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21.11.2009

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Koalitionsgespräche CDU FDP CSU
Hartz IV: Schonvermögen soll verdreifacht werden
Schwarz-Gelb will Hartz IV-Empfänger besserstellen

Schonvermögen soll verdreifacht werden

Beim Schonvermögen hat sich die FDP in den Koalitionsverhandlungen durchgesetzt. Hartz-IV-Empfänger sollen fürs Alter mehr erspartes Geld behalten dürfen, das nicht angetastet werden muss, um als bedürftig zu gelten. Eine erste konkrete Vereinbarung der künftigen schwarz-gelben Koalition.

Von Angela Tesch, MDR, ARD-Hauptstadtstudio

Aus 250 Euro pro Lebensjahr sollen 750 Euro werden, die Menschen zum Beispiel als Lebensversicherung fürs Alter haben dürfen, ohne dass das Geld bei Hartz IV angerechnet wird oder sie den Vertrag vorzeitig und mit hohen Verlusten kündigen müssen. Damit würden fundamentale Ungerechtigkeiten im Hartz-IV-System beseitigt, betonte CDU-Generalsekretär Ronad Pofalla nach der großen Koalitionsrunde.

Ausgerechnet die Neoliberalen kümmern sich

Bundeskanzlerin Merkel und Horst Seehofer betrachten die Krawatte von Guido Westerwelle (Foto: dpa) Großansicht des Bildes [Bildunterschrift: Ein Herz für Arbeitslosengeld II-Bezieher: Schwarz-Gelb will als erste Maßnahme das Schonvermögen anheben. ]
Nur zur Erinnerung: In den vergangenen vier Jahren hatte die Union keine Anstalten gemacht, dieses in ihren Augen schreiende Unrecht zu beseitigen - obwohl es aus den eigenen Reihen, zum Beispiel von NRW-Ministerpräsident Jürgen Rüttgers (CDU), gefordert wurde. Im Wahlkampf war es ausgerechnet die neoliberale FDP, die sich um das Ersparte von Hartz-IV-Empfängern kümmern wollte. FDP-Chef Guido Westerwelle sagte immer wieder: "Dieses Schonvermögen - also 250 Euro pro Lebensjahr - ist lächerlich gering. Ich werde in der nächsten Bundesregierung durchsetzen, dass es mindestens verdreifacht wird." Und genau so soll es nun kommen.

Schonvermögen:

Ein Langzeitarbeitsloser hat Anspruch auf Hartz IV, wenn er als bedürftig gilt und seine Rücklagen bis auf ein bestimmtes Schonvermögen aufgebraucht hat.

Derzeit gelten folgende Grenzen: Zur Altersvorsorge sind neben einem Riester-Vertrag noch 250 Euro pro Lebensjahr als Sparvermögen frei. Dieses Geld darf der Staat nicht antasten. Bei einem 65-Jährigen sind dies 16.250 Euro. Geschützt sind nur Sparvermögen, die erst bei Eintritt in das Rentenalter zur Verfügung stehen.

Unabhängig von der Altersvorsorge steht einem Hartz-IV-Empfänger auch ein allgemeiner Vermögens-Freibetrag von 150 Euro je Lebensjahr zu, mindestens jedoch 3100 Euro. Der maximale Freibetrag für Erspartes liegt je nach Alter zwischen 9750 Euro und 10.050 Euro. Hinzu kommen 750 Euro je Person als "Rücklage für notwendige Anschaffungen". Beim Vermögen nicht mitgerechnet wird ein Auto, das weniger als 7500 Euro wert ist. Anrechnungsfrei bleibt auch die selbst bewohnte Immobilie bis zu einer bestimmten Größe.
 

Zum Prozedere: Wer Arbeitslosengeld II (Hartz IV) beantragt, muss seine Bedürftigkeit nachweisen. Der Verlust des Arbeitsplatzes reicht nicht aus. Alles Vermögen, Sparguthaben, Lebensversicherungen, etc. müssen offengelegt werden. Gemäß dem Sozialgesetzbuch II gibt es einiges an Vermögen, das bei der Berechnung von Hartz IV außen vor gelassen wird: Der eigene Hausrat, ein angemessenes Auto oder Wohneigentum in gewisser Größe gehören dazu. Ebenso eine Art "Notgroschen", der sogenannte Grundfreibetrag von höchstens knapp 10.000 Euro pro Hilfebedürftigen nebst Partner, die staatlich geförderte Riester-Rente und weiteres Geld, das für das Alter angelegt wurde. Letzteres durfte 250 Euro pro Lebensjahr nicht übersteigen oder insgesamt 16.250 Euro.

Ein Fall für die Gerichte

Mann vor Logo der Bundesagentur für Arbeit (Foto: dpa) Großansicht des Bildes [Bildunterschrift: Hartz IV: Die Festlegung des Vermögens sorgt immer wieder für Streit - nicht selten vor Gericht. ]
Die Anrechnung von Vermögen sorgt immer wieder für Streit bei der Festlegung von Hartz IV. Das spüren auch die Sozialgerichte, bei denen sich inzwischen 40 Prozent der Fälle um Hartz IV drehen. Richter Udsching vom Bundesozialgericht: „Das ist ein sehr, sehr kompliziertes System, das sich der Gesetzgeber ausgedacht hat. Es überfordert teilweise auch die Ermittlungsfähigkeit der Behörden etwas – und deswegen kommt es da auch zu Unzulänglichkeiten.“

Mit der Heraufsetzung des Schonvermögens vefolgt der Staat durchaus eigennützige Ziele und will der Altersarmut vorbeugen. Wer aus eigener Kraft die Rente aufstocken kann, muss im Alter nicht oder nur teilweise alimentiert werden.

Die erste konkrete Vereinbarung von Schwarz-Gelb kostet laut CDU-Generalsekretär Pofalla um die 300 Millionen Euro.

Stand: 14.10.2009 18:32 Uhr
 

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