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02.09.2010

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Inland
Bringt Reform mehr Geld für Hartz-IV-Empfänger?
Neuberechnung der Bezugshöhen

Mehr Geld für Hartz-IV-Empfänger?

Arbeitsministerin von der Leyen (Foto: AP) Großansicht des Bildes [Bildunterschrift: Von der Leyens Korrekturen am Hartz-IV-Gesetz könnten mehr Geld für die Empfänger zur Folge haben. ]
Die vom Bundesverfassungsgericht geforderte Neufassung der Hartz-IV-Leistungen nimmt Konturen an. Die von Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen geplanten Korrekturen könnten dem Magazin "Spiegel" zufolge dazu führen, dass die Sätze infolge der Neuberechnung steigen.

Laut dem Bericht soll die bisherige Kopplung der Höhe der Bezüge an die Rentenentwicklung aufgegeben werden und nach den Plänen des Sozialministeriums künftig je zur Hälfte von der Entwicklung der Netto-Löhne und der Inflation abhängen. Die Hartz-IV-Sätze könnten dadurch dem Magazin zufolge stärker steigen als die Renten. Das Gesetz soll zum Jahreswechsel in Kraft treten. Der Bundesrat muss ihm zuvor zustimmen.

Gutscheine für Kinder

Haushalte mit Kindern sollten allerdings möglichst kein zusätzliches Geld bekommen, sondern sogenannte Teilhabe- und Bildungsgutscheine, die an bestimmte Zwecke gebunden sind, etwa Sport- und Freizeitangebote. Das Mittagessen in Schulkantinen oder Horteinrichtungen solle künftig direkt von der zuständigen Behörde bezahlt werden.

Ein Sprecher des Bundesarbeitsministeriums betonte: "Es gibt bis dato keine Festlegungen." Bisher seien die Regelsätze nicht neu berechnet worden. Dies könne erst geschehen, wenn die Daten der neuen Einkommens- und Verbraucherstichprobe durch das Statistische Bundesamt ausgewertet seien. Deshalb gebe es derzeit auch keine Daten, aus denen sich schlussfolgern lasse, ob und in welche Richtung sich die Regelsätze entwickeln könnten. "Berichte, die Regelsätze könnten auf 400 Euro steigen, entbehren jeder Grundlage", sagte der Sprecher

Im Juli war bekannt geworden, dass von der Leyen bei der Umsetzung des Bundesverfassungsgerichtsurteils im Bundeshaushalt 2011 480 Millionen Euro für bedürftige Kinder einplant. Sie hatte zugleich eingeschränkt, dass es sich nur um einen groben Schätzwert handelt und weiteres Geld für Bildung aus einem zusätzlichen Sechs-Milliarden-Euro-Programm für Bildung bereitgestellt werde. Gleichwohl war die Summe von Wohlfahrtsverbänden und der Opposition als zu gering kritisiert worden.

Das Bundesverfassungsgericht hatte der Regierung aufgetragen, die Hartz-IV-Regelleistungen neu zu berechnen und auch den Bildungsbedarf der Kinder zu berücksichtigen.

Stand: 31.07.2010 12:47 Uhr
 

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