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Gültig ab 2013

Kabinett erhöht Lohngrenzen für Sozialabgabepflicht

Auch im kommenden Jahr steigen die Lohngrenzen, bis zu denen Arbeitnehmer und Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge zahlen müssen. Die Bundesregierung beschloss die Verordnung zur Anhebung der Rechengrößen in der Sozialversicherung. Dazu zählt die Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung.

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Für den Großteil der Arbeitnehmer ändert sich durch die Anhebung der Rechengrößen wenig.

Höhere Sozialabgaben kommen damit rein rechnerisch aber nur auf gut verdienende Arbeitnehmer zu, die mit ihrem Einkommen bisher über den Beitragsbemessungsgrenzen lagen. Für Spitzenverdiener kann das bedeuten, dass sie durch die für 2013 geplante Senkung des Beitragssatzes in der Rentenversicherung von 19,6 Prozent auf 19,0 Prozent unterm Strich nicht entlastet werden. Die Rechengrößen werden jedes Jahr in Höhe der durchschnittlichen Zunahme der Bruttolöhne angehoben. Sie geben die Höhe des Lohnanteils an, für den Sozialabgaben entrichtet werden müssen.

Bedingung für den Wechsel in die private Krankenversicherung

Die monatlichen Beitragsbemessungsgrenzen steigen in der Renten- wie auch der Arbeitslosenversicherung im Westen Deutschlands auf 5800 Euro (bisher 5600) und im Osten auf 4900 Euro (4800). In der Kranken- und Pflegeversicherung steigen sie bundesweit einheitlich auf 3937,50 Euro (bisher 3825 Euro). Die Versicherungspflichtgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung steigt auf 52.200 Euro (bisher 50.850) im Jahr. Nur wer mehr verdient, darf in die private Krankenversicherung wechseln. Das Durchschnittsentgelt in der Rentenversicherung wurde mit 34.071 Euro im Jahr angesetzt.

Für den Großteil der Arbeitnehmer ändert sich durch die Anhebung der Rechengrößen wenig. Nur diejenigen, die bisher über den Beitragsbemessungsgrenzen lagen, müssen mehr bezahlen. In der Rentenversicherung West etwa zahlt ein Spitzenverdiener im Extrembeispiel trotz Beitragssenkung monatlich 2,20 Euro mehr aus eigener Tasche: Wenn er bisher als Arbeitnehmeranteil 9,8 Prozent von 5600 Euro abführte, musste er 548,80 Euro an die Rentenkasse entrichten. Bei einem auf 19,0 Prozent verringerten Beitragssatz - was einem Arbeitnehmeranteil von 9,5 Prozent entspräche - auf 5800 Euro wären es 551,00 Euro monatlich.

Stand: 10.10.2012 12:07 Uhr

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