Interview

Interview zum Urteil des BVerfG "Das bringt Rückenwind für Extremisten"

Stand: 26.02.2014 17:21 Uhr

Das Bundesverfassungsgericht hat die Drei-Prozent-Hürde bei der Europawahl für unzulässig erklärt. Das wird extremistischen Parteien Aufwind verschaffen, sagt der Politologe Daniel Göler. Im Interview mit tagesschau.de. erklärt er, welche Vorteile ein Mandat in Brüssel kleinen Parteien bei Wahlen in Deutschland bringen wird.

tagesschau.de: Bei der letzten Europawahl 2009 sind knapp drei Millionen Stimmen wegen der Drei-Prozent-Hürde unter den Tisch gefallen. Ist das Urteil der Karlsruher Richter also ein Erfolg für die Demokratie?

Daniel Göler: Es ist ganz klar ein Problem, wenn so viele Stimmen einfach nicht zählen. Dennoch würde ich nicht von einem Erfolg sprechen. Denn gerade in Deutschland haben wir in der Vergangenheit gute Erfahrungen mit einer Sperrklausel gemacht. Wir haben auch Sorge zu tragen, dass nicht jede Kleinst- und Splittergruppe sofort in Parlament einziehen kann. Gerade im Hinblick auf extremistische Parteien hat sich eine Hürde bisher als sinnvolles Instrument erwiesen.

Zur Person

Prof. Daniel Göler hat den Jean-Monnet-Lehrstuhl für Europäische Politik an der Universität Passau inne. Der gebürtige Saarländer forscht unter anderem zu Reformfragen der EU und der Akzeptanz europäischer Vorgaben.

tagesschau.de: Drohen durch den Wegfall der Drei-Prozent-Hürde nun wirklich mehr populistische oder rechtsextreme Parteien ins Europaparlament einzuziehen?

Göler: Ja, denn ohne Sperrklausel braucht man nur noch rund ein Prozent der abgegebenen Stimmen, um einen Sitz zu erlangen. Die Wahlbeteiligung lag zuletzt bei nur 43,3 Prozent. Bei etwa 64 Millionen Wahlberechtigten braucht man also weniger als 300.000 Stimmen für einen Sitz im Europaparlament (EP). Damit ist es für jede - auch für extremistische Parteien - verhältnismäßig einfach, nach Brüssel zu gelangen.

"Taktisches Wählen" nimmt ab

tagesschau.de: Wird die Entscheidung aus Karlsruhe auch das Verhalten der Wähler verändern?

Göler: Die Wahlergebnisse der Kleinstparteien dürften sich verbessern. Denn Wähler sind eher geneigt, eine andere Partei zu wählen oder gar nicht wählen zu gehen, wenn sie davon ausgehen müssen, ihre Stimme verschenkt ist. Durch das Urteil des Verfassungsgerichts dürfte dieses "taktische Wählen" nun abnehmen.

tagesschau.de: Können ein oder zwei Abgeordnete einer extremistischen Partei überhaupt merklichen Einfluss nehmen?

Göler: Als einzelne Abgeordnete können sie in der Tat nur sehr wenig bewirken. Spannender ist da schon die Frage, ob sich dadurch neue Fraktionen bilden. Denn dafür braucht man nicht nur eine Mindestzahl an Abgeordneten, sondern diese müssen auch aus einer Mindestanzahl an Ländern kommen. Wenn nun mehr Parteien aus Deutschland vertreten sind, erhöht das die Wahrscheinlichkeit, dass sich neue Fraktionen bilden. Über diese Gruppierungen hätten dann natürlich auch einzelne Abgeordnete, etwa der NPD, die Möglichkeit Einfluss zu nehmen.

Besser organisiert durch Sitz im EP

tagesschau.de: Es haben insgesamt 19 Parteien in Karlsruhe geklagt, darunter befinden sich nicht nur Extremisten, sondern auch die Piraten, die Freien Wähler oder die Ökologisch-demokratische Partei. Was wäre so schlimm daran, wenn ein paar Sitze an solche Parteien gehen?

Göler: Für das europäische Parlament sehe ich hier keine Nachteile, schließlich sind dort schon jetzt mehr als 160 Parteien aus 28 Ländern vertreten. Auch das Argument von Kritikern, etwa aus Reihen der SPD oder CDU, der Wegfall der Sperrklausel könne die Stabilität beeinträchtigen, trifft nur bedingt zu, denn die Fraktionen und Gruppierungen sind eh sehr stark zersplittert.

Wir müssen uns aber über die langfristigen Folgen und die Rückkoppelungseffekte in Deutschland Gedanken machen. Denn eine Partei, die im EP sitzt, verfügt über eine viel größere Organisationsfähigkeit. Die Abgeordneten haben mehrere hauptamtliche Mitarbeiter, sie haben Büros und beträchtliche finanzielle Mittel. Das alles erleichtert es der Partei, professionelle Strukturen aufzubauen, etwa für Wahlkämpfe bei Landtags- oder Bundestagswahlen. Davon dürften letztlich Extremisten wie die NPD profitieren, und langfristig könnten solche Parteien es schaffen, auch in Deutschland über die Fünf-Prozent-Hürde zu springen.

"Fünf-Prozent-Hürde bleibt bestehen"

tagesschau.de: Bedeutet das jetzt, dass auch die Fünf-Prozent-Hürde bei Bundestags- oder Landtagswahlen kippen könnte?

Göler: Hier halte ich die Argumentation des Bundesverfassungsgerichts für sehr stringent: Die Fünf-Prozent-Hürde bei Bundestagswahlen ist gerechtfertigt, weil das Parlament die Bundesregierung wählt und hier das Gut der stabilen Regierungsverhältnisse schwerer wiegt als der Gedanke der Stimmengleichheit.

Mit der gleichen Logik hat das Verfassungsgericht die Sperrklausel auf kommunaler Eben gekippt: Wenn der Bürgermeister nicht mehr ausschließlich vom Gemeinderat gewählt wird, braucht es auch keine Hürden - wie im EP. Ich gehe nicht davon aus, dass die Entscheidung der Karlsruher Richter Auswirkungen auf die Sperrklausel bei Bundestagswahlen haben wird.

Das Interview führte Alexander Steininger, tagesschau.de