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11.03.2010

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Gesetzentwurf für Jobcenter: Ein Ansprechpartner, mehrere Bescheide
Arbeitsministerin legt Gesetzentwurf vor

Ein Ansprechpartner, mehrere Bescheide

Logo der Bundesagentur für Arbeit (Foto: dpa) Großansicht des Bildes [Bildunterschrift: Das Bundesverfassungsgericht hatte die bisherige Zusammenarbeit bemängelt und eine Klarstellung gefordert. ]
Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen hat in Berlin einen Gesetzentwurf zur Reform der Jobcenter vorgelegt, die bisher gemeinsam von Kommunen und Arbeitsagenturen betrieben werden. Durch die vom Bundesverfassungsgericht geforderte Reform soll sich für die Langzeitarbeitslosen aber möglichst wenig ändern, betonte die Ministerin.

Demnach sollen Arbeitsagenturen und Kommunen ihre Leistungen weiterhin unter einem Dach erbringen, der Bürger soll auch künftig an einer Stelle nur einen einzigen Antrag ausfüllen. Die bislang praktizierte Mischverwaltung in den 346 Jobcentern oder Arbeitsgemeinschaften soll aber Ende 2010 beendet werden. Stattdessen sollen Kommunen und Bundesagentur für Arbeit (BA) bei der Betreuung von "Hartz-IV"-Empfängern künftig freiwillig zusammenarbeiten. Demnach sind künftig Kommunen für die Warmmiete und die soziale Betreuung zuständig, die Arbeitsagentur für die Integration in den Arbeitsmarkt. Die Betroffenen erhalten dann zwei Bescheide, im Idealfall mit der selben Post. Allerdings könne künftig anhand der Bescheide klar zugeordnet werden, aus welcher Hand welche Leistung und Entscheidung kommt, so die Ministerin. "Hinter dem Tresen der Jobcenter muss die Aufgabenverteilung wieder klar getrennt sein", sagte von der Leyen.

"Höchste Zeit für pragmatische Lösung"

Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (Foto: REUTERS) Großansicht des Bildes [Bildunterschrift: Arbeitsministerin Ursula von der Leyen will eine "pragmatische Lösung" für die Jobcenter. ]
Eine vor allem von SPD und Grünen geforderte Grundgesetzänderung, um die ARGEn in ihrer bisherigen Form zu erhalten, wird es nach den Plänen von der Leyens nicht geben. Die Ministerin verwies darauf, dass lange erfolglos versucht worden sei, sich auf einen gemeinsamen Text für eine Verfassungsänderung zu einigen. "Deswegen ist es jetzt höchste Zeit für eine pragmatische Lösung", sagte von der Leyen. Ein von ihrem Amtsvorgänger Olaf Scholz (SPD) ausgearbeitetes Konzept, das eine Grundgesetzänderung vorsah, scheiterte im vergangenen Jahr am Widerstand der Unions-Fraktion.

Sanktionen bei Ablehnung "zumutbarer Arbeit"

Mit den neuen Regelungen sind auch rechtliche Klarstellungen verbunden, die es Hartz-IV- Empfängern schwerer machen dürften, "zumutbare Arbeit" durch Ausnutzung von Gesetzeslücken abzulehnen. Diese sehen vor, dass "die Weigerung zur Aufnahme oder Fortführung einer zumutbaren" Arbeit in "jedem Fall" zu einer Sanktion führe. Der bisherige Wortlaut ermöglichte eine Sanktionierung den Angaben nach nur, wenn der Betroffene eine zumutbare Maßnahme abgebrochen oder Anlass für den Abbruch gegeben hatte. Eine Verschärfung der Sanktionen sei damit aber nicht verbunden, versicherte die Ministerin.

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Bestandsschutz für Optionskommunen

In einem weiteren Gesetzentwurf werden die 69 so genannten Optionskommunen auf sichere Beine gestellt. Dieser Feldversuch, der seit 2005 läuft, ist bis Ende 2010 befristet. Dem Gesetzentwurf zufolge sollen die 69 Kommunen - darunter Kreise und kreisfreie Städte - ab 1. Januar 2011 unbefristet wie bisher auch schon die Betreuung von Langzeitarbeitslosen alleine übernehmen. Eine Ausweitung des Optionsmodells - was von vielen Kommunen gewünscht wird - ist aber nicht vorgesehen.

Das Bundesverfassungsgericht hatte Ende 2007 die "Mischverwaltung" für verfassungswidrig erklärt und eine Neuregelung gefordert. Hintergrund ist, dass im Falle eines Widerspruchs deutlich sein muss, ob der Ansprechpartner die BA oder die Kommune ist. Das Kabinett soll den Gesetzentwurf Ende Februar beschließen, danach berät der Bundestag. Das Gesetz soll nach den Plänen der Ministerin zum 1. Januar 2011 in Kraft treten.

Stand: 25.01.2010 18:59 Uhr
 

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