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Die Hartz-IV-Reform mit neuberechneten Regelsätzen und einem Bildungspaket für bedürftige Kinder erfüllt nach Ansicht des Deutschen Gewerkschaftsbundes nicht die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts. Der DGB stützt seine Ansicht auf zwei im Auftrag der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung erstellten Gutachten.
Die Gutachter Johannes Münder und Irene Becker werfen der Regierung in ihren Expertisen methodische Fehler bei der Neuberechnung der Regelsätze für Hartz-IV-Empfänger vor. Demnach wurden für die Berechnung der neuen Regelsätze falsche Vergleichsgruppen und ein zu geringer Konsumbedarf angesetzt.
Gutachter Münder, der Rechtswissenschaftler an der TU Berlin ist, nannte es im Grundsatz legitim, dass bei der Neuberechnung das Existenzminimum angesetzt wurde. Es sei aber vergessen worden, die in verdeckter Armut lebenden Haushalte - die darauf verzichten, ihnen zustehende Sozialleistungen zu beantragen - statistisch herauszurechnen. So würden sich systematisch zu niedrige Regelsätze ergeben.
Außerdem falle der aktuelle Hartz-IV-Regelsatz alleine deshalb um knapp sechs Euro im Monat zu niedrig aus, weil der Mobilitätsbedarf nicht angemessen und intransparent ermittelt worden sei. Auch der Konsumbedarf sei falsch berechnet worden.
Auch das Bildungspaket für Kinder von Hartz-IV-Empfängern und anderen Geringverdienern stößt bei den Autoren der beiden Gutachten auf verfassungsrechtliche Bedenken. Es sei nicht berücksichtigt worden, dass es im Wohnumfeld mancher Kinder gar nicht die entsprechenden Angebote gibt. Diese Kinder würden leer ausgehen und könnten keine Kompensation dafür erhalten.
Insgesamt listen die Gutachter zehn Aspekte auf, die die Neuberechnung nach ihrer Ansicht verfassungsrechtlich bedenklich machen.
Das Bundesverfassungsgericht hatte im Februar 2010 die geltenden Hartz-IV-Sätze für verfassungswidrig erklärt. Das Modell, nachdem damals berechnet wurde, wie viel Geld ein Hartz-IV-Empfänger erhalte, sei nicht korrekt berechnet worden und verstoße gegen das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums. Auch das Kinder nur 60 Prozent des Satzes eines Erwachsenen gezahlt wurden, erklärte das Gericht für falsch.
Die Bundesregierung hatte daraufhin im März 2011 eine reformierte Regelung vorgelegt. Dabei stieg der Hartz-IV-Regelsatz für Erwachsene leicht, für Kinder von Geringverdiener wurde ein Bildungspaket mit neuen Leistungen eingeführt.
DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach forderte die Bundesregierung auf, die Regelsätze schnellstmöglich fehlerfrei zu ermitteln. "Es wäre ein Armutszeugnis, wenn erst erneut das Bundesverfassungsgericht eingreifen müsste", sagte sie der dpa. Unabhängig davon unterstütze der DGB Klagen betroffener Gewerkschaftsmitglieder. "Mit ausgewählten Musterverfahren werden wir den erneuten Gang nach Karlsruhe vorbereiten", sagte Buntenbach.
Derweil bestätigte eine Sprecherin des Bundesarbeitsministeriums Medienberichte, wonach der Regelsatz ab 2012 wie geplant um zehn Euro steigen wird. Dies werde den Staat 570 Millionen Euro kosten. Der Bund übernehme davon 540 Millionen Euro und die Kommunen 30 Millionen Euro. Zusätzlich entstünden durch die Erhöhung der Grundsicherung im Alter Mehrausgaben von 110 Millionen Euro.
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