Agrarministerrat berät über neuartige Lebensmittel Aigner verteidigt Zulassungsverfahren für Klonfleisch

Stand: 22.06.2009 16:30 Uhr

Bundeslandwirtschaftsministerin Aigner hat umstrittene EU-Pläne zur Zulassung von sogenanntem Klonfleisch verteidigt. Es handele sich dabei um eine Verschärfung geltenden Rechts, da es bislang keine Regelung für die Vermarktung solcher Fleischprodukte gebe, so Aigner.

Die geplante Einführung eines Zulassungsverfahrens für Fleisch von Nachkommen geklonter Tiere hat Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner verteidigt.

Die Einfuhr solcher Fleischprodukte sei schon heute möglich, weil es dafür bisher keine Regeln gebe, erklärte Aigner bei einem Treffen der EU-Landwirtschaftsminister in Luxemburg: "Das Fleisch von geklonten Tieren ist nicht zulässig, aber es gibt keine Regelung für die Nachfolgegeneration der geklonten Tiere." Vor diesem Hintergrund stelle die Einbeziehung solcher Fleischprodukte in die Novel-Food-Verordnung, eine EU-Verordnung für neuartige Lebensmittel, eine "Verschärfung" dar, argumentierte Aigner. Auch die anderen EU-Landwirtschaftsminister sprachen sich für die Neuregelung aus.

Ethische Bedenken unberücksichtigt

Nach Inkrafttreten der angepassten Verordnung müsste Fleisch von Klon-Nachkommen von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) genehmigt werden. Kritiker bemängeln dieses rein wissenschaftliche Verfahren, weil es den ethischen Bedenken gegen das Klonen nicht Rechnung trage.

"Die Menschen haben das Recht, Fleisch oder Milch von geklonten Tieren abzulehnen, und zwar aus welchen Gründen auch immer. Daher gilt: Es muss eine klare Kennzeichnung geben - wo Klon-Fleisch drin ist, muss auch Klon-Fleisch drauf stehen", erklärte der Geschäftsführer der Verbraucherschutzorganisation foodwatch, Matthias Wolfschmidt.

Landwirtschaftsministerin Aigner räumte ein, die Novel-Food-Verordnung könne nur eine Übergangslösung sein. Die Bundesregierung wünsche sich "eine gesonderte Regelung für diese Belange, wo Tierschutz und ethische Bereiche auch mitbedacht werden". Gemeinsam mit 22 weiteren EU-Staaten werde Deutschland die EU-Kommission aufrufen, eine solche Sonderregelung vorzulegen.

Das EU-Parlament war noch einen Schritt weitergegangen: Bis zum Erlass einer Extra-Verordnung für Fleisch von geklonten Tieren und deren Nachkommen müsse es einen absoluten Zulassungsstopp geben, forderten die Angeordneten bereits im März.