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[Bildunterschrift: Kassenpatienten sollen nach den Plänen aus dem Bundesgesundheitsministerium bessergestellt werden. ]
Niedergelassene Ärzte müssen künftig mit Gehaltseinbußen rechnen, falls Kassenpatienten zu lange auf einen Termin warten müssen. Das geht aus einem Gesetzentwurf des Bundesgesundheitsministeriums hervor.
Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr wolle "gegen unbegründete und ungerechtfertigte Wartezeiten vorgehen", dazu berate die Koalition verschiedene Vorschläge, bestätigte ein Ministeriumssprecher einen entsprechenden Bericht des Nachrichtenmagazins "Der Spiegel". "Die Vereinbarung von Terminen mit Fachärzten stößt in der Praxis vermehrt auf Schwierigkeiten", heißt es in demnach in dem neuesten Entwurf für ein Gesetz zur ärztlichen Versorgung.
"Vermeidbare Wartezeiten" entstünden vor allem dann, wenn Hausärzte ihre Patienten an Fachärzte überwiesen. "Im Einzelfall als Ultima Ratio" (letztes Mittel) müsse den Betroffenen deshalb künftig "die ambulante Behandlung im Krankenhaus ermöglicht werden". Die Kosten hierfür wolle das Ministerium den zuständigen Kassenärztlichen Vereinigungen in Rechnung stellen, genauso wie eine Pauschale für den "Vermittlungsaufwand".
Das bedeute, dass die Selbstverwaltung der Ärzte am Ende weniger Geld für die Medizinerhonorare übrig hätte. In den vergangenen Monaten hatten die Krankenkassen immer wieder beklagt, dass viele Fachärzte Privatpatienten bevorzugten.
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