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Die Kinderarmut in Deutschland wird größer. Darauf wiesen unmittelbar vor Heiligabend die Wohltätigkeitsorganisation "Die Tafel" und der Sozialwissenschaftler Christoph Butterwegge hin. Sie zeigten sich von der aktuellen politischen Diskussion für einen verbesserten Kinderschutz unbeeindruckt. Butterwegge warf der Politik vor, mit den Reformen des Arbeitsmarkts und des Elterngeldes Kinderarmut begünstigt zu haben.
Die kinderbezogenen Leistungen des Arbeitslosengeldes II (ALG II) seien zu niedrig und würden zu kurz bewilligt, bemängelte Butterwegge im Interview mit der Nachrichtenagentur AP. "Auf zwei Jahre befristete Übergangszuschläge in Höhe von maximal 160 Euro und auf drei Jahre befristete Kinderzuschläge für Geringverdiener in der Höhe von maximal 140 Euro konnten nicht verhindern, dass Familien, die darauf zurückgreifen müssen, an den Rand der Gesellschaft gedrängt wurden", erklärte der Kölner Professor.
Kinderarmut in Deutschland: Offiziell gelten laut dem Mitte November vorgestellten Kinderreport 2007 des Deutschen Kinderhilfswerks 14 Prozent aller Kinder in Deutschland als arm. Seit der Einführung des Arbeitslosengelds II am 1. Januar 2005 hat sich die Zahl der auf Sozialhilfe oder Sozialgeld angewiesenen Kinder verdoppelt. Dem Kinderreport zufolge ist heute jedes sechste Kind unter sieben Jahren auf Sozialhilfe angewiesen, 1965 war es nur jedes 75. Kind. In Deutschland ist die Kinderarmut laut einer UNICEF-Studie von 2005 seit 1990 stärker gestiegen als in den meisten anderen Industriestaaten.Auch die Einführung des Elterngeldes habe einige Eltern schlechter gestellt, sagte Butterwegge weiter. Ehemals hätten Sozialhilfeempfänger zwei Jahre lang ein Erziehungsgeld in Höhe von 300 Euro pro Monat erhalten. Nun sei die Auszahlungsdauer des Mindestelterngeldes von 300 Euro auf ein Jahr gekürzt worden. Profitiert hätten dagegen Eltern mit einem gutem Einkommen. Die Große Koalition mache Familienpolitik nach dem Matthäus-Prinzip, fuhr Butterwegge fort: " Wer hat, dem wird gegeben. Und wer wenig hat, dem wird noch was genommen."
Auch die Wohltätigkeitsorganisation "Die Tafel" beobachtet Kinderarmut. Unter den etwa 800.000 Bedürftigen, die in Deutschland regelmäßig von der "Tafel" kostenlos Essen und Lebensmitteltüten erhalten, seien etwa 200.000 Kinder, sagte der "Tafel"-Bundesvorsitzende Gerd Häuser im Gespräch mit der Deutschen Presse-Agentur dpa in Berlin. Seine Organisation schätze, dass bis zu zehn Prozent der Schulkinder kein Mittagessen bekämen.
Die Kluft zwischen Arm und Reich verlaufe zunehmend auch an Schulen, ergänzte Häuser. "Einige Schulkinder haben Pausenbrote dabei, und andere können nur Leitungswasser trinken", sagte Häuser. Der Staat habe "versagt", weil er keine Mechanismen gegen die Kinderarmut gefunden habe. Der Staat müsse sich direkt um die Versorgung der Kinder kümmern und ein Pausenbrot sowie an Ganztagsschulen ein warmes Mittagessen garantieren.
[Bildunterschrift: Ein Junge in einer Kölner Hochhaussiedlung ]
Vor zwei Jahren hätten 600.000 Menschen regelmäßig Hilfe von der "Tafel" erhalten, mittlerweile unterstütze die Organisation 800.000 Bedürftige, erläuterte Häuser. Besonders betroffen seien Hartz-IV-Empfänger, alleinerziehende Mütter und Rentner. In den kommenden Jahren werde der Andrang noch zunehmen, warnte Häuser. Schließlich seien Schätzungen zufolge in Deutschland derzeit schon 14 Millionen Menschen von Armut betroffen oder bedroht.
Auch Wissenschaftler Butterwegge zeichnet ein düsteres Bild: "Eine Gesellschaft, die sich immer stärker in Arm und Reich spaltet und in der sich die Armut über Generationen hinweg verfestigt, muss mit mehr Drogenmissbrauch, Gewalttätigkeit und Kriminalität rechnen. Was sie im Sozialen spart, gibt sie am Ende für mehr Polizei, Justiz und Gefängnisse aus."
Tatsächlich überlegen laut dpa aktuell einige Bundesländer, das Jugendstrafrecht zu verschärfen. Lediglich fünf der 16 Landesjustizminister lehnen demnach härtere Regeln im Jugendstrafrecht ab. Sachsen und Bayern hatten sich dafür ausgesprochen, die meisten 18- bis einschließlich 20-jährigen Straftäter nach dem Erwachsenenstrafrecht zu verurteilen. Bislang wird das Jugendstrafrecht bis zum 21. Lebensjahr angewendet. Vier Unions-geführte Länder wollen noch weitergehen und beispielsweise die Höchststrafe von 10 auf 15 Jahre heraufsetzen.
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