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21.11.2009

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Warteplätze im Jobcenter Berlin-Mitte (Foto: picture-alliance/ ZB)

Union kippt Kompromiss zu Jobcentern

Reform erst nach der Wahl

Union kippt Kompromiss zu Jobcentern

Jobcenter in Kiel (Foto: AP) Großansicht des Bildes [Bildunterschrift: Alle Jobcenter, wie dieses in Kiel, sollen nach dem Vorschlag des Arbeitsministers erhalten bleiben. ]
Die vom Verfassungsgericht geforderte Reform der Jobcenter ist für diese Legislaturperiode gescheitert. Die Unions-Fraktion lehnte eine Grundgesetzänderung für die gemeinsame Verwaltung durch Kommunen und Arbeitsagenturen endgültig ab. Auch Bundeskanzlerin Angela Merkel stimmte gegen die Bund-Länder-Reformpläne, die von Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Jürgen Rüttgers (CDU) mit ausgehandelt worden waren.

Nach Angaben des parlamentarischen CDU-Geschäftsführers Norbert Röttgen soll erst nach der Bundestagswahl in Ruhe über eine Neuregelung der Zusammenarbeit von Kommunen und Bundesagentur für Arbeit bei der Betreuung der fast sieben Millionen Hartz-IV-Bezieher entschieden werden.

Struck: "Beschluss gegen Städte und Gemeinden"

Die SPD reagierte empört auf die Ablehnung des Kompromisses. Fraktionschef Peter Struck nannte den Schritt "sehr ärgerlich". Der Beschluss richte sich gegen die Arbeitslosen und gegen die Städte und Gemeinden, die bisher hervorragend gearbeitet hätten. Arbeitsminister Olaf Scholz sprach sogar von einem "kollektiven Nervenzusammenbruch" der Unions-Fraktion.

SPD-Vizeparteichefin Andrea Nahles machte Bundeskanzlerin Angela Merkel für das Scheitern mitverantwortlich. Arbeitsminister Scholz habe die von Merkel geforderte Konsenslösung mit den Ländern geliefert, erklärte sie. "Aber nicht einmal in einer so zentralen Sache kann sie sich in der Unions-Fraktion durchsetzen", warf sie der CDU-Chefin vor.

Auch in der CDU wurde Kritik gegen die Entscheidung laut. Der nordrhein-westfälische Arbeitsminister Karl-Josef Laumann nannte die Entscheidung "arbeitsmarktpolitisch eine Katastrophe".

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Grundgesetzänderung vom Tisch

Der von Scholz mit den Unions- und SPD-geführten Ländern ausgehandelte Kompromiss sah eine Grundgesetzänderung vor, um die vom Bundesverfassungsgericht beanstandeten Jobcenter in Zentren für Arbeit und Grundsicherung (ZAG) umzuwandeln. Diese sollen dann eigene Körperschaften öffentlichen Rechts sein. Bislang arbeiten unter dem Dach der Jobcenter die Arbeitsagenturen und die Kommunen zusammen. Das Verfassungsgericht hatte dies als unzulässige Mischverwaltung gerügt und eine Reform bis zum Jahr 2010 angeordnet.

Röttgen bezeichnete den Entwurf als eindeutig verfassungswidrig. Die Bürokratie würde damit in beispielloser Weise ausgeweitet. Auf einen Schlag würden 370 neue Behörden gegründet. Die "Praktiker", so Röttgen weiter, würden dadurch zugunsten der Landesministerien und des Bundesministers entmachtet. Zudem werde die Arbeitsverwaltung politisiert.

Minister will Kompromiss nicht wieder aufschnüren

Die Union hatte ihre Ablehnung schon im Koalitionsausschuss Anfang März signalisiert. Scholz hatte aber bislang nicht klein beigegeben. Ein Knackpunkt zwischen den Koalitionspartnern waren die 69 sogenannten Optionskommunen, die die Betreuung der Langzeitarbeitslosen selbst organisieren. Die Union wollte die Zahl gerne aufstocken, Scholz den Status quo festschreiben.

Was sich für die Arbeitslosen nun ändert, ist nicht ganz klar. Aus Sicht der Union könnte nun wieder ein Modell auf den Tisch kommen, das Scholz ursprünglich einmal ins Gespräch gebracht hatte: das "kooperative Jobcenter". Damit könnten Kommunen und Arbeitsagenturen weiter unter einem Dach, aber organisatorisch getrennt arbeiten. Für die Bürger hätte dies den Nachteil, dass eben nicht nur ein Bescheid über Arbeitslosengeld II und Wohngeld oder andere Leistungen erteilt würde, sondern mehrere.

Stand: 17.03.2009 17:01 Uhr
 

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