Demo Linksunten.indymedia.org
Hintergrund

linksunten.indymedia-Verbot Linksextremer Verein oder Medium?

Stand: 29.01.2020 08:39 Uhr

2017 wurde die Webseite "linksunten.indymedia" durch das Bundesinnenministerium verboten. Ob das rechtmäßig war, soll jetzt das Bundesverwaltungsgericht entscheiden.

Von Torben Lehning, MDR

Am Morgen des 25. August 2017 durchsuchen Sicherheitsbeamte mehrere Wohnungen in Freiburg. Die Durchsuchungen richten sich dabei laut Bundesinnenministerium gegen "mehrere führende Mitglieder und Unterstützer" der Webseite "linksunten.indymedia".

Die Hausdurchsuchungen sind Teil des "ersten Verbots einer linksextremistischen Vereinigung" in der Bundesrepublik, angeordnet vom damaligen Bundesinnenminister Thomas de Maizière. Die Webseite wird unter Anwendung des Vereinsgesetzes verboten, nicht als publizistisches Medium durch das Telemediengesetz. Ob das rechtmäßig war, soll jetzt das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entscheiden. Hier klagen drei mutmaßliche Betreiber der Webseite gegen das Verbot.

Was ist indymedia?

"indymedia" oder auch "independent media center", auf deutsch: "unabhängiges Medienzentrum", wird anlässlich der Wirtschafts- und Handelsministerkonferenz, 1999 in Seatle, von Journalisten und Hackern gegründet. Das Ziel der Gründer: dezentraler globalisierungskritischer Journalismus.

In Deutschland gibt es "indymedia"-Webseiten seit 2001. Als "Open-Posting-Plattform" kann jede und jeder Beiträge bei "indymedia" veröffentlichen.

2009 wir die Seite "linksunten.indymedia.org" als eigenständiges "Independent Media Center" gegründet. "Linksunten" steht für Baden-Württemberg - die Plattform gewinnt jedoch bald bundesweit an Bedeutung. 2017 wird "Linksunten" vom Bundesinnenministerium als "kriminelle Vereinigung" deklariert und verboten.

Die Seite "de.indymedia.org." ist nach wie vor online. Auch hier werden Aufrufe zu Demonstrationen, politische Statements und unter anderem linksextremistische Bekennerschreiben und Gewaltaufrufe veröffentlicht.

Auslöser G20?

In seiner Begründung des Verbots, bezog sich de Maizière explizit auf die Krawalle beim G20-Gipfel in Hamburg. So hätten die Ereignisse "die gravierenden Folgen [...] linksextremistischer Hetze im Internet" offenbart. Im Vorfeld der Ausschreitungen in Hamburg hatten anonyme Autoren mehrfach bei "linksunten.indymedia" zu Gewalt aufgerufen. Auch in den Jahren zuvor waren immer wieder linksextremistische Gewaltaufrufe und Bekennerschreiben auf "linksunten.indymedia" gepostet worden.

Strafverfahren vorläufig eingestellt

Zwei Jahre später stellte die Staatsanwaltschaft Karlsruhe elf Strafverfahren gegen die mutmaßlichen Betreiber von "linksunten.indymedia.org" ein. Die Staatsanwälte räumten ein, dass nicht genügend Beweise gegen die Beschuldigten vorliegen würden.

Das Strafverfahren zum Verbot der Seite, wegen "Bildung einer kriminellen Vereinigung", wurde in Hinblick auf das jetzt bevorstehende Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vorläufig eingestellt.

Archiv wieder online

Seit dem 16. Januar ist ein Archiv der verbotenen Seite "linksunten.indymedia" wieder auf mehreren Seiten im Netz einsehbar. Ob die erneute Abrufbarkeit des "linksunten"-Archivs auch unter das Verbot von 2017 fällt, ist unklar.

"Politisch motiviertes" Verbot?

Die Rechtsanwältin Angela Furmaniak vertritt drei der angeblichen Betreiber von "linksunten.indymedia" vor dem Bundesverwaltungsgericht. Für sie war das Verbot der Webseite durch den Bundesinnenminister kurze Zeit vor der Bundestagswahl 2017 "politisch motiviert":

Wir gehen davon aus, dass auf der Seite im Laufe der Jahre über 200.000 Beiträge veröffentlicht wurden. Nur ein Bruchteil davon war möglicherweise strafrechtlich problematisch.

Ein Verbot hätte, so Furmaniak, nicht unter Anwendung des Vereinsrechts stattfinden dürfen. Die Webseite sei "Open Posting Plattform", auf der "Bürgerjournalismus" stattfinde. Die Seite sei daher ein Medium unter dem Schutz der Pressefreiheit gewesen, das dem Telemediengesetz unterliegt.

Keine Sache des Bundes

Die Anwältin argumentiert: "Unserer Meinung nach, hätten die Aufsichtsbehörden Baden-Württembergs (Landesmedienanstalten) die Seitenbetreiber dazu auffordern müssen, Beiträge mit strafrechtlich relevanten Inhalten von der Seite zu löschen." All das sei nicht geschehen, so Furmaniak.

Unterstützung bekommt die Anwältin vom Geschäftsführer von "Reporter ohne Grenzen", Christian Mihr: "Es gibt im deutschen Medienrecht Möglichkeiten gegen konkret rechtswidrige Inhalte vorzugehen." Unterlassungs- und Sperrverfügungen wären das passende Instrument gewesen, so Mihr zu tagesschau.de.

Linke-Demo gegen Repression in Frankfurt (Main)

Linke-Demo gegen Repression in Frankfurt am Main 2017.

Pressefreiheit in Gefahr?

Sollte das Bundesverwaltungsgericht entscheiden, dass das Verbot der Webseite mit den Mitteln des Vereinsrechts rechtmäßig war, wäre dies für Furmaniak ein Präzedenzfall:

Sollte die Klage abgewehrt werden, hätte das erhebliche Konsequenzen für andere Internetmedien. Damit wären Tür und Tor geöffnet, um weitreichende Eingriffe in die Pressefreiheit vornehmen zu können.

So könne eine Abweisung der Klage dazu führen, dass auch andere publizistische Redaktionen als Verein verboten werden könnten, sagt Furmaniak.

Ein Sprecher der Seite "de.indymedia.org", der namentlich nicht genannt werden will, sagte gegenüber tagesschau.de, "sollte das Verbot rechtmäßig sein, wäre dies ein Schritt weg vom Rechtsstaat und hin zum Sicherheitsstaat".

Um gegen eine Einschränkung eben jener Pressefreiheit und gegen das Verbot von "linksunten.indymedia" zu demonstrieren, gingen am 25. Januar in Leipzig etwa 1600 Menschen auf die Straße. Dabei attackierten mehrere Demonstrationsteilnehmer immer wieder auch Journalisten.

Vielleicht nicht klageberechtigt

Es könnte jedoch sein, dass die Kläger nicht klageberechtigt sind, sagt Anwältin Furmaniak. Da nur derjenige gegen ein Vereinsverbot klagen könne, der auch zum betreffenden Verein gehört. Dies bestreiten die Angeklagten jedoch in ihren jeweiligen Strafverfahren.

"Linksextremistisches Medium"

Linksextremistischer Verein oder Medium? Der Verfassungsschutz (VS) ist sich im Gegensatz zur Justiz bereits sicher, was "linksunten.indymedia" bis zum Verbot war. Im Verfassungsschutzbericht 2018 definiert der Nachrichtendienst die Webseite klar als "linksextremistisches Medium".

Laut VS-Bericht 2018 werden seit dem Verbot immer mehr Beiträge auf "de.indymedia.org" gepostet. Die Seite verbreitet zwar auch unter anderem Gewaltaufrufe und Bekennerschreiben - wurde jedoch bis heute nicht verboten. Der Sprecher von "de.indymedia.org" erklärte gegenüber tagesschau.de: "Wir gehen davon aus, dass man auch uns verbieten will."

Auf Anfrage von tagesschau.de sagte ein Sprecher des Innenministeriums, dass die Vorgänge auf der Plattform "aufmerksam verfolgt würden". Zu etwaigen Verbotsbestrebungen würde sich das Ministerium generell nicht äußern.

Der Sprecher von "de.indymedia.org" hofft auf eine baldige Rückkehr von "linksunten": "Wir wünschen uns, dass "linksunten.indymedia" bald wieder an den Start gehen kann".

Ob das passiert, bleibt abzuwarten. Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig könnte mehr Klarheit bringen.

Sylvia Stadler, MDR, 29.01.2020 08:51 Uhr

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichtete Deutschlandfunk am 29. Januar 2020 um 06:22 Uhr.