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Justitia

Studie zu Absprachen in Strafprozessen

Fragwürdige "Deals" bringen Richter in Erklärungsnot

Eine Studie zu Absprachen in Strafprozessen nährt Zweifel an der Gesetzestreue vieler Richter. In einer Umfrage unter etwa 330 Richtern, Staatsanwälten und Strafverteidigern aus Nordrhein-Westfalen wurde deutlich, dass Regeln für mehr Transparenz bei der sogenannten Verständigungspraxis offenbar häufig umgangen werden. Die Studie, über die zunächst die "Süddeutsche Zeitung" berichtete, stammt vom Düsseldorfer Professor Karsten Altenhain. Sie wurde für eine in der kommenden Woche anstehende Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts zu Verfahrensabsprachen erstellt.

Zahlreiche Verstöße gegen Strafprozessordnung

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Das Bundesverfassungsgericht befasst sich kommende Woche mit Absprachen in Strafprozessen.

Laut dem Zeitungsbericht gaben fast zwei Drittel der befragten Amtsrichter an, dass ihrer Meinung nach bei jeder zweiten Absprache gegen den Paragrafen 257c der Strafprozessordnung verstoßen werde. Das Gesetz verpflichtet die Gerichte unter anderem, die auch als "Deal" bezeichneten Absprachen zu protokollieren. Zudem dürfen sie nur die Strafhöhe betreffen. Der Schuldspruch selbst, also die Frage, ob ein Angeklagter verurteilt wird oder nicht, ist ausdrücklich von einer solchen Vereinbarung ausgenommen.

Die Umfrage macht aber deutlich, dass die auch bei einer Absprache unverzichtbare "Erforschung der Wahrheit" in der Praxis häufig ausbleibt. Zwar werde in diesen Fällen fast immer ein Geständnis abgelegt. Typischerweise werde dies aber vom Verteidiger in knapper, formalisierter Form vorgetragen. 28 Prozent der Richter räumen demnach ein, dass sie allenfalls teilweise Geständnisse überprüfen. Aus Sicht der Verteidiger und Staatsanwälte sind die Richter hier sogar noch deutlich nachlässiger.

Verfahrensabsprachen oftmals nicht rechtens
tagesschau 20:00 Uhr, 02.11.2012, Kolja Schwartz, SWR

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Falsche Geständnisse gegen Bewährungsstrafen

Die Studie kommt auch zum Ergebnis, dass mehr als die Hälfte der Anwälte davon ausgehen, dass ihre Mandanten falsche Geständnisse ablegen, um einer drohenden höheren Strafe zu entgehen. Sobald eine Bewährungsstrafe angeboten werde, ließen sich die Angeklagten häufig auf den "Deal" und ein Geständnis ein.

Das nordrhein-westfälische Justizministerium kommentierte den Bericht nicht. "Wir warten ab, was das Bundesverfassungsgericht zum 'Deal' sagen wird", hieß es. Der Landesvorsitzende des Deutschen Richterbundes in NRW, Reiner Lindemann, betonte: "Wir sind gegen jede Kungelei." Die Richter seien verpflichtet, sich an Recht und Gesetz zu halten. Sie müssten sich davon überzeugen, dass ein Geständnis der Wahrheit entspricht. Angesichts der Überlastung der Justiz sei ein "Deal" zwar verführerisch. Denn langwierige Verfahren der Organisierten Kriminalität und der Wirtschaftskriminalität könnten Landgerichte lahmlegen. Dennoch dürfe dies nicht zu einer Verständigung um jeden Preis führen.

Stand: 02.11.2012 16:24 Uhr

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