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Die Innenminister der Länder beraten im brandenburgischen Bad Saarow unter anderem über ein mögliches neues Verbotsverfahren gegen die rechtsextreme NPD. Die Erfolgsaussichten schätzen Union und SPD unterschiedlich ein. Streit gibt es vor allem über den Einsatz von V-Leuten.
Von Patrick Gensing, tagesschau.de
[Bildunterschrift: Streitpunkt: Wem nützen die V-Leute mehr - der NPD oder dem Staat? ]
In den vergangenen Wochen haben Politiker ausführlich über ein erneutes NPD-Verbotsverfahren gestritten. Weniger über den politischen Sinn einer solchen staatlichen Intervention, dafür umso mehr über die Vorgehensweise. Besonders die SPD fordert eine Neuauflage des 2003 gescheiterten Verfahrens. So sammelt das Bundesinnenministerium auf Drängen der Sozialdemokraten aus den Bundesländern Informationen, damit die Erfolgsaussicht für ein Verbot fundiert beurteilt werden kann.
Nur ein Problem wird bleiben: Was ist mit den V(ertrauens)-Männern des Verfassungsschutzes? Daran war das Verbotsverfahren seinerzeit gescheitert. So konnte die Rolle der V-Männer in der NPD nie eindeutig geklärt werden. Während die Antragsteller, also Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat, betonten, die bezahlten Informanten des Staates würden nicht zur Radikalisierung der Partei beitragen und sich im Hintergrund halten – wurde genau dies von mehreren Richtern am Bundesverfassungsgericht sowie Experten anders eingeschätzt.
Die beiden Duisburger Rechtsextremismus-Experten Martin Dietzsch und Alfred Schobert legten eine Studie über die Tätigkeit der V-Leute vor. Sie kamen zu dem Schluss, dass die Spitzel der NPD keinen Schaden zugefügt, sondern ihr im Gegenteil sogar genutzt hätten. Als Kronzeugen hierfür führten sie die ehemaligen NPD-Funktionäre Udo Holtmann und Wolfgang Frenz an.
[Bildunterschrift: Der Umgang mit der NPD ist Thema der Innenministerkonferenz. ]
Deren Agieren habe gezeigt, dass die V-Leute nicht als "Agents provocateurs" gewirkt hätten, sondern es sich bei ihnen um Personen handele, die man zu nichts anstiften könne, weil sie ohnehin zu allem bereit seien. Ihre Aktivitäten hätten sich nahtlos mit dem Kurs der Partei gedeckt und gerade wegen ihrer antisemitischen und rassistischen Hetze hätten die Agenten über Jahrzehnte das Vertrauen der Partei genossen. Deshalb wäre es auch vollkommen unsinnig, von einer Steuerung der NPD durch den Verfassungsschutz zu sprechen, heißt es weiter. Man müsse sich umgekehrt fragen, ob nicht der Verfassungsschutz von NPD-Funktionären manipuliert worden sei.
Dafür sprechen auch die zahlreichen Hinweise, dass es unter dem ehemaligen NPD-Parteichef Günter Deckert interne Absprachen gegeben habe, was dem Verfassungsschutz berichtet werden sollte und was nicht. Das staatliche Geld für diese Informationen wurde dann zwischen V-Mann und Partei geteilt, heißt es.
Ex-NPD-Bundesvorstandsmitglied Frenz hatte von Anfang der sechziger Jahre bis 1995 für den Verfassungsschutz in Nordrhein-Westfalen gearbeitet. Seiner Enttarnung im Zuge des NPD-Verbotsverfahrens waren weitere gefolgt. So auch Holtmanns, Chef der NPD in NRW. Weitere Enttarnungen folgten. Dabei wurden äußerst zweifelhafte Vorgänge bekannt: So waren V-Leute offenbar an der Produktion von besonders radikalen rechtsextremen Tonträgern beteiligt. Im vergangenen Jahr flog erneut ein V-Mann des Verfassungsschutzes NRW auf. Dieser war in der internationalen Neonazi-Szene als Konzertveranstalter aktiv und in kriminelle Machenschaften verwickelt. In Sachsen wurde jüngst beim Prozess gegen die Neonazi-Gruppe "Sturm 34" bekannt, dass einer der führenden Köpfe V-Mann war. Skandale, die den Rechtsextremisten Munition liefern. Denn die argumentieren, sie seien Opfer von staatlichen "Agents provocateurs".
Teile der SPD meinen, der Staat könne auf die Spitzel verzichten; die aggressiv-kämpferische Verfassungsfeindlichkeit der NPD – Voraussetzung für ein Verbot – lasse sich auch durch öffentlich zugängliche Informationen belegen. Dies bezweifeln aber die meisten Unionsminister. Berlins Innensenator Erhart Körting meint sogar: "Sollte es Bundesländer geben, die ihre V-Leute nicht aus den Führungsgremien der NPD abgezogen haben, wäre das nicht verfassungsgemäß. Man kann nicht einerseits eine verfassungswidrige Partei beobachten und gleichzeitig über V-Leute an maßgeblicher Stelle Einfluss auf sie nehmen."
Dennoch setzen die Sicherheitsbehörden weiter auf V-Männer – auch auf Führungsebene, wie mehrere Äußerungen nahe legen. In einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage hieß es im vergangenen Jahr, sie ziehe "einen Abzug von V-Leuten aus der NPD aus sicherheitspolitischen Erwägungen nicht in Betracht". Dies gelte auch, wenn deren leitende Funktion "unmittelbar vor und während eines Parteiverbotsverfahrens ausdrücklich als unvereinbar mit den Anforderungen an ein rechtsstaatliches Verfahren angesehen worden ist", wie in einem Urteil der Bundesverfassungsgerichts von 2003 festgestellt wurde.
[Bildunterschrift: Bundesinnenminister Schäuble und der Chef des Bundesamtes für Verfassungschutz, Fromm ]
Heinz Fromm, Chef des Bundesverfassungsschutzes, vertritt diese Ansicht und räumt indirekt ein, dass es weiterhin V-Leute in den Führungsetagen gibt. Gegenüber dem "Spiegel" sagte er: "In der Realität ist es doch ganz einfach. Je weiter oben Informanten oder V-Leute in der Hierarchie einer extremistischen Organisation sitzen, desto interessanter und wertvoller sind die Informationen, die sie liefern können."
Unabhängig von der dringend zu führenden Diskussion, ob ein NPD-Verbot überhaupt politisch sinnvoll ist: Die rechtsextreme Partei schützt sich im Prinzip durch ihre Radikalität gegen ein Verbot. Denn die Befürworter der V-Mann-Einsätze argumentieren, die NPD sei so gefährlich, dass die Spitzel nicht abgezogen werden könnten. Dadurch wird ein Verbotsverfahren aber unmöglich. Eine paradoxe Situation, die die Strategie der NPD, sich für Neonazis zu öffnen, noch honoriert.
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