Hintergrund

Die W-Besoldung der Professoren W steht für weniger

Stand: 14.02.2012 11:04 Uhr

Leistungsbezogener sollte die neue Regelung von 2005 für das Gehalt von Professoren sein. Vor allem ist es weniger geworden. Die Umstellung von der C- in die W-Besoldung bedeutet für einige drastische Kürzungen. Ein Hauptgrund dafür ist, dass Dienstjahre nicht mehr mitgerechnet werden.

Von Natascha Tschernoster für tagesschau.de

Die W-Besoldung ist 2005 eingeführt worden und löst die alte Besoldungsordnung C ab. Bei Neueinstellungen kommt nur noch die Besoldungsordnung W zur Geltung. Während die C-Besoldung einen automatischen Gehaltsanstieg mit zunehmendem Alter vorsah, besteht die W-Besoldung aus niedrigerem Grundgehalt und möglichen Leistungszulagen. Diese neue Regelung soll Anreize für mehr Einsatz und Qualität bieten und so auch die Konkurrenz unter den Hochschulen erhöhen.

Zulagen für Forschung

Die Ausgestaltung des Gesetzes und der Tarife liegt bei den Bundesländern und den Universitäten. Der gesetzliche Rahmen sieht drei Besoldungsgruppen W1, W2 und W3 vor. Juniorprofessoren mit habilitationsäquivalenter Qualifikation erhalten das Grundgehalt der Besoldungsgruppe W1 und sind von Leistungszulagen ausgenommen. Professoren werden nach den Besoldungsgruppen W2 und W3 vergütet.

Leistungszulagen können für verschiedene zusätzliche Tätigkeiten vergeben werden: Für besondere Leistungen in Forschung, Lehre, Kunst, Weiterbildung und Nachwuchsförderung, aber auch für den Einsatz in Funktionen oder speziellen Aufgaben an der Hochschule in Verwaltung oder Leitung, zum Beispiel als Dekan.

Außerdem besteht die Möglichkeit, sein Gehalt durch die Einwerbung privater Mittel, sogenannter Drittmittel, aufzubessern. Dies könnte zum Beispiel ein von der Wirtschaft bezahltes Forschungsprojekt sein. Der Hochschullehrerbund hlb weist jedoch darauf hin, dass ein Großteil der W-Besoldeten entweder keine oder eine nur geringe Zulage erhalte. Die W-Besoldung stelle eine "besondere Gefährdung für die Wissenschaftsfreiheit und die Qualität von Lehre und Forschung" dar.

23 Prozent weniger Gehalt

Gut 40 Prozent der Professoren an Hochschulen werden bereits nach der W-Besoldung vergütet. Zwischen den einzelnen Bundesländern variieren die Grundgehälter erheblich: So verdient ein Professor in Berlin bei einer W3-Stelle als Grundgehalt 4890,35 Euro, ein Professor in Baden-Württemberg 5528,94 Euro.

Durch die neue Regelung reduziert sich das Gehalt der Professoren zum Teil stark. Da die W-Besoldung keine Dienstaltersstufen kennt, fällt der Unterschied der Grundgehälter zwischen der höchsten W-Besoldung W3 und der sogenannten Endstufe der Besoldungsordnung C besonders drastisch aus. Dies zeigt folgendes Beispiel aus den Einrichtungen des Bundes: Für eine C4 Endstufe gibt es hier 6904,15 Euro, für eine W3-Professur 5296,58 Euro. Das sind 1607,57 Euro weniger, also gut 23 Prozent.