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Ein Opfer des Luftschlags von Kundus in Afghanistan vor einem Jahr hat erstmals Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland eingereicht. Nach Informationen seiner Anwälte handelt es sich dabei um den Fahrer eines der beiden Tanklastwagen, die von den Taliban bei Kundus entführt worden waren.
Für den afghanischen Fahrer klagen die beiden Berliner Rechtsanwälte Andreas Schulz und Markus Goldbach auf Schadensersatz, teilte deren Kanzlei mit. Der Fahrer sei bei dem Bombenangriff vom 4. September 2009 verletzt worden und habe nur knapp überlebt. Mit der Klage beim Landgericht Bonn gegen das Bundesverteidigungsministerium fordern die Anwälte für ihren Mandanten eine dauerhafte medizinische Versorgung sowie Schmerzensgeld. Gleichzeitig soll durch das Gericht festgestellt werden, dass der Befehl zur Bombardierung rechtswidrig war.
Bereits am Donnerstag hatte Opfer-Anwalt Karim Popal in Berlin erklärt, die von der Bundeswehr bisher nach Afghanistan überwiesenen rund 328.000 Euro reichten nicht aus. Das Verfahren sei mit den 5000 Dollar (etwa 3800 Euro) pro Familie nicht erledigt, kündigte er an.
Der deutsche Oberst Georg Klein hatte am 4. September 2009 die Bombardierung zweier durch Aufständische gestohlener Tanklastzüge angeordnet. Dabei wurden bis zu 142 Menschen getötet.
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