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[Bildunterschrift: Technische Bedenken gegen die Webseiten-Blockierung sind laut von der Leyen "Nebelkerzen". ]
Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen will trotz der Bedenken von Justizministerin Brigitte Zypries erreichen, dass Internetseiten mit Kinderpornografie technisch blockiert werden. Viele andere Länder hätten bereits entsprechende Regelungen geschaffen, dies müsse Deutschland auch tun, sagte von der Leyen in der ARD-Sendung "Bericht aus Berlin". Technische Argumente, die dagegen vorgebracht werden, bezeichnete die Ministerin als "Nebelkerzen".
Zypries hatte ihre verfassungsrechtlichen Bedenken gegen den Vorschlag ihrer Kollegin in den vergangenen Tagen damit begründet, dass für Internet-Sperren auch die Kommunikation völlig unbescholtener Internetbenutzer gefiltert werden müssten. Diese Bedenken teilt von der Leyen nicht: Es gehe in diesem Fall um die Störung eines Massenmarktes, der mit Kinderpornografie Millionenbeträge umsetzte, so die Familienministerin.
Nach den Plänen von der Leyens sollen sich die Internet-Provider zunächst freiwillig in Verträgen mit dem Bundeskriminalamt dazu verpflichten, von diesem ermittelte Seiten mit kinderpornografischem Inhalt zu sperren. Die Mehrzahl der Provider arbeite hier konstruktiv mit, andere seien aber zögerlich oder sperrten sich gegen die Pläne, so von der Leyen. Am 25. März will die Ministerin dem Kabinett zudem Eckpunkte für eine gesetzliche Regelung vorlegen, damit letztlich gleiche Regeln für alle gelten und nicht immer wieder neue Vereinbarungen mit neuen Anbietern getroffen werden müssen.
[Bildunterschrift: Justizministerin Zypries warnt vor hektischem Aktionismus. ]
Justizministerin Brigitte Zypries warnte im "Bericht aus Berlin" vor hektischem Aktionismus: "Wir machen ein Gesetz zur Verhinderung der Nutzung von Kinderpornografie im Internet, so muss der Titel sein. Wir dürfen jetzt nicht anfangen, das Telemedien-Gesetz oder andere Gesetze zu ändern." In den vergangenen Tagen hatte sich auch die FDP für eine eindeutige gesetzliche Regelung stark gemacht. "Für Eingriffe in Grundrechte, wie Fernmeldegeheimnis und Meinungsfreiheit, ist eine gesetzliche Regelung nötig", so die innenpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, Gisela Piltz. Ein Vertrag mit den Providern reiche für eine Blockade nicht aus.
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