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09.02.2010

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Inland
Roben der Richter am Bundesverfassungsgericht
Hartz IV wird umfassend überprüft
Verfassungsrichter stellt klar

Alle Hartz-IV-Regelsätze "erklärungsbedürftig"

Das Bundesverfassungsgericht prüft in einem umfassenden Verfahren, ob die Hartz-IV-Regelsätze für Kinder und Erwachsene mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Es gehe nicht nur um die Leistungen für Kinder unter 14 Jahren, sondern auch um die Sätze für Alleinstehende und erwachsene Partner, sagte Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier in Karlsruhe bei der mündlichen Verhandlung über Vorlagen des Bundessozialgerichts und des Hessischen Landessozialgerichts.

Der Vorsitzende des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier (Foto: dpa) Großansicht des Bildes [Bildunterschrift: Hans-Jürgen Papier ]
Das Verfassungsgericht befasse sich mit den Inhalten und Grenzen eines "Grundrechts auf Gewährleistung menschenwürdigen Existenzminimums". Diese Grenzen seien noch nicht abschließend geklärt. Das Urteil wird in einigen Monaten erwartet.

In der Verhandlung stellten mehrere Verfassungsrichter sehr kritische Fragen an die Bundesregierung. Papier nannte die Ermittlung der Regelsätze "erklärungsbedürftig" und fragte, ob die zugrunde gelegten Zahlen überhaupt "valide" oder "einfach nur gegriffen" seien, ohne den Bedarf realitätsgerecht zu ermitteln.

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"Lernendes System"

Die Bundesregierung verteidigte die Hartz-IV-Sätze. Die Regelleistungen für Erwachsene seien "ausreichend und korrekt ermittelt", sagte der Staatssekretär im Bundesarbeitsministerium, Detlef Scheele. Scheele sprach aber von einem "lernenden System".

Die Richtervorlagen - die jeweils die Rechtslage des ersten Halbjahres 2005 angreifen - halten es für verfassungswidrig, dass der spezifische Bedarf für Kinder unter 14 Jahren nicht eigens ermittelt, sondern prozentual mit 60 Prozent vom Erwachsenen-Regelsatz abgeleitet wurde. Das Landessozialgericht beanstandet auch den Erwachsenen-Regelsatz.

Dossier:

Kinderarmut  (Foto: dpa)
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"Es langt nicht"

In den drei Ausgangsverfahren haben Familien mit Hartz IV aus Dortmund, dem bayerischen Landkreis Lindau am Bodensee und aus Hessen geklagt. Nur der Kläger aus Hessen war persönlich in Karlsruhe erschienen. Er fragte, wie er eine "Teilhabe" an der Gesellschaft haben solle, wenn seine dreiköpfige Familie mit nur 700 Euro im Monat leben müsse. Sein Anwalt betonte: "Es langt nicht."

Zuvor hatten mehrere Verbände eine deutliche Erhöhung der Hartz-IV-Sätze für Kinder gefordert.

Hintergrund:

Die "Grundsicherung für Arbeitsuchende" - besser bekannt als Hartz IV - sieht als Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhalts derzeit 359 Euro monatlich vor; bei Inkrafttreten des Gesetzes Anfang 2005 waren es noch 345 Euro. Damit sollen etwa Ernährung, Kleidung, Körperpflege und Hausrat abgedeckt werden - Miete dagegen wird extra bezahlt. Dieser Betrag soll den Bedarf eines Alleinstehenden abdecken. Leben zwei erwachsene Partner zusammen, stehen ihnen - weil Zusammenleben angeblich Kosten spart - jeweils 90 Prozent von dieser Regelleistung zu, also 323 Euro. Bei Kindern und Jugendlichen sind die Leistungen gestaffelt, und zwar ausgehend vom Regelsatz: Unter sechs Jahren gibt es 60 Prozent (215 Euro), unter 14 Jahren 70 Prozent (251 Euro), darüber 80 Prozent (287 Euro). Das Kindergeld wird damit verrechnet, für Schüler gibt es allerdings noch 100 Euro jährlich extra. Anfangs gab es nur zwei Stufen: 60 Prozent zwischen 0 und 14 Jahren, 80 Prozent darüber.
 
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Die "Grundsicherung für Arbeitsuchende" sieht als Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhalts derzeit 359 Euro monatlich vor. Damit sollen etwa Ernährung, Kleidung, Körperpflege und Hausrat abgedeckt werden - Miete wird extra bezahlt. Bei Kindern und Jugendlichen sind die Leistungen gestaffelt: Unter sechs Jahren sind es 60 Prozent vom Regelsatz (215 Euro), unter 14 Jahren 70 Prozent (251 Euro), darüber 80 Prozent (287 Euro). Das Kindergeld wird damit verrechnet. Sind diese Sätze ausreichend?

Stand: 20.10.2009 17:07 Uhr
 

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