Interview

ARD-Rechtsexperte zum NPD-Verbotsverfahren "Harter Tobak" im Verbotsantrag

Stand: 03.12.2013 17:13 Uhr

Das Grundgesetz setzt einem Parteiverbot hohe Hürden. Es sei schwer vorherzusagen, ob das NPD-Verfahren Erfolg haben wird, sagt ARD-Rechtsexperte Bräutigam im Interview mit tagesschau.de. Im Antrag befinde sich zum Teil "harter Tobak".

tagesschau.de: Welche Erfolgsaussichten sehen Sie für ein Verbot der NPD?

Frank Bräutigam: Man kann heute seriös noch nicht abschließend sagen, ob das Verfahren Erfolg hat. Das hat einen rechtlichen Hintergrund: Die Hürden für ein Parteiverbot im Grundgesetz sind extrem hoch. Die Partei muss das Ziel haben, die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu beseitigen und diese aktiv und aggressiv bekämpfen. Das Problem dabei ist: Das letzte erfolgreiche Verbotsverfahren war in den 50er-Jahren. Das war in der direkten Nachkriegszeit. Man weiß nicht, wie die Richter die Anforderungen des Grundgesetzes heute ins 21. Jahrhundert übersetzen. Das ist das Problem, wenn man den Ausgang des Verfahrens vorhersagen will.

tagesschau.de: Sie haben es erwähnt, in der Bundesrepublik gab es bisher zwei erfolgreiche Parteiverbote. Das war 1952 gegen die Sozialistische Reichspartei, eine Nachfolgeorganisation der NSDAP und die Kommunistische Partei Deutschlands, die KPD im Jahr 1956. Inwiefern lassen sich diese Verbote mit dem heutigen Verfahren gegen die NPD vergleichen?

Bräutigam: Gar nicht, denn das war damals ein ganz anderer Kontext. Man befand sich in der direkten Nachkriegszeit. Die Bundesrepublik Deutschland war noch jung, noch kein gefestigter demokratischer Staat. Insofern gab es damals vielleicht ein dringenderes Bedürfnis, den wiederaufkeimenden Nationalsozialismus auch mit Parteiverboten zu bekämpfen. Heute stellt sich beim erneuten Antrag einfach die Grundsatzfrage: Ist unser Staat gefestigt genug, Parteien politisch zu bekämpfen oder braucht man das scharfe Schwert des Parteiverbotsverfahren?

tagesschau.de: Wie lässt sich in einem demokratischen Rechtsstaat ein Parteiverbot denn überhaupt rechtfertigen?

Bräutigam: Das Parteiverbot ist ja laut Grundgesetz wirklich das allerletzte Mittel. Und dass es diese Mittel als Möglichkeit gibt, halte ich schon für richtig. Wenn wirklich die Gefahr besteht, dass Organisationen die Gesellschaft unterwandern, dann ist ein Verbot gerade vor dem Hintergrund der deutschen Geschichte als mögliches Mittel schon angemessen. Die Frage ist, ob man darauf wirklich zurückgreift.

tagesschau.de: Was ist heute anders als beim ersten Verbotsverfahren gegen die NPD?

Bräutigam: Das erste Verfahren ist eigentlich gescheitert, bevor es richtig losgegangen ist. Das Gericht hat damals gemerkt, dass Beweise zum großen Teil von staatlichen V-Leuten kamen: Man konnte überhaupt nicht zuordnen, was der Staat und was die NPD gesagt hat. Das will man diesmal verhindern, indem der Bundesinnenminister und die Innenminister der Länder ausdrücklich zusichern, dass Beweismaterial im Verbotsantrag nicht von staatlichen Quellen stammt. Die Basis ist also zumindest auf dem Papier diesmal anders.

tagesschau.de: Wie viel Substanz hat der Antrag jetzt?

Bräutigam: Im vergangenen Jahr war schon eine reine Materialsammlung im Umlauf, mit ganz vielen Belegen, Zitaten von Parteimitgliedern und so weiter. Als ich das gelesen hatte, dachte ich: Da ist zum Teil schon harter Tobak dabei, aber ob die reine Aufzählung so reicht?

Nun haben die Prozessbevollmächtigten des Bundesrates auf 268 Seiten eine Antragsschrift erstellt, mit der sie dem ganzen eine Struktur geben: Sie versuchen, herauszuarbeiten, warum die NPD ein Abbild der NSDAP sein könnte; warum es nicht nur theoretische Parolen sind, sondern die NPD ganz real versucht, sich in der Mitte der Gesellschaft zu verankern. Nach meinem Eindruck hat man das Material jetzt zumindest bestmöglich aufgearbeitet. Eine Garantie dafür, dass das zum Erfolg führt, ist das allerdings nicht.

tagesschau.de: Wie lang wird es dauern, bis wir wissen, ob der Antrag Erfolg hat?

Bräutigam: Grob kann man von einer Verhandlungsdauer von mindestens einem Jahr, vielleicht zwei Jahren ausgehen. Die Richter werden jetzt erst einmal in einem Vorverfahren die Aktenlage prüfen. Danach wird entschieden, ob es zu einer mündlichen Verhandlung kommt, um dann ein Urteil abzufassen.

tagesschau.de: Der Antrag wird von den Ländern gestellt, Bund und Regierung machen nicht mit. Warum?

Bräutigam: Die Begründung, die nach außen kommuniziert wird, ist, dass die Erfolgschancen zu gering sind. Das hängt mit den hohen Hürden im Grundgesetz zusammen. Und da, so habe ich es wahrgenommen, möchte man um jeden Preis, eine Niederlage vermeiden.

tagesschau.de: Inwiefern besteht die Gefahr, dass die NPD letztendlich durch das Verfahren sogar profitiert?

Bräutigam: Eine gewisse Gefahr ist schon gegeben, allein weil die NPD durch dieses Verfahren natürlich eine gewisse Bühne bekommt. Die Öffentlichkeit beschäftigt sich mit der Ideologie der Partei. Es könnte zu einer mündlichen Verhandlung kommen, die ein Forum bieten kann. Das sind durchaus Wege, wie die NPD mittelbar von so einem Verfahren profitieren könnte, vor allem durch die Öffentlichkeit.

Das Interview führte Daniel Schmidthäussler für tagesschau.de.