Bundestag Integrationsgesetz beschlossen

Stand: 07.07.2016 20:46 Uhr

"Ausgrenzungsgesetz" oder wertvoller Beitrag zur Integration? Mit den Stimmen der Regierungskoalition hat der Bundestag das Integrationsgesetz verabschiedet. Es soll Flüchtlingen den Zugang zum Arbeitsmarkt erleichtern, schafft aber auch neue Sanktionen.

Als Reaktion auf den starken Zustrom von Flüchtlingen hat der Bundestag das umstrittene Integrationsgesetz der großen Koalition verabschiedet. Das Maßnahmenpaket soll Flüchtlingen den Zugang zum Arbeitsmarkt erleichtern. Gleichzeitig drohen aber auch verschärfte Sanktionen - etwa wenn Integrationskurse nicht wahrgenommen werden. Besonders umstritten ist die Regelung, wonach der Staat den Betroffenen unter bestimmten Umständen für drei Jahre den Wohnort vorschreiben kann. Die Opposition stimmte deshalb geschlossen dagegen.

Opposition: "Ausgrenzungsgesetz"

Sabine Zimmermann von der Linkspartei sprach von einem "Ausgrenzungsgesetz" für Menschen, die Schutz vor Krieg und Verfolgung suchen. Die Grünen-Abgeordnete Brigitte Pothmer kritisierte, die Hälfte der Asylbewerber bleibe von Integrationsangeboten ausgeschlossen. Die stellvertretende Unions-Fraktionschefin Sabine Weiss (CDU) verteidigte jedoch das Gesetz: "Es fördert die Integration und fordert sie aber auch ein."

Doch auch innerhalb der Koalition regt sich Unmut. Im Vorfeld der Bundestagsdebatte hatte die Bundesintegrationsbeauftragte Aydan Özoguz einzelne Regelungen kritisiert. Das Gesetz drohe Migranten von Integration auszuschließen, sagte die SPD-Politikerin dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. Die CDU-Abgeordnete Cemile Giousouf warf Özoguz daraufhin schlechtes Timing vor. "Die Staatsministerin hätte die Details im Vorfeld angehen müssen."

"Arbeitsgelegenheiten" und Sanktionen in der Kritik

Der Bund verpflichtet sich mit dem Gesetz zur Schaffung von 100.000 gemeinnützigen "Arbeitsgelegenheiten" nach dem Vorbild der Ein-Euro-Jobs. Zudem fällt in vielen Regionen die Vorrangprüfung weg, wonach Bewerber mit deutschem oder EU-Pass bei einer freien Arbeitsstelle eigentlich bevorzugt werden müssen. Wer eine Ausbildung anfängt, darf während der gesamten Lehre und - sofern sich ein Job findet - auch mindestens zwei Jahre danach im Land bleiben.

Das Angebot an Integrationskursen wird ausgeweitet. Gleichzeitig werden aber auch mehr Menschen zur Teilnahme verpflichtet. Bei einer Verweigerung drohen Leistungskürzungen. Diese Sanktionen stießen bei Linken und Grünen ebenso auf Kritik wie die geplanten "Arbeitsgelegenheiten". Integration in den Arbeitsmarkt gelinge nicht über Ein-Euro-Jobs, klagte Zimmermann.

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichtete die tagesschau am 07. Juli 2016 um 20:00 Uhr.