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29.05.2012

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Inland
Homoehe
10 Jahre Eingetragene Lebenspartnerschaft
10 Jahre Lebenspartnerschaftsgesetz

Die etwas andere Ehe

Genau vor zehn Jahren öffneten die deutschen Standesämter ihre Türen erstmals auch für lesbische und schwule Paare. Dem am 1. August 2001 in Kraft getretenen Lebenspartnerschaftsgesetz war ein langer Kampf um die rechtliche Anerkennung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften vorausgegangen. Volle Gleichstellung mit der Ehe ist allerdings noch immer nicht erreicht.

Von Daniela Sting für tagesschau.de

"Die Forderung, die Ehe auch für Lesben und Schwule zu öffnen, kam einer Revolution gleich", erinnerte sich Verena Lappe. Sie war mit ihrer Partnerin Angela Gobelin eines der ersten 15 Paare, das sich am 1. August 2001 in Hamburg das Ja-Wort gab. Für beide ist dies nicht nur ein Schritt zur privaten Absicherung, sondern ein politisches Zeichen gegen Diskriminierung: "Insbesondere der Widerstand der Kirchen und der CDU/CSU hat die ganze versteckte und offene Homophobie unserer Gesellschaft offenbart".

10 Jahre Lebenspartnerschaftsgesetz (Archivbild vom 01.08.2001) (Foto: picture-alliance / dpa/dpaweb) Großansicht des Bildes [Bildunterschrift: 01. August 2001: Das frisch vermählte Brautpaar Angela Gobelin und Verena Lappe im Rathaus Hamburg-Altona. Krista Sager, die stellvertretende Bürgermeisterin (r). freute sich mit. ]


Als einer der erbittersten Gegner der Homo-Ehe wetterte Norbert Geis, der damalige rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, 2001 auf seiner Bundestags-Website, Homosexualität sei eine "Perversion". Das Lebenspartnerschaftsgesetz stünde im Widerspruch zur Verfassung und "den Prinzipien der drei großen Religionen". Kardinal Joachim Meisner warf der Bundesregierung damals vor, sich an der "bewussten Zerstörung des ohnehin brüchigen Wertefundaments unserer Gesellschaft" zu beteiligen. Mit der Homo-Ehe fördere der Staat "aus christlicher Sicht unsittliche Verhaltensweisen".

"2001 war ein historischer Durchbruch"

Für Volker Beck, parlamentarischer Geschäftsführer der Grünen und Mit-Initiator des Lebenpartnerschaftsgesetzes, war das Jahr 2001 "ein historischer Durchbruch". Ein Durchbruch, der letztlich einem Kunstgriff der rot-grünen Koalition zu verdanken war: Da mit dem Widerstand des unionsdominierten Bundesrats zu rechnen war, teilte die Koalition das Gesetz zur Lebenspartnerschaft in zwei Pakete, von denen eines der Zustimmung des Bundesrates nicht bedurfte.

Während der Hauptteil des Gesetzes mit den Stimmen von SPD und Grünen gegen die Stimmen von Union und FDP im Bundestag beschlossen wurde, scheiterte der zweite Teil, ein Ergänzungsgesetz, das insbesondere auch die Anerkennung im Steuer- und Beamtenrecht vorsah, 2002 im Bundesrat. Die Homo-Ehe sei daher zunächst nur ein "Torso" gewesen, sagt der Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD), Manfred Bruns. "Die Lebenspartner hatten die gleichen Pflichten wie Eheleute, aber praktisch keine Rechte." Das habe sich erst nach und nach geändert - teils durch die Gesetzgebung von Bund und Ländern, teils durch Urteile der höchsten Gerichte.

Mit der Verfassung im Einklang

Die Klage der unionsgeführten Länder Bayern, Sachsen und Thüringen, die in der Homo-Ehe eine Aushöhlung der grundgesetzlich privilegierten Stellung von Ehe und Familie gesehen hatten, wurde 2002 vom Bundesverfassungsgericht verworfen. Karlsruhe erklärte das Lebenspartnerschaftsgesetz nicht nur für verfassungskonform, sondern betonte darüber hinaus, der besondere Schutz der Ehe hindere den Gesetzgeber nicht, für die gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft Rechte und Pflichten vorzusehen, die denen der Ehe gleich oder nahe kommen.
Mit diesem Urteil war die volle Gleichstellung der Lebenspartnerschaft mit der Ehe keine Frage des rechtlichen, sondern des politischen Willens mehr.

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Stand: 01.08.2011 09:01 Uhr
 

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