Ein geschlossenes Kassenfenster
Hintergrund

Kampf gegen das Coronavirus Was noch geht - und was nicht

Stand: 17.03.2020 01:21 Uhr

Um das Coronavirus in Deutschland einzudämmen, planen Bund und Länder weitere drastische Einschränkungen des Alltagslebens. Betroffen sind Teile des Einzelhandels und viele Freizeiteinrichtungen. tagesschau.de gibt einen Überblick.

Einzelhandel: Schließen müssen unter anderem Spezialgeschäfte und Outlet-Center. Ausdrücklich NICHT geschlossen werden Geschäfte, die Gegenstände des täglichen Bedarfs verkaufen. Dazu gehören Lebensmittelgeschäfte, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Friseure, Reinigungen, Waschsalons, der Zeitungsverkauf, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte und der Großhandel. Für diese Bereiche sollen sogar die Verkaufsverbote am Sonntag bis auf weiteres ausgesetzt werden. Kommen sollen aber Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts zu Geschäften und zum Vermeiden von Warteschlangen.

Freizeit: Schließen müssen Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen. Ebenso Theater, Opern, Konzerthäuser und Museen. Dies gilt auch für Messen, Ausstellungen, Kinos, Freizeit- und Tierparks, Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und Bordelle. Auch Spielplätze werden geschlossen.

Gaststätten: Restaurants und Speisegaststätten sollen frühestens ab 6.00 Uhr öffnen dürfen und müssen spätestens um 18.00 Uhr schließen. Menschen, Restaurants, Speisegaststätten und Hotels sollen das Risiko einer Verbreitung des Coronavirus minimieren - etwa durch Abstandsregeln für Tische, Begrenzungen der Besucherzahl oder Hygienemaßnahmen. Übernachtungsangebote im Inland sollen nur noch zu "notwendigen" - ausdrücklich nicht touristischen - Zwecken genutzt werden können.

Gesundheitswesen: Alle Einrichtungen des Gesundheitswesens bleiben unter Beachtung höherer Hygiene-Anforderungen geöffnet.

Sportstätten: Der Betrieb in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Schwimm- und Spaßbädern, Fitnessstudios und ähnlichen Einrichtungen wird eingestellt. .

Bildung und Reisen: Verboten werden sollen Zusammenkünfte in Vereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen. Außerdem Angebote in Volkshochschulen, Musikschulen und anderen öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen. Urlaubsreisen ins In- und Ausland soll es soll es nach Angaben von Kanzlerin Angela Merkel bis auf Weiteres nicht mehr geben. Auch Busreisen werden eingestellt.

Handwerk: Dienstleister und Handwerker sollen ihrer Tätigkeit weiterhin nachgehen können.

Religion: Nicht mehr möglich sind Gottesdienste in Kirchen, Moscheen, Synagogen und bei anderen Glaubensgemeinschaften.

Besuchsbeschränkungen: Gelten für Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehaeinrichtungen sowie Pflegeheime - sie können zum Beispiel Besuch einmal am Tag für eine Stunde zulassen, aber nicht von Kindern unter 16 Jahren und nicht von Besuchern mit Atemwegsinfektionen. Generell gilt ein Betreuungsverbot für Menschen, die in den vergangenen 14 Tagen in Risikogebieten im Ausland oder besonders betroffenen Regionen im Inland waren.