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Reaktionen auf Entscheidung des OVG-Koblenz
Lob und Kritik für Urteil zu Kontrollen nach Hautfarbe
Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Koblenz zum "racial profiling" ist überwiegend positiv aufgenommen worden. Das Gericht entschied, dass die Polizei Menschen nicht allein wegen ihrer Hautfarbe kontrollieren darf. Ein solches Vorgehen sei rechtswidrig, weil es gegen das Diskriminierungsverbot verstoße.
Die UNO hatte das sogenannte "racial profiling", also die Auswahl von zu überprüfenden Personen nach ethnischen Merkmalen wie der Hautfarbe, für unrechtmäßig erklärt. In den USA wurde die Praxis im Jahr 2003 abgeschafft.
"Wichtiges Signal"
Der Experte für Polizei und Menschenrechte von Amnesty International, Alexander Bosch, nannte dies ein "wichtiges Signal gegen Diskriminierung bei Personenkontrollen". Zudem sei es eine "Genugtuung für all die Menschen, die ähnlich diskriminierende Erfahrungen mit der deutschen Polizei gemacht haben".
Auch die rheinland-pfälzische Integrationsministerin Irene Alt (Grüne) begrüßte die Entscheidung. Es werde deutlich, dass "die Vielfalt unserer Gesellschaft alle Menschen zu Fairness und Gleichbehandlung verpflichtet", sagte sie. Alles andere bedeute die Kapitulation der offenen, demokratischen Gesellschaft vor Willkür und Diskriminierung. Der Migrationsbeauftragte der Landesregierung, Miguel Vicente, betonte, dass mit der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts "den internationalen Standards der Menschenrechte wieder genüge getan" werde.
Polizei spricht von "schöngeistiger Rechtspflege"
Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) kritisierte das Urteil scharf. "Man sieht wieder einmal, die Gerichte machen schöngeistige Rechtspflege, aber richten sich nicht an der Praxis aus", sagte der DPolG-Bundesvorsitzende Rainer Wendt.
Polizisten entschuldigen sich
Der Kläger, ein dunkelhäutiger Student, war im Dezember 2010 in einem Regionalzug nach eigenen Angaben von zwei Bundespolizisten aufgrund seiner Hautfarbe überprüft worden. Das räumten die Polizisten in dem Verfahren ein, wie ein Gerichtssprecher sagte. Nachdem die Richter deutlich machten, dass die Kontrolle rechtswidrig gewesen sei, entschuldigte sich die Bundespolizei und der Rechtsstreit wurde beendet.
Das Verwaltungsgericht Koblenz hatte die Klage des 26-Jährigen zuvor abgewiesen und es der Bundespolizei erlaubt, Bahnreisende einzig aufgrund ihrer Hautfarbe verdachtsunabhängig zu kontrollieren. Dies gelte bei stichprobenartigen Überprüfungen zur Verhinderung einer unerlaubten Einreise. Menschenrechtler hatten das scharf kritisiert.
Stand: 30.10.2012 14:46 Uhr
