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Steuerliche Gleichstellung von Homo-Ehen

Merkel will bis 2013 warten - Rösler nicht

Bundeskanzlerin Angela Merkel lehnt eine rasche Ausweitung des Ehegattensplittings auf homosexuelle Lebenspartnerschaften ab und stellt sich damit gegen den Koalitionspartner FDP. Vor einer Entscheidung über die Gleichstellung bei der Einkommensteuer solle das für 2013 erwartete Urteil des Bundesverfassungsgerichts abgewartet werden, erklärte Regierungssprecher Steffen Seibert.

FDP-Chef Rösler und CDU-Chefin Merkel
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Streiten über die Gleichstellung von Homo-Ehen: FDP-Chef Rösler und CDU-Chefin Merkel

Zwar bestehe in der Koalition Einigkeit darüber, dass die steuerliche Ungleichbehandlung von Eingetragenen Lebenspartnerschaften und der Ehe abgebaut werden müsse, sagte Seibert. In vielen Bereichen sei dies auch bereits geschehen, etwa der Erbschafts- oder der Grunderwerbsteuer. Beim Ehegattensplitting gingen die Meinungen allerdings auseinander. Deshalb solle hier die Entscheidung des höchsten deutschen Gerichts abgewartet werden. "Bei dem Sonderfall Ehegattensplitting wird man nun sinnvollerweise auf Karlsruhe schauen", sagte Seibert.

FDP: "Das kann nicht bis 2013 warten"

Merkel stellte sich damit auch gegen eine Initiative von 13 Bundestagsabgeordneten der Union, die eine Gleichstellung auch bei der Einkommensteuer noch vor der Karlsruher Entscheidung verlangt hatten. Auch Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler bekräftigte diese Forderung am Montag. Die bisherigen Karlsruher Urteile zur Homo-Ehe seien "starke Indizien" dafür, dass auch im Einkommenssteuerrecht "eine Gleichbehandlung geboten" sei, sagte die Sprecherin des FDP-Chefs. Das müsse nun politisch geklärt werden: "Das kann nicht bis 2013 warten."

Zwei Männer geben sich nach ihrer gleichgeschlechtlich geschlossen Lebenspartnerschaft einen Kuss
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Bislang werden homosexuelle Lebenspartnerschaften steuerlich benachteilt.

Bereits in der vergangenen Woche hatte Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger in einem Brief an Finanzminister Wolfgang Schäuble verlangt, das Ehegattensplitting auch auf eingetragene Lebenspartner anzuwenden. Dieser hatte dies mit Verweis auf den verfassungsrechtlich verankerten Schutz von Ehe und Familie bislang strikt abgelehnt.

Das Bundesverfassungsgericht hatte vergangene Woche geurteilt, dass Beamte in eingetragenen Lebenspartnerschaften beim Familienzuschlag nicht schlechter behandelt werden dürfen als verheiratete Paare. Experten gehen davon aus, dass Karlsruhe weitere noch bestehende rechtliche Ungleichbehandlungen beider Partnerschaftsformen kippen wird. In 2013 wird ein Urteil zum Ehegattensplitting für Lebenspartner erwartet.

Familiensplitting statt Ehegattensplitting
ARD-Morgenmagazin, 14.08.2012, Axel John, ARD Berlin

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Stand: 13.08.2012 15:11 Uhr

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