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Union reagiert auf Verfassungsgerichtsurteil
CDU steht vor Kurswechsel bei Homo-Ehe
Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Adoptionsrecht für homosexuelle Paare zeichnet sich in der Union ein Kurswechsel ab. "Wir werden das Urteil des Bundesverfassungsgericht selbstverständlich umsetzen - das ist jetzt geboten", sagte Unionsfraktionschef Volker Kauder der "Welt am Sonntag". "Dabei werden wir prüfen, ob bei der Umsetzung auch steuerrechtliche Konsequenzen gefordert sind."
Auch Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble äußerte sich im "Focus" ähnlich: "Wir prüfen, welche Konsequenzen aus dem Urteil zu ziehen sind". Er fügte hinzu: In dem Verfassungsgerichtsurteil würden "gleichgeschlechtliche Partnerschaften nicht prinzipiell aus dem Familienbegriff des Artikel 6 des Grundgesetzes ausgeschlossen".
Zuvor hatte der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU/CSU-Fraktion, Michael Grosse-Brömer, in der "Süddeutschen Zeitung" angekündigt, dass die Union "in Sachen Gleichstellung beweglicher werden" müsse. Angesichts der klaren Tendenzen in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sollte die Union jetzt "möglichst rasch handeln" und die "erforderliche verfassungsrechtliche Gleichstellung" eingetragener Lebenspartnerschaften mit Ehepaaren auch umsetzen.
CDU öffnet sich für Gleichstellung von Lebenspartnerschaften
tagesthemen 23:20 Uhr, 23.02.2013, Sabine Rau, ARD Berlin
Debatte über Neuregelungen schon in zwei Wochen?
Nach Informationen der "Welt am Sonntag" wird die schwarz-gelbe Koalition bereits in den nächsten zwei Wochen über Neuregelungen verhandeln. Ein Gesetzesverfahren zu Adoptionsrecht und Ehegattensplitting für Homosexuelle solle noch vor der Sommerpause und damit vor der Bundestagswahl abgeschlossen werden.
In der CSU regt sich allerdings Widerstand: "Es gibt keinen Grund, jetzt in Aktionismus zu verfallen und schnell gesetzgeberisch tätig zu werden. Den Handlungsbedarf sehe ich nicht", sagte der CSU-Bundestagsabgeordnete Stephan Mayer dem "Tagesspiegel am Sonntag". "Ich bin mir sicher, dass es mit der CSU in den nächsten Monaten keine komplette Gleichstellung geben wird."
FDP begrüßt Unions-Debatte
Der FDP-Vorsitzende Philipp Rösler zeigte sich erfreut über die Debatte innerhalb der CDU: "Mit diesem Schritt erkennt die Union endlich unsere offene und tolerante Gesellschaft an. "Ziel der schwarz-gelben Koalition müsse nun sein, "noch in dieser Legislaturperiode eine möglichst vollständige Gleichstellung zu erreichen", sagte der Vizekanzler. "Dies betrifft sowohl das volle Adoptionsrecht als auch die steuerliche Gleichstellung."
Justizministerin: Gesetzentwurf schon in der Schublade
"Ich begrüße es, wenn sich die Union einer modernen Gesellschaftspolitik öffnet", sagte Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger der "Süddeutschen Zeitung". "Mein Ministerium hat einen fertigen Gesetzentwurf zur vollen Adoption in der Schublade", fügte die FDP-Politikerin hinzu. Als Reaktion auf das jüngste Urteil des Bundesverfassungsgerichts stelle dieser Entwurf Ehe und Lebenspartnerschaft im Adoptionsrecht vollkommen gleich. Darüber hinaus sehe das Papier vor, in allen möglichen Gesetzen Ehe und die sogenannte Homo-Ehe gleichzustellen. Die Wörter "Ehegatte/Ehegatten" sollen jeweils durch "oder Lebenspartner" ergänzt werden.
Kritik aus der SPD
Sowohl die Oppositionsfraktionen als auch der Koalitionspartner FDP fordern schon seit langem eine völlige Gleichbehandlung. Noch im Dezember hatte der CDU-Parteitag allerdings die steuerliche Gleichstellung mehrheitlich abgelehnt. Kritik kam von SPD-Generalsekretärin Andrea Nahles, die der Union eine 180-Grad-Wende vorwarf. "Die Union ist nicht lernfähig, sondern wird von veränderten gesellschaftlichen Verhältnissen und Karlsruhe zu ein bisschen Anerkennung der Realität gezwungen", sagte sie.
Geteilte Reaktionen auf Urteil des Bundesverfassungsgerichts
tagesthemen 22:15 Uhr, 19.02.2013, Gigi Deppe, SWR
Ehegattensplitting und Adoptionsrecht sind Streitpunkte
Bislang sind Ehe und eingetragene Lebenspartnerschaften noch in zwei Punkten nicht gleichgestellt: Beim Ehegattensplitting und dem Adoptionsrecht. Durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts können Lesben und Schwule nun zwar ein Kind adoptieren, das ihr Partner zuvor bereits adoptiert hatte. Auch das leibliche Kind eines Partner darf angenommen werden. Immer noch verboten ist allerdings die gemeinsame Adoption eines Kindes.
Ein weiteres Urteil zu eingetragenen Lebenspartnerschaften steht noch aus. Dabei geht es um die Klage zum Ehegattensplitting, das Eheleuten steuerliche Vorteile gewährt, homosexuellen Lebenspartnern aber nicht. Die Frage könnte nach Angaben des Gerichts noch vor der Sommerpause entschieden werden.
Stand: 23.02.2013 14:55 Uhr
