch das Ehegattensplitting wird die Steuerbelastung für verheiratete Paare gesenkt - unabhängig davon, ob sie Kinder haben oder nicht. Kritiker bemängeln, dass die 1958 eingeführte Regelung nicht mehr zeitgemäß sei, weil sie die Einverdiener-Ehe bevorzuge.

Beim Splitting werden die Einkommen der Eheleute zusammengerechnet, der Gesamtbetrag halbiert und erst dann versteuert. Da der Steuersatz mit steigendem Einkommen ansteigt, reduziert dieses Splitting die Steuerlast vor allem dann, wenn ein Partner viel und der andere gar nichts oder wenig verdient.

Der maximale Vorteil durch das Ehegattensplitting beträgt etwas mehr als 15.000 Euro. Dem Staat entgehen durch die Regelung rund 15 Milliarden Euro Steuereinnahmen jährlich. Eingetragene Lebenspartnerschaften werden bei der Einkommensteuer nach wie vor wie Unverheiratete behandelt. Den rechtlichen Rahmen für das Splitting liefert Artikel 6, Absatz 1 des Grundgesetzes, in dem der besondere Schutz von Ehe und Familie festgeschrieben ist. Geregelt wird es als Einzelnorm in § 32a, Absatz 5 im Einkommenssteuergesetz.

Stand: 11.08.2012 13:55 Uhr

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