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Münchner Gericht hebt Verbot auf

Holocaust-Leugner Irving darf bald wieder einreisen

Der rechtsextreme Autor und Holocaust-Leugner David Irving darf vom 21. März 2013 an wieder nach Deutschland einreisen. Das Verwaltungsgericht München hob einen Bescheid der Ausländerbehörde auf, der für den britischen Journalisten ein Einreiseverbot noch bis 2022 vorgesehen hatte. Eine Begründung des Urteils steht noch aus.

David Irving
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David Irving, Holocaustleugner mit Einreiseverbot nach Deutschland - das nun aufgehoben wurde.

Der 74-jährige Irving war im Jahr 1993 in München wegen Verunglimpfung des Ansehens Verstorbener zu einer hohen Geldstrafe verurteilt worden. Irving hatte öffentlich die Ermordung von Millionen Juden in den Gaskammern von Auschwitz bestritten. Nach der Verurteilung war der Brite unbefristet ausgewiesen worden. 2011 hatte er einen Antrag gestellt, die Ausweisung aufzuheben. Diesen wies die Behörde ab - und befristete das Einreiseverbot bis 2022.

Der rechtsextreme Autor wurde nach einer Verurteilung in Wien wegen "nationalsozialistischer Wiederbetätigung" im Jahre 2006 - also lange nach seinem Münchner Prozess - auch aus Österreich ausgewiesen, die dortige Frist endet 2014. Die Kammer hatte in der mündlichen Verhandlung darauf hingewiesen, dass man - da der Brite EU-Bürger ist - die Ausweisungsproblematik im Licht des europäischen Rechts sehen müsse.

(Az.: M 12 K12.78)

Stand: 26.10.2012 16:21 Uhr

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