Musiker beim Klassikfestival Bad Wörishofen

Kunst in der Corona-Krise Bund zahlt Ausfallhonorare für Künstler

Stand: 29.04.2020 11:26 Uhr

Kein Engagement auf lange Sicht - für freischaffende Künstler und Künstlerinnen geht das an die Existenz. Wer für eine vom Bund unterstützte Institution arbeitet, kann nun aufatmen. Andere hoffen noch.

Freischaffende Künstler und Künstlerinnen in Deutschland erhalten Ausfallhonorare - falls sie für von der Bundesregierung geförderte Kulturinstitutionen arbeiten. Wenn Veranstaltungen wegen der Corona-Pandemie abgesagt würden, sollten bei Honoraren bis zu 1000 Euro 60 Prozent, bei höheren Gagen 40 Prozent gezahlt werden, sagte Kulturstaatsministerin Monika Grütters (CDU) im RBB-Inforadio,

Voraussetzung sei, dass der Vertrag mit einer vom Bund geförderten Kulturinstitution bis zum 15. März geschlossen wurde. Die Höchstgrenze liege bei 2500 Euro.

Beispiele für vom Bund geförderte Kulturinstitutionen

Zu den von der Bundesregierung geförderten Kulturinstitutionen zählen unter anderem:

  • die Bayreuther Philharmoniker
  • die Berliner Festspiele
  • die Rundfunk und Chöre GmbH
  • die Barenboim-Said-Akademie

Ziehen Länder und Kommunen nach?

Für die von den Bundesländern und Kommunen geförderten Häuser gibt es bisher keine flächendeckende Lösung, also keine Regelung für Ausfallhonorare. Grütters plädierte dafür. Denn das Geld für die Gagen sei bereits zu 100 Prozent in deren Budgets vorgesehen. Ihr Argument:

Deshalb wäre es überhaupt kein Problem, sie jetzt auch in Abschlägen mit 60 oder 40 Prozent an die arbeitslos gewordenen Solisten zu bezahlen, die nicht im festen Ensemble sind.
Monika Grütters

Das Geld für Gagen sei bereits in den Budgets der Länder vorgesehen, sagt Kulturstaatsministerin Grütters. Deshalb könnten Ausfallhonorare kein Problem sein.

Pläne für Notfallfonds in Arbeit

Darüber hinaus arbeitet die Kulturstaatsministerin mit dem Bundesfinanzminister an einem Strukturfonds für die Kultur. Über die Höhe wird noch verhandelt. Der Kulturrat hatte einen Notfallfonds von 500 Millionen Euro ins Spiel gebracht.

Freischaffende Künstler und Künstlerinnen haben als Solo-Selbstständige zunächst Anspruch auf Zuschüsse aus dem Corona-Soforthilfeprogramm der Länder und des Bundes. So wies Thüringens Wirtschaftsminister Wolfgang Tiefensee (SPD) darauf hin, dass in seinem Bundesland freiberufliche Künstler im Schnitt bislang jeweils rund 4900 Euro aus dem Landesprogramm erhalten hätten, also gut 1600 Euro pro Monat.

Der Kulturrat des Landes hatte eine Festbetragsunterstützung über mehrere Monate gefordert. Denn Schließungen und Einschränkungen seien bereits bis mindestens Ende August verordnet. Festbeträge würden freiberufliche Kulturschaffende voraussichtlich mehrheitlich entlasten.

Lange Durststrecke

Veranstalter und Künstler müssen mit einer langen Durststrecke rechnen. "Vor dem Frühjahr 2021 wird sich wohl nichts wesentlich ändern", sagte Konzertveranstalter Peter Schwenkow der Wochenzeitung "Die Zeit". Denn selbst wenn Konzerte und andere große Live-Events wieder erlaubt seien, sei offen, ob die Fans zurückkehrten oder aus Sorge zu Hause blieben. "Spätestens im September brauchen wir einen Kulturfonds in einer Größenordnung von etwa 580 Millionen Euro", forderte er.

Deutscher Kulturrat

Der Deutsche Kulturrat e. V., der Spitzenverband der deutschen Kulturverbände, versteht sich als Ansprechpartner der Politik und Verwaltung des Bundes, der Länder und der Europäischen Union in allen übergreifenden kulturpolitischen Angelegenheiten. Zweck des Verbandes ist es, bundesweit spartenübergreifende Fragen in die kulturpolitische Diskussion auf allen Ebenen einzubringen.

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichtete NDR Info am 29. April 2020 um 11:15 Uhr.