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Beim Schonvermögen hat sich die FDP in den Koalitionsverhandlungen durchgesetzt. Hartz-IV-Empfänger sollen fürs Alter mehr erspartes Geld behalten dürfen, das nicht angetastet werden muss, um als bedürftig zu gelten. Eine erste konkrete Vereinbarung der künftigen schwarz-gelben Koalition.
Von Angela Tesch, MDR, ARD-Hauptstadtstudio
Aus 250 Euro pro Lebensjahr sollen 750 Euro werden, die Menschen zum Beispiel als Lebensversicherung fürs Alter haben dürfen, ohne dass das Geld bei Hartz IV angerechnet wird oder sie den Vertrag vorzeitig und mit hohen Verlusten kündigen müssen. Damit würden fundamentale Ungerechtigkeiten im Hartz-IV-System beseitigt, betonte CDU-Generalsekretär Ronad Pofalla nach der großen Koalitionsrunde.
[Bildunterschrift: Ein Herz für Arbeitslosengeld II-Bezieher: Schwarz-Gelb will als erste Maßnahme das Schonvermögen anheben. ]
Nur zur Erinnerung: In den vergangenen vier Jahren hatte die Union keine Anstalten gemacht, dieses in ihren Augen schreiende Unrecht zu beseitigen - obwohl es aus den eigenen Reihen, zum Beispiel von NRW-Ministerpräsident Jürgen Rüttgers (CDU), gefordert wurde. Im Wahlkampf war es ausgerechnet die neoliberale FDP, die sich um das Ersparte von Hartz-IV-Empfängern kümmern wollte. FDP-Chef Guido Westerwelle sagte immer wieder: "Dieses Schonvermögen - also 250 Euro pro Lebensjahr - ist lächerlich gering. Ich werde in der nächsten Bundesregierung durchsetzen, dass es mindestens verdreifacht wird." Und genau so soll es nun kommen.
Zum Prozedere: Wer Arbeitslosengeld II (Hartz IV) beantragt, muss seine Bedürftigkeit nachweisen. Der Verlust des Arbeitsplatzes reicht nicht aus. Alles Vermögen, Sparguthaben, Lebensversicherungen, etc. müssen offengelegt werden. Gemäß dem Sozialgesetzbuch II gibt es einiges an Vermögen, das bei der Berechnung von Hartz IV außen vor gelassen wird: Der eigene Hausrat, ein angemessenes Auto oder Wohneigentum in gewisser Größe gehören dazu. Ebenso eine Art "Notgroschen", der sogenannte Grundfreibetrag von höchstens knapp 10.000 Euro pro Hilfebedürftigen nebst Partner, die staatlich geförderte Riester-Rente und weiteres Geld, das für das Alter angelegt wurde. Letzteres durfte 250 Euro pro Lebensjahr nicht übersteigen oder insgesamt 16.250 Euro.
[Bildunterschrift: Hartz IV: Die Festlegung des Vermögens sorgt immer wieder für Streit - nicht selten vor Gericht. ]
Die Anrechnung von Vermögen sorgt immer wieder für Streit bei der Festlegung von Hartz IV. Das spüren auch die Sozialgerichte, bei denen sich inzwischen 40 Prozent der Fälle um Hartz IV drehen. Richter Udsching vom Bundesozialgericht: „Das ist ein sehr, sehr kompliziertes System, das sich der Gesetzgeber ausgedacht hat. Es überfordert teilweise auch die Ermittlungsfähigkeit der Behörden etwas – und deswegen kommt es da auch zu Unzulänglichkeiten.“
Mit der Heraufsetzung des Schonvermögens vefolgt der Staat durchaus eigennützige Ziele und will der Altersarmut vorbeugen. Wer aus eigener Kraft die Rente aufstocken kann, muss im Alter nicht oder nur teilweise alimentiert werden.
Die erste konkrete Vereinbarung von Schwarz-Gelb kostet laut CDU-Generalsekretär Pofalla um die 300 Millionen Euro.
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