Seitenueberschrift
ARD-Rechtsexperte im Interview
"Wir haben seit heute kein gültiges Wahlgesetz mehr"
Zu viele Überhangmandate, ein negatives Stimmgewicht - das sind zwei der Gründe, warum das Bundestagswahlrecht nach Ansicht der Karlsruher Richter verfassungswidrig ist. Wo muss jetzt nachgebessert werden? Und warum waren nicht alle Stimmen gleich viel wert? Antworten von ARD-Rechtsexperte Frank Bräutigam.
tagesschau.de: Warum ist das deutsche Bundeswahlrecht verfassungswidrig?
Frank Bräutigam: Wichtigster Punkt ist, dass bislang Überhangmandate in unbegrenzter Höhe zulässig sind. Überhangmandate entstehen ja, wenn eine Partei mehr Direktmandate bekommen hat, als ihr nach der Zahl der Zweitstimmen Sitze im Parlament zustehen. Der Grundgedanke des Wahlrechts muss aber sein, dass jede Wählerstimme möglichst den gleichen Wert hat. Das ist bei Überhangmandaten nicht mehr der Fall.
Das Gericht hat nun eine Höchstgrenze von etwa 15 Überhangmandaten ohne Ausgleich festgelegt. Außerdem hat es bemängelt, dass es auch nach dem neuen Wahlrecht noch den paradoxen Effekt des "negativen Stimmgewichts" gibt. In bestimmten Situationen kann ein Mehr an Stimmen zu einem Verlust von Mandaten führen. Das sei auch nach neuem Recht möglich. Daher das klare Urteil.
tagesschau.de: Jetzt haben wir zweimal ein ungültiges Wahlrecht. Was ist denn so schwer daran, ein gültiges Wahlrecht zu schaffen?
Frank Bräutigam: Das liegt unter anderem an unserem speziellen Wahlsystem. Wir haben grundsätzlich eine sogenannte "Verhältniswahl", das heißt, die Prozentzahl der Zweitstimmen entscheidet über die Zahl der Sitze pro Partei im Bundestag. Aber: Das Ganze ist kombiniert mit einer persönlichen Komponente, denn mit der Erststimme wählen wir einen Direktkandidaten in unserem Wahlkreis. Schließlich spielt sich bei den Berechnungen noch vieles innerhalb der Bundesländer ab.
Das alles führt dazu, dass es kompliziert wird. Aber es kann keine Ausrede dafür sein, dies nicht verfassungsgemäß hinzubekommen. Immerhin geht es um das zentrale Element unserer Demokratie, die Stimmabgabe des Bürgers. Die Grundlinie ist klar: Wenn eine Stimme mehr wert sein soll als die andere, geht das nur ausnahmsweise. Und man muss es gut begründen.
Erklärstück zum Bundestagswahlrecht
25.07.2012, Sonja Wielow, ARD-aktuell
tagesschau.de: Welche Fristen setzt das Gericht der Politik?
Frank Bräutigam: Eine Frist hat das Gericht gar nicht gesetzt. Der Zeitdruck ergibt sich aber schon aus dem Termin der nächsten Bundestagswahl im Herbst 2013. Und dafür gibt es noch Vorlauffristen für die Aufstellung von Kandidaten. Hinzu kommt: Wir haben seit heute kein gültiges Wahlgesetz mehr, das regelt, wie die Sitze im Bundestag verteilt werden. Diese außergewöhnliche Situation muss man sich erst einmal bewusst machen.
Falls der Gesetzgeber es nicht rechtzeitig schafft, gäbe es die Möglichkeit, dass das Bundesverfassungsgericht auf Antrag eine sogenannte "einstweilige Anordnung" mit Vorgaben für das Wahlrecht der anstehenden Bundestagswahl erlässt.
tagesschau.de: Wie könnte das neue Gesetz aussehen?
Frank Bräutigam: Das hängt nun von den Fraktionen im Bundestag ab. Definitiv müssen sie versuchen, das "negative Stimmgewicht" auszumerzen. Bei den Überhangmandaten gibt es mehrere Möglichkeiten, mit der Höchstgrenze von etwa 15 Mandaten umzugehen. Man kann die Zahl 15 strikt als absolute Grenze ansehen. Alternativ könnte man für alle weiteren Überhangmandate über 15 einen Ausgleich für andere Parteien schaffen.
Theoretisch denkbar wäre auch, die Überhangmandate ohne Ausgleich ganz abzuschaffen. Denn das Gericht hat ja nicht gesagt, dass es sie geben muss, sondern dass sie nur bis zu einer bestimmten Grenze zu rechtfertigen sind. Spannend wird sein, ob die Regierungs- und Oppositionsfraktionen nun zu einer gemeinsamen Lösung beim Wahlgesetz kommen.
Die Fragen stellte Christian Radler, tagesschau.de.
Stand: 25.07.2012 14:24 Uhr
