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Der Deutsche Ethikrat hat den Umgang mit intersexuellen Menschen in der Vergangenheit verurteilt und Entschädigungen für die Folgen von Operationen empfohlen. Viele Betroffene seien in ihrer Identität "aufs Tiefste verletzt" durch frühere Behandlungen, die nicht mehr dem heutigen Stand der Medizin entsprechen, heißt es in einer Stellungnahme. Diese Menschen "haben Schmerzen, persönliches Leid, Erschwernisse und dauerhafte Einschränkungen ihrer Lebensqualität erlitten".
[Bildunterschrift: Ein männlicher Chromosomensatz, aber weibliche Genitalien ]
Bei intersexuellen Menschen ist das Geschlecht nicht eindeutig ausgeprägt. Oft kommen sie mit männlichen und weiblichen Genitalien oder Hormonen zur Welt. In der Stellungnahme wird unter anderem das Schicksal eines Menschen geschildert, bei dem nach der Geburt 1965 ein uneindeutiges Geschlechtsorgan festgestellt wurde. Im Bauchraum befanden sich zudem Hoden, das Baby hatte einen männlichen Chromosomensatz. Die Ärzte entfernten den Hoden, verschwiegen dies den Eltern aber genauso wie die Tatsache, dass ihr Kind chromosomal männlich war. Sie sagten laut dem Bericht zu den Eltern: "Das Kind ist ein Mädchen und wird es bleiben, die ganze Erziehung hat sich danach zu richten."
Für die künftige Behandlung empfiehlt das Gremium Kompetenzzentren, Betreuungsstellen sowie Aus- und Weiterbildung für medizinisches Personal. Um Entschädigungsansprüche durchzusetzen wird eine Ombudsperson empfohlen. Zudem sollten die Verjährungsfristen für straf- oder zivilrechtliche Ansprüche ausgedehnt werden. Nach Operationen, die die sexuelle Selbstbestimmung verletzt haben, sollten die Fristen bis zum 18. beziehungsweise dem 21. Lebensjahr ausgesetzt werden.
Die Experten mahnen in ihrem Bericht einen zurückhaltenderen Einsatz von Operationen an, die das Geschlecht eindeutig festlegen. Unumkehrbare medizinische Maßnahmen stellten unter anderem einen Eingriff in das Recht der körperlichen Unversehrtheit dar. Die Entscheidung für oder gegen einen Eingriff sollte vom Betroffenen selbst gefällt werden. Bei Minderjährigen sollten Operationen nur erfolgen, wenn das Kindeswohl in Gefahr ist, heißt es.
Vielen sei schlimmes Leid widerfahren, resümieren die Mitglieder in ihrem Bericht. Sie müssten heute Respekt erfahren und vor medizinischen Fehlentwicklungen und Diskriminierung geschützt werden.
Der unabhängige Ethikrat, der Bundestag und Regierung berät, hat 26 Mitglieder, darunter Naturwissenschaftler, Mediziner, Juristen, Philosophen und Theologen. Grundlage der Stellungnahme sind verschiedene Studien sowie Online-Befragungen und eine Anhörung Betroffener vor dem Deutschen Ethikrat.
Thematisiert wird im Bericht auch der rechtliche Status von Intersexuellen. Die Experten kritisieren den in Deutschland geltenden Zwang, sich im Personenstandsregister als "männlich" oder "weiblich" eintragen zu lassen. Daneben sollte auch die Kategorie "anderes" gewählt werden können, schlägt der Ethikrat vor.
Die überwiegende Mehrheit der Experten befürwortete zudem, Menschen mit der Einordnung "anderes" die Lebenspartnerschaft zu ermöglichen. Eine Minderheit der Experten schlägt vor, Intersexuellen die Möglichkeit der Eheschließung zu eröffnen.
Der Ethikrat weist darauf hin, dass es keine genaue Angabe zur Zahl Intersexueller in Deutschland gibt. Die Bundesregierung schätzt deren Anzahl auf 8000 bis 10.000. Der Verein Intersexueller Menschen geht indes von 80.000 bis 120.000 Personen aus.
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