Zur Haupt-Navigation der ARD.
Zum Inhalt.
Jedes fünfte Kleinkind unter drei Jahren wurde im vergangenen Jahr tagsüber in einer Kita oder von einer Tagesmutter betreut. Bis 2013 soll es für jedes dritte Kind unter drei Jahren eine solche Betreuungsmöglichkeit geben. Bundesfamilienministern Schröder hält dieses Ziel nach wie vor für realistisch: "Mit Blick auf die demografische Entwicklung könnten wir bis 2013 sogar auf 38 Prozent kommen", sagte die CDU-Ministerin nach den Beratungen des Bundeskabinetts über den ersten Zwischenbericht zum Stand des Ausbaus der Kindertagesstätten.
"Wir liegen mit dem Investitionsprogramm für neue Betreuungsplätze voll im Zeitplan", sagte die Ministerin. Allerdings müsse Westdeutschland an Tempo zulegen, um das 2007 beim Kita-Gipfel
vereinbarte Ziel zu erreichen: "Gerade in den westdeutschen Ländern muss der Ausbau von Betreuungsplätzen noch an Dynamik gewinnen."
[Bildunterschrift: Bundesfamilienministerin Kristina Schröder zufolge kommt der Kita-Ausbau planmäßig voran. ]
Das angestrebte Ziel von insgesamt 750.000 Betreuungsplätzen für unter Dreijährige nannte die Ministerin ausreichend. Denn die Wünsche der Eltern nach Betreuungsangeboten seien sehr unterschiedlich, sagte Schröder. Das zeigten die aktuellen Zahlen: So wurden lediglich 2,3 Prozent der Babys unter einem Jahr 2009 in Kitas oder von Tagesmüttern betreut. Bei den Einjährigen lag die Quote bereits bei 20 Prozent und bei den Zweijährigen bei 40 Prozent.
Schröder hält zudem an dem für 2013 vereinbarten Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung fest - trotz heftiger Kritik der Städte und Gemeinden. Auch bei angespannter Haushaltslage müssten Länder und Kommunen Prioritäten setzen. Wenn dies nicht geschehe, sei eine Klagewelle nicht auszuschließen.
[Bildunterschrift: Rund 20 Prozent der Kleinkinder unter drei Jahren wurden 2009 in einer Kita oder von einer Tagesmutter betreut. ]
Die Kommunen hatten zuvor Zweifel geäußert, ob der Rechtsanspruch in der Praxis erfüllt werden könne. Sie verweisen auf die klammen öffentlichen Kassen: So sagte der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, Gerd Landsberg, ein solcher Rechtsanspruch setzte voraus, "dass Bund und Länder die Finanzierung sichern, was bisher nicht ausreichend erfolgt ist." Insbesondere die Frage, wer für das zusätzlich notwendige Betreuungspersonal aufkommen soll, sei noch nicht ausreichend geklärt.
Die Landesrundfunkanstalten der ARD: BR, HR, MDR, NDR, Radio Bremen, RBB, SR, SWR, WDR,
Weitere Einrichtungen und Kooperationen: ARD Digital, ARTE, PHOENIX, 3sat, KI.KA, DLF/ DKultur, DW