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[Bildunterschrift: Demonstranten - wie hier vor dem Zwischenlager Gorleben - müssen entschädigt werden, wenn sie rechtswidrig festgehalten wurden. ]
Das Bundesverfassungsgericht hat zwei Gegnern des Castor-Atommülltransport grundsätzlich den Anspruch auf Schmerzensgeld zuerkannt, weil diese rechtswidrig über Stunden in Polizeigewahrsam gehalten wurden. Die beiden Kläger hatten 2001 bei einer Demonstration gegen einen Castor-Transport im Wendland die Proteste aus drei Kilometer Entfernung beobachtet. Dort wurden sie von Polizeibeamten angetroffen, die sie zusammen mit rund 70 anderen Bürgern in Gewahrsam nahmen, aus dem sie erst mehrere Stunden später entlassen wurden.
Das Amtsgericht Uelzen hatte zuvor zwar die Rechtswidrigkeit der Polizeimaßnahme festgestellt, allerdings verweigerten das Landgericht Lüneburg und das Oberlandesgericht Celle den Betroffenen eine Entschädigung. Eine rechtswidrige Freiheitsentziehung sei aber ein so schwerer Eingriff in die Persönlichkeitsrechte, dass eine Geldentschädigung gerechtfertigt sein kann, urteilten die Verfassungsrichter.
Nach den Worten der Richter könne eine derartige Behandlung die Betroffenen vom künftigen Gebrauch ihres Grundrechts auf Demonstrationsfreiheit abschrecken. Dies müsse bei der Prüfung einer Entschädigung berücksichtigt werden. Das Amtsgericht Lüneburg muss nun erneut über die Schmerzensgeldforderung entscheiden.
(Az: 1 BvR 2853/08 - Beschluss vom 11. November 2009 )
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