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Druck auf Gesundheitsminister
Krankenkassen fordern Gesetz gegen korrupte Ärzte
Selbstständige Ärzte, die sich bestechen lassen, können seit einem BGH-Urteil nicht mehr bestraft werden. Gesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) wollte eine Rechtsänderung prüfen, doch dabei blieb es. Bisher sind keine konkreten Maßnahmen bekanntgeworden.
Nun machen die Krankenkassen Druck. Der AOK-Bundesverband forderte die Bundesregierung auf, die Gesetzeslücke zu schließen. "Freiberuflichkeit darf kein Freibrief für Korruption sein", sagte er der "Berliner Zeitung". Auch hier müssten strafrechtliche Sanktionsmechanismen greifen.
Vorschlag: drei Jahre Haft
Der Spitzenverband der Krankenkassen hat dem Blatt zufolge bereits einen Gesetzesvorschlag ausgearbeitet, der bis zu drei Jahre Haft für den Bestechenden wie den Bestochenen vorsieht. Die Regelung soll demnach ins Sozialgesetzbuch aufgenommen werden.
Forderung nach einem Gesetz gegen korrupte Ärzte
Anita Fünffinger, BR Berlin
02.01.2013 08:36 Uhr
Auch Union sieht Handlungsbedarf
Auch aus den Reihen der CDU wird ein schärferes Vorgehen gegen korrupte Ärzte gefordert. Deren Gesundheitsexperte, Jens Spahn, droht den Ärzteorganisationen eine gesetzliche Strafregelung für den Fall an, dass sie das Problem intern nicht in den Griff zu kriegen. "Entweder beginnt die ärztliche Selbstverwaltung endlich eigenständig, die Dinge klar beim Namen zu nennen und aktiv zu bekämpfen, oder wir müssen eine Strafnorm schaffen, damit der Staatsanwalt aktiv wird", sagte Spahn, der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung".
Die Grenzen zwischen Kooperation und Korruption von Ärzten etwa mit Pharmafirmen seien unscharf. Niemand bestreite, "dass es tausendfach in Deutschland direkt oder indirekt Zahlungen oder Geschenke etwa von Laboren oder Pharmafirmen an Ärzte gibt". Dabei ist die Annahme von Provisionen und Geschenken immerhin noch nach der ärztlichen Berufsordnung verboten. Nach Einschätzung der Krankenkassen werden Verstöße aber nur sehr selten verfolgt und bestraft.
Niedergelassene Ärzte sind keine Amtsträger
Der Bundesgerichtshof hatte im Juni 2012 über einen Fall entschieden, in dem eine Pharmareferentin Kassenärzten Schecks über insgesamt etwa 18.000 Euro übergeben hatte. Die Bundesrichter sprachen zwar von "korruptivem Verhalten" - dies sei jedoch derzeit nicht strafbar. Denn niedergelassene Ärzte handelten weder als "Amtsträger" noch als "Beauftragte" der gesetzlichen Krankenkassen. Bei angestellten Ärzte dagegen wäre das anders. Die Richter hatten der Politik anheimgestellt, die Strafbarkeit zu ändern.
Stand: 02.01.2013 12:37 Uhr
