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21.11.2009

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Inland

Kinderschutzgesetz scheitert an der Großen Koalition

Streit um Gesetzentwurf

Koalition verpasst Einigung beim Kinderschutz

Die Pläne der Großen Koalition für ein neues Kinderschutzgesetz werden nicht mehr vor der anstehenden Bundestagswahl im September umgesetzt. Das bestätigten die Koalitionsparteien und wiesen sich gegenseitig die Schuld zu. Das Gesetz hätte Kinder und Jugendliche künftig besser vor Misshandlung und Vernachlässigung schützen sollen. Eigentlich hätte es noch im Sommer verabschiedet werden sollen.

Röttgen: "unverantwortlich und zynisch"

CDU-Politiker Norbert Röttgen (Archivbild)  Großansicht des Bildes [Bildunterschrift: CDU-Politiker Röttgen kritisierte die Blockadehaltung der SPD als "zynisch". ]
"Die CDU/CSU ist empört darüber, dass das unbestritten notwendige Kinderschutzgesetz der wahltaktisch begründeten Blockadehaltung der SPD zum Opfer fällt", sagte Unions-Fraktionsgeschäftsführer Norbert Röttgen. Es sei unverantwortlich und zynisch, Kinder im Stich zu lassen, die dringend des staatlichen Schutzes bedürften, lautete die Kritik am Koalitionspartner SPD: "Es bestand parteiübergreifend Einigung, dass die bedrückenden Fälle von Verwahrlosung und Vernachlässigung von Kindern entschiedener politischer und gesetzlicher Konsequenzen bedürfen".

SPD: Einen gesetzgeberischen "Blindflug" verhindert

Tagesmutter mit zwei Kindern (Archivbild) (Foto: picture-alliance/ dpa) Großansicht des Bildes [Bildunterschrift: Das geplante Gesetz zum besseren Schutz für Kinder vor Missbrauch und Vernachlässigung ist gescheitert. ]
Die SPD erklärte in Berlin, eine Einigung in der laufenden Legislaturperiode sei wegen "unüberbrückbarer Differenzen zwischen den Koalitionspartnern" nicht mehr möglich. "Ein Gesetz noch diese Woche im Bundestag zu verabschieden, wäre ein gesetzgeberischer "Blindflug" gewesen, erklärten die stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Christel Humme und die familienpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Caren Marks.

Die SPD hatte vor allem auf vorbeugende Maßnahmen gedrängt. "Für einen guten Kinderschutz sind Förderung und Prävention die besten Mittel, um Kinder und ihre Familien effektiv zu unterstützen und sie vor Gefährdungen zu schützen", sagten Humme und Marks: "Neue Melde- und Kontrollregelungen à la von der Leyen waren Ausdruck einer Kontrollwut und helfen dem Kinderschutz nicht weiter."

Ein Kind sitzt alleine in einer Ecke (Foto: picture-alliance / dpa) Vernachlässigung in Deutschland: Weitere Meldungen Niemand kennt das wahre Ausmaß Das wahre Außmaß von Kindesmisshandlungen und Vernachlässigungen ist nicht bekannt. [mehr]

Gesetzentwurf im Januar vom Kabinett beschlossen

Unter der Leitung des Familienministeriums von Ministerin Ursula von der Leyen hatte das Bundeskabinett im Januar den Entwurf für das geplante Kinderschutzgesetz verabschiedet. Darin waren vor allem drei wesentliche Neuerungen enthalten: eine Lockerung der Schweigepflicht für Ärzte, eine erweiterte Datenspeicherung im Bundeszentralregister und der Plan, Jugendämter stärker in die Pflicht zu nehmen.

So sah der Entwurf sieht vor, dass Ärzte künftig bei Hinweisen auf eine akute Gefahrenlage eines Kindes auch ohne Zustimmung der Eltern das Jugendamt informieren können. Dieser Bruch der Schweigepflicht wäre dann weder verfolgt noch bestraft worden.

Darüber hinaus hätten Bewerber für "kinder- und jugendnahe" Stellen mit einem erweiterten Führungszeugnis umfangreicher als bisher belegen müssen, dass sie nicht wegen einschlägiger Sexualdelikte vorbestraft sind. Und Jugendämter wären laut dem Gesetzentwurf zufolge verpflichtet gewesen, möglicherweise gefährdete Kinder in Augenschein zu nehmen. So hätten sich Amtsmitarbeiter künftig in jedem Fall einen persönlichen Eindruck vom Kind und dessen Umfeld verschaffen sollen, statt sich etwa durch Ausreden abwimmeln zu lassen oder sich aus anderen Gründen allein auf die Aktenlage zu stützen.

Stand: 29.06.2009 16:45 Uhr
 

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