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Nach wochenlangem Streit hat Verteidigungsminister Karl Theodor zu Guttenberg die Verhandlungen über Entschädigungen mit dem Anwalt einiger Opfer der Luftangriffe von Kundus, Karim Popal, abgebrochen. Verteidigungsminister zu Guttenberg sagte dem ARD-Hauptstadtstudio, Popals Mandatslage sei bis heute ungeklärt.
Zudem sei die von dem Anwalt vorgeschlagene Verwendung der Entschädigung in Höhe von mehreren Millionen Euro für Projekte in der Unruheregion Char Darah bei Kundus "derzeit nicht umsetzbar". Popal vertritt nach eigenen Angaben die Opfer und Hinterbliebenen des Luftangriffes bei Kundus vom 4. September vergangenen Jahres.
Guttenberg betonte zudem, Popal habe nicht zweifelsfrei nachweisen können, welche Betroffenen er tatsächlich vertritt. Außerdem sind nach Einschätzung von Auswärtigem Amt und Bundesentwicklungsministerium die Projekte, die Popal im Rahmen der Entschädigung vorgeschlagen hat, wegen der Sicherheitslage nicht durchführbar. Die Verhandlungen sollen nun vom Auswärtigen Amt und vom Entwicklungsministerium mit den Stammesältesten vor Ort geführt werden.
[Bildunterschrift: Opfer-Anwalt Popal will gegen den Abbruch der Verhandlungen klagen. ]
Popal kündigte rechtliche Schritte gegen die Entscheidung an. "Wir bereiten unsere Klage vor", sagte der Jurist. Dass das Verteidigungsministerium die Gespräche nach wochenlangem Streit beendet habe, sei ein Fehler. "In Wahrheit will das Ministerium keine Hilfe leisten und keine Entschädigung zahlen". Der Anwalt betonte, seine Mandatslage sei stabil. "Meine Mandanten wollen nur von mir vertreten werden, das habe ich schriftlich", erklärte er.
Popal hatte im Januar erklärt, er gehe von 137 zivilen Opfern des Angriffs nahe Kundus aus. Von seinen Mandanten besitze er 79 Vollmachten, die für insgesamt 556 Hinterbliebene ausgestellt seien. Als Entschädigung im Gespräch seien vier Projekte: Ein Waisenhaus für die Kinder, eine Genossenschaft für Viehzucht, die Beschaffung von Land für Ackerbau und eine Teppichknüpferei.
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