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21.03.2010

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Gertz: Befehlsverweigerung ist Soldatenpflicht
Debatte um Flugzeugabschuss

Gertz: Befehlsverweigerung ist Soldatenpflicht

Bernhard Gertz  Bundeswehrverband (Foto: dpa) Großansicht des Bildes [Bildunterschrift: Rechnet mittelfristig mit einer Erweiterung des ISAF-Mandats: Bernhard Gertz, Vorsitzender des Bundeswehrverbands ]
Der Bundeswehrverband hat Kampfjet-Piloten zur Befehlsverweigerung aufgerufen, falls ihnen Verteidigungsminister Franz Josef Jung den Auftrag zum Abschuss einer Passagiermaschine geben sollte. Der Verbandsvorsitzende Bernhard Gertz sagte im ARD-Morgenmagazin: "Solange die Rechtslage nicht geklärt ist: Auf dieser Basis keinen Befehl ausführen." Die Piloten würden sich in einem solchen Fall einer Straftat schuldig machen und hätten nach dem Soldatengesetz deshalb die Pflicht, den Befehl nicht auszuführen.

Gertz wies außerdem darauf hin, dass der Flugzeugführer als letztes Glied in der Befehlskette nicht nur die strafrechtliche Verantwortung, sondern auch die zivilrechtliche Haftung trage. Gertz zeigte Verständnis für Verteidigungsminister Jung, der sich "sicherlich in einem Dilemma" befinde. Dies könne aber nicht dadurch gelöst werden, dass man sich auf den Einzelfall berufe. Die Koalitionsparteien seien aufgerufen, eine Lösung zu finden.

Befehlstreue Rotten

Die "Leipziger Volkszeitung" meldet dazu, dass für die zuständigen Alarmrotten nur Piloten ausgesucht worden seien, die zu einer "hundertprozentigen Befehlausübung" bereit seien. Das Blatt zitiert einen namentlich nicht genannten deutscher Offizier aus einer der für Deutschland zuständigen Nato-Luftverteidigungseinsatzzentralen, demzufolge als Piloten für die im norddeutschen Wittmund und im süddeutschen Neuburg stationierten Alarmrotten zur Luftraumüberwachung nur solche Offiziere zum Einsatz kämen. Eine Befehlsverweigerung sei auf Grund der Vorabsprachen deshalb "nicht vorstellbar".

Ähnlich hatte sich schon vor Monaten der Vorsitzende des Verbands der Besatzungen strahlgetriebener Kampfflugzeuge der Deutschen Bundeswehr (VBSK), Thomas Wassmann, gegenüber tagesschau.de geäußert. Im Januar sagte er, eine Bereitschaftsabfrage habe es "bereits im Vorfeld des Luftsicherheitsgesetzes" gegeben. "Jedes Besatzungsmitglied musste angeben, ob es für diese Aufgabe zur Verfügung steht." Ob es sich bei der von der "Leipziger Volkszeitung" erwähnten Abfrage um einen neuen Vorgang handelt oder um den von Wassmann geschilderten, ist unklar.

SPD warnt vor Stimmungsmache für andere Zwecke

Die SPD warnte Jung davor, mit der aktuellen Debatte Stimmung für den Einsatz der Bundeswehr im Innern zu machen. Der parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Olaf Scholz, sagte, es sei nicht sinnvoll, mit Provokationen sein Amt auszuüben. Die Soldaten müssten sich auf den Gesetzgeber und ihren Minister verlassen können. Scholz kündigte das klare Nein der SPD an, wenn die Diskussion jetzt aufgebrochen werde, um über "einen Umweg" die Zustimmung zu einem Einsatz der Bundeswehr im Innern zu bekommen.

Ex-Justizministerin Herta Däubler-Gmelien warf Jung vor, er versuche eine "ganz klare Grenze, die von unserer Verfassung gezogen wurde, zu überschreiten". Sie verwies auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Flugsicherheitsgesetz. Dies sei eine "klare Entscheidung" gewesen. Die Sozialdemokratin wies darauf hin, dass das von Jung entworfene Szenario eines von Terroristen entführten Flugzeugs fragwürdig sei. In einer solchen Situation dürfte es wegen der gebotenen Eile schwierg sein, die Lage zuverlässig zu beurteilen.

Bundestag debattiert über Vorstoß

Jung will in Extremsituationen von Terroristen entführte Passagiermaschinen abschießen lassen. Beim Koalitionspartner SPD und bei der Opposition war das Echo verheerend. Die Grünen verlangten gar den Rücktritt des Ministers. Der Bundestag wird sich morgen in einer von der FDP beantragten Aktuellen Stunde mit den Äußerungen Jungs befassen.

Im Februar 2006 hatte das Bundesverfassungsgericht das so genannte Luftsicherheitsgesetz der damaligen rot-grünen Bundesregierung als verfassungswidrig bezeichnet und als Verstoß gegen das Recht auf Leben und die Menschenwürde verworfen. Darin war die Möglichkeit eines Abschusses entführter Passagiermaschinen vorgesehen.

Stand: 18.09.2007 17:24 Uhr

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