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Entscheidung des Bundesgerichtshofs

Kassenärzte dürfen Geld von Pharmafirmen annehmen

Ärzte machen sich nicht wegen Bestechlichkeit strafbar, wenn sie Provisionen von Pharmafirmen annehmen. Das geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) hervor, die heute veröffentlicht wurde (Az.: GSSt 2/11). Es handle sich in solchen Fällen nicht um Bestechung. Um gekehrt machen sich demnach auch Vertreter der Branche nicht der Bestechung schuldig, wenn sie Geld oder andere Vorteile anbieten.

Schild des Bundesgerichtshofs
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Die Bundesrichter betonten, das geltende Recht gebe keine andere Entscheidung her.

In dem Fall hatte eine Pharmareferentin mehreren Kassenärzten Schecks in Höhe von rund 18.000 Euro übergeben. Die Mediziner erhielten nach einem Prämiensystem fünf Prozent des Herstellerpreises, wenn sie die Medikamente des Pharmaunternehmens verordneten.

Im Kern mussten die BGH-Richter entscheiden, ob Vertragsärzte als "Amtsträger" oder zumindest als "Beauftragte" der gesetzlichen Kassen einzustufen sind, wenn sie Medikamente verordnen. Denn wegen Bestechung kann juristisch formuliert nur belangt werden, wer als "Amtsträger" oder als "Beauftragter eines geschäftlichen Vertriebs" Vorteile annimmt.

Ärzte handeln im Patientenauftrag

Die Ärzte seien zwar in vielerlei Hinsicht vertraglich an die Kassen gebunden. Allerdings wählten die Patienten den Arzt aus. Der Arzt werde als Freiberufler letztlich für sie tätig, nicht im Auftrag der Kassen. In ihrer Urteilsbegründung sprachen die Bundesrichter ausdrücklich von "korruptivem Verhalten", das aber nach aktueller Lage nicht strafbar sei. Der Gesetzgeber müsse entscheiden, ob Korruption im Gesundheitswesen strafwürdig sei und er deshalb neue Gesetze erlassen wolle.

Erste Reaktionen aus der Politik deuten nicht darauf hin, dass das Thema auf die Agenda kommt. Das Bundesgesundheitsministerium wolle an der Freiberuflichkeit der Vertragsärzte nicht rütteln, sagte ein Sprecher. Der gesundheitspolitische Sprecher der Unions-Fraktion im Bundestag, Jens Spahn, sagte: "Die Freiheit der Ärzte ist eine der Stärken unseres Gesundheitswesens."

Der Präsident derer Bundesärztekammer, Frank Ulrich Montgomery, begrüßte die Entscheidung. Der Bundesgerichtshof betone zu Recht, dass der freiberuflich tätige Kassenarzt weder Angestellter noch Funktionsträger einer öffentlichen Behörde sei.

Stand: 22.06.2012 15:27 Uhr

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