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Inland
Autokennzeichen Erfassung
Karlsruhe: Kennzeichenerfassung verstößt gegen Grundgesetz
Urteil des Bundesverfassungsgerichts

Kennzeichenerfassung verstößt gegen Grundgesetz

Automatische Kennzeichenerfassung in Hessen Großansicht des Bildes [Bildunterschrift: Rechtliche Grundlage zu ungenau: Automatische Kennzeichenerfassung in Hessen ]
Das Bundesverfassungsgericht hat der millionenfachen Video-Erfassung von Autokennzeichen zum Fahndungsabgleich enge Grenzen gesetzt. Solch ein Eingriff in die Grundrechte der Bürger sei nur auf Grundlage klarer Gesetze zulässig, entschied das Gericht. Es erklärte damit zwei Vorschriften aus Hessen und Schleswig-Holstein für nichtig, weil sie gegen das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung verstoßen.

In den beiden Landesgesetzen sei weder der Anlass noch der Ermittlungszweck genannt, dem die Erfassung der Autokennzeichen dienen solle. Damit seien die Vorschriften zu unbestimmt und ermöglichten schwerwiegende Eingriffe.

Stichprobenartig könne aber die automatisierte Erfassung von Kennzeichen unter bestimmten Voraussetzungen möglich sein, urteilten die Richter. Als Beispiel nannten sie die Suche nach gestohlenen Fahrzeugen. Die umfassende Kennzeichenerfassung sei jedoch nur bei konkreter Gefahr möglich oder wenn sie auf bestimmte sicherheitssensible Orte wie etwa Bundesgrenzen oder Orte mit Kriminalitätsschwerpunkten begrenzt sei. Treffermeldungen dürften nur zweckgebunden benutzt und müssten gelöscht werden, wenn sie nicht mehr gebraucht würden.Gegen die massenhafte Erfassung ohne Grund hatten drei Autofahrer aus Hessen und Schleswig-Holstein Verfassungsbeschwerde eingelegt.

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Nach dem Karlsruher Urteil stoppten die Länder Hessen und Schleswig-Holstein den Einsatz der entsprechenden Lesegeräte und kündigten an, ihre Gesetze zu ändern. FDP und Grüne begrüßten das Urteil. Der Bundesbeauftragte für Datenschutz, Peter Schaar, sagte, bei Polizeimaßnahmen müssten stets auch die Interessen der Betroffenen berücksichtigt werden. Die Gewerkschaft der Polizei warf den Politikern handwerkliche Fehler vor. Die Strafverfolgung sei nicht denkbar ohne den Vergleich von Kennzeichen und Fahndungslisten, betonte ihr Vorsitzender Konrad Freiberg.

Mehr Bundesländer betroffen

Automatische Kennzeichenerfassung Großansicht des Bildes [Bildunterschrift: Bei LKW-Mautgebühr schon lange Praxis: Automatische Kennzeichenerfassung ]
Das Urteil betrifft insgesamt acht von 16 Bundesländer, in denen das automatische Scannen laut Polizeigesetz erlaubt ist: Neben Hessen und Schleswig-Holstein sind dies Bayern, Bremen, Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Rheinland-Pfalz. Auch auf Bundesebene war bislang eine entsprechende Regelung im Gespräch. Baden-Württemberg wollte die Methode von diesem Sommer an erlauben.

Das Ablesen erfolgt entweder von stationären Einrichtungen oder von einem Polizeiwagen aus. Allein in Hessen wurden im Jahr 2007 über eine Million Kennzeichen automatisch gescannt und mit Fahndungslisten abgeglichen. Der Ertrag der Maßnahme ist umstritten. Nach Angaben der Kläger gab es in Hessen eine Trefferquote von nur 0,3 Promille. Gefunden wurden meist Autobesitzer, die ihre Versicherungsbeiträge nicht zahlten.

Mit dem Urteil stärken die Karlsruher Richer ein weiteres Mal das informationelle Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen. Zuletzt hatten die Richter Ende Februar hohe rechtliche Hürden für Online-Durchsuchungen gesetzt.

Stand: 11.03.2008 14:47 Uhr
 

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