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Einigung im Vermittlungsausschuss

Steuerfreier Grundfreibetrag soll steigen

Lohn-/Gehaltsabrechnung mit Geld
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Der steuerfreie Grundfreibetrag soll um 126 auf 8130 Euro steigen.

Der Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag hat sich auf die gesetzlich vorgeschriebene Anhebung des steuerfreien Grundfreibetragss zur Sicherung des Existenzminimums geeinigt. Die SPD hatte bereits vorab signalisiert, der Erhöhung des Grundfreibetrages um 126 auf 8130 Euro zuzustimmen. Durch diesen Kompromiss wurde der Weg frei für die vom Bundesverfassungsgericht geforderte Anhebung des Existenzminimums.

SPD-Parlamentsgeschäftsführer Thomas Oppermann sagte nach der mehr als fünfstündigen Sitzung vor Journalisten, die Einigung entlaste die Steuerzahler um rund 2,5 Milliarden Euro.

Bundestag stimmt erst später ab

Allerdings wird sich die endgültige Entscheidung über die Anhebung des Grundfreibetrages und die damit einhergehende Erhöhung des Existenzminimums ins kommende Jahr verschieben. Grund für die Verzögerung ist, dass die Unterlagen aus dem Vermittlungsausschuss drei Stunden zu spät versandt wurden. Sie hätten am Mittwochabend den Abgeordneten spätestens um Mitternacht vorliegen müssen. Nun wird sich der Bundestag erst im Januar mit den Vermittlungsergebnissen befassen. Aus der Unionsfraktion hieß es, für den Bürger werde es keine Nachteile geben, weil alle betroffenen Punkte rückwirkend beschlossen werden könnten.

Kein Spielraum für Steuerentlastungen

Weitergehende Pläne der Koalition zur Korrektur der "kalten Progression" im Steuertarif erteilten SPD und Grüne eine Absage. Union und FDP wollten weitere knapp vier Milliarden Euro ausgeben, um den Effekt abzumildern, dass selbst nach kleinen Lohnerhöhungen zum Inflationsausgleich die Steuerlast steigt.

Im Bundesrat haben Union und FDP keine Ländermehrheit hinter sich und sind deshalb bei den meisten Steuergesetzen auf Länder angewiesen, die von SPD und Grünen regiert werden. Aus Sicht der SPD bestehen wegen der Lage der Staatsfinanzen keine Spielräume für weitergehende Steuerentlastungen. Unions-Fraktionsvize Michael Meister sagte, es sei bedauerlich, dass die Bürger nicht von der kalten Progressen im Steuersystem entlastet würden.

Hintergrund

Von kalter Progression spricht man, wenn eine Lohnsteigerung zwar zu einer höheren Steuerbelastung, aber nicht zu einem höheren Realeinkommen führt. Das hat mit dem Zusammenspiel von Inflation und dem progressiven Verlauf der Einkommenssteuertarife zu tun.

Nach deutschem Steuerrecht wird (oberhalb des Grundfreibetrags und unterhalb des Spitzensteuersatzes) jeder zusätzlich verdiente Euro mit einem höheren Satz besteuert. Wenn die Löhne steigen, die Steuersätze aber nicht verändert werden, wachsen immer mehr Arbeitnehmer in höhere Steuersätze hinein. De facto ist die kalte Progression also eine versteckte Steuererhöhung.

Damit sich Arbeitnehmer tatsächlich mehr leisten können, muss die Gehaltserhöhung deutlich über der Inflationsrate liegen. Ansonsten sorgt der Effekt der kalten Progression dafür, dass sie sich nach einer Einkommenserhöhung real - also unter Berücksichtigung der Inflation - nicht mehr oder im Extremfall sogar weniger leisten können als vorher.

Keine Einigung bei Jahressteuergesetz

Bei der Unternehmensbesteuerung, die das neue steuerliche Reiserecht einschließt, sei ein Kompromiss erzielt worden, sagte der Vorsitzende des Vermittlungsausschusses, der CDU-Bundestagsabgeordnete Thomas Strobl. Bei der energetischen Gebäudesanierung habe es nur eine Einigung in einem Teilbereich gegeben.

Beim Jahressteuergesetz sei eine Einigung hingegen an der Forderung von SPD und Grünen, die sogenannte Homo-Ehe im Steuerrecht mit der Ehe gleichzustellen, gescheitert. Die Themen Meldewesen und Seuchenbekämpfung an Häfen und Flughäfen seien auf eine weitere Sitzung des Ausschusses verschoben worden.

Über dieses Thema berichtete tagesschau24 am 13. Dezember 2012 um 09:30 Uhr.

Stand: 13.12.2012 17:26 Uhr

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