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Deutsche Unternehmen werden gestärkt

Kabinett vereinfacht Exporte - nicht bei Kriegswaffen

Mit einer Vereinfachung des Exportrechts will die Bundesregierung die deutsche Wirtschaft im internationalen Wettbewerb stärken. Das Kabinett beschloss eine Modernisierung des mehr als 50 Jahre alten Außenwirtschaftsrechts. Damit sollen Sondervorschriften beseitigt werden, die deutsche Unternehmen bisher gegenüber ihren europäischen Konkurrenten benachteiligt haben. Das betrifft vor allem die Ausfuhr von Gütern, die sowohl zivilen als auch militärischen Zwecken dienen können - zum Beispiel Werkzeugmaschinen.

Eine Lockerung der Exportvorschriften für Kriegswaffen und andere Rüstungsgüter sieht der Gesetzentwurf aber nicht vor. "Die strenge Exportkontrolle für Rüstungsgüter bleibt unangetastet", erklärte das Wirtschaftsministerium.

Grüne: Fatales Signal

Die Grünen sehen in der Neuregelung trotzdem ein "fatales Signal" für die Rüstungsexportpolitik. Die parlamentarische Geschäftsführerin Katja Keul monierte, in der Novelle fehle der Grundsatz, dass die Menschenrechtslage in den Empfängerländern bei Rüstungsexporten berücksichtigt werden müsse.

Schärfere Sanktionen bei Verstößen

Die Sanktionen bei Verstößen gegen das Außenwirtschaftsrecht werden durch die Novelle allerdings verschärft. Bei Waffenexporten in Länder, für die ein Embargo gilt, wird das Strafmaß beispielsweise von fünf auf zehn Jahre erhöht.

Stand: 15.08.2012 14:18 Uhr

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