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Öffentlich-rechtliche Sender wollen Einspeisegebühren einsparen
ARD und ZDF kündigen Verträge mit Kabelbetreibern
ARD und ZDF kündigen die Einspeiseverträge mit den Kabelnetzbetreibern Kabel Deutschland GmbH, Unitymedia und KabelBW zum Jahresende. Die bisherige Praxis, dass die öffentlich-rechtlichen Anstalten Entgelte an die Netzbetreiber zahlen, sei historisch begründet gewesen, sagte die Intendantin des für die ARD in dieser Frage federführenden MDR, Karola Wille. Die Regelung stamme aus der Zeit, als die ehemalige Bundespost die Kabelinfrastruktur mit Unterstützung der Programmveranstalter aufgebaut habe.
Genügend Übertragungswege ohne Einspeiseentgelte
"Eine Alimentierung aus den Gebührentöpfen der Rundfunkanstalten ist nicht mehr marktgerecht", so Wille. Ähnlich begründete ZDF-Intendant Thomas Bellut die Kündigung: "Die Einspeisegebühr ist historisch überholt. Es ist nicht mehr zu rechtfertigen, dass Gebühren an Unternehmen gezahlt werden, die mit der Vermarktung unserer Programme gutes Geld verdienen."
In diesem Jahr überweisen ARD und ZDF noch rund 60 Millionen Euro brutto an die Betreiber Kabel Deutschland, Unity Media und Kabel BW. Abzüglich der Gema-Gebühren, die die Unternehmen umgekehrt an ARD und ZDF zahlen, bleibt ein Nettobetrag von 43,9 Millionen Euro.
Ball liegt bei den Kabelbetreibern
Betroffen sind mehrere Millionen Kunden der drei Unternehmen. Die ARD-Anstalten stellen ihre Programme allen Netzbetreibern, die diese weitersenden wollen, wie bisher zur Verfügung. Die können nun selbst entscheiden, ob sie von dem Angebot Gebrauch machen wollen. Der Vorstandsvorsitzende von Kabel Deutschland, Adrian von Hammerstein, hatte vor Bekanntgabe der Entscheidung von ARD und ZDF gesagt, er halte eine Kündigung für nicht wirksam. "Ziel ist die Fortsetzung der guten Vertragsbedingungen über 2012 hinaus."
Der Finanzvorstand des Unternehmens, mit 8,5 Millionen Kunden Marktführer in Deutschland, brachte mögliche Beschränkungen für Kunden ins Gespräch. Zwar sei Kabel Deutschland gesetzlich gezwungen, ARD und ZDF zu verbreiten. Dies gelte aber längst nicht für alle Sender, sagte Andreas Siemen. Beispielsweise müsse in Bayern nicht das Programm des NDR übertragen werden. "Wir gehen davon aus, uns auf dem Verhandlungsweg zu einigen."
Stand: 29.06.2012 16:27 Uhr
