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Die Bundesregierung findet weiterhin keine gemeinsame Linie zum Umgang mit dem Kartendienst Street View des Internetkonzerns Google. Im Vorfeld der heutigen Beratungen des Kabinetts lehnte Bundesinnenminister Thomas de Maizière eine strenge gesetzliche Regelung für Street View ab und ging damit auf Distanz zur Haltung von Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner.
[Bildunterschrift: Bundesverteidigungsminister Thomas de Maizière ]
De Maizière hält die Bedenken gegen Street View für weit übertrieben. Google fotografiere öffentliche Straßen und stelle ins Netz, was für jedermann frei zugänglich und zu besichtigen sei. Wenn das falsch wäre, so der Minister in Berlin, "dann müsse man ja auch Postkarten oder Abbildungen in Reiseführern reglementieren".
Der Innenminister sprach sich gegen eine strenge Regulierung aus. Wenn man gesetzlich vorschreibe, dass der Abbildung einer Hausfassade widersprochen werden könne, dann werde auch die Presse mit ihrer Bildberichterstattung schnell Probleme bekommen. Als Beispiel nannte er Aufnahmen des Kölner Karnevalsumzugs.
Mit der Widerspruchsregelung gehe Google weiter, als es in Deutschland derzeit gesetzlich verlangt werde. Die Länge der Einspruchsfrist sei allein Sache von Google selbst. Auch die Widerspruchslösung von Google werfe Probleme auf. So könne ein Mieter allein der Abbildung widersprechen, die Interessen der anderen Mieter oder des Eigentümers spielten dann aber keine Rolle mehr.
Gesetzliche Regelungen zur Veröffentlichung von Geo-Daten sollen sich de Maizière zufolge künftig daran orientieren, ob und wie stark in die Privatsphäre eingegriffen werde. Denkbar sei, dass es gegen die Abbildung bestimmter Stellen wie etwa berühmter Bauwerke kein Widerspruchsrecht geben werde, weil das öffentliche Interesse an der Veröffentlichung überwiege. Restriktiver könne der Umgang mit militärischen Sicherheitsbereichen gehandhabt werden: Ihre Abbildung im Internet könne von einer Genehmigung abhängig gemacht werden.
Den Gesetzentwurf des Bundesrats vom Juli will der Bundesinnenminister aber nicht aufgreifen. Die Vorlage beziehe sich ausschließlich auf Google Street View und wähle keinen grundlegenderen Ansatz. Deshalb reiche der Gesetzentwurf nicht aus. In einigen Punkten hält er die Vorlage zugleich für überzogen. "Das ist der Einstieg in eine generelle Widerspruchslösung, und die geht meines Erachtens zu weit." Dies werde das Kabinett wohl auch als Stellungnahme zu dem Entwurf beschließen.
Der Bundesinnenminister plant stattdessen ein Spitzentreffen am 20. September. Dazu will er Unternehmen wie Google und Microsoft, aber auch Datenschutzbeauftragte und Verbraucherschützer einladen, um das Thema "Digitalisierung von Stadt und Land" zu besprechen. Dabei werde er erste Vorschläge zur Regelung des Datenschutzes im Umgang mit Geodaten vorzustellen. Ein Gesetzentwurf könne bis zum Winter fertig sein. Dieser werde sich allerdings nicht alleine auf Google Street View beziehen. Dieses Vorgehen sei auch mit Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner abgestimmt.
Der Innenminister schlug zudem vor, die Zuständigkeit für den Datenschutz bei in Deutschland tätigen internationalen Unternehmen an den Bund zu übertragen. Derzeit ist dafür das Bundesland verantwortlich, in dem die Firma ihren Sitz hat. "Sinnvoller wäre vielleicht, wenn der Bund zuständig wäre", sagte der CDU-Politiker in der "Berliner Zeitung".
Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) forderte eine rasche Reform des Bundesdatenschutzgesetzes. "Das Thema darf nicht auf die lange Bank geschoben werden", sagte die FDP-Politikerin der "Süddeutschen Zeitung". Das geltende Datenschutzrecht müsse "endlich der digitalen Welt angepasst werden", forderte Leutheusser-Schnarrenberger.
Grünen-Fraktionschefin Renate Künast warf der Bundesregierung Untätigkeit vor. Der Bundesinnenminister hätte längst reagieren müssen, sagte Künast dem "Hamburger Abendblatt". Künast forderte die Bundesregierung auf, das Datenschutzgesetz zügig anzupassen. Es werde Zeit, dass "die Koalition die Rechte der Menschen auf informationelle Selbstbestimmung auch im Internet mit einer Änderung des Datenschutzgesetzes festigt".
[Bildunterschrift: Bundesverbraucherministerin Aigner sieht im Vorgehen von Google eine Überrumpelung der Bürger. ]
Aigner sieht Google Street View kritischer als der Innenminister. Sie forderte den Internet-Konzern im "Hamburger Abendblatt" auf, die Widerspruchsmöglichkeiten auszuweiten. Die Ministerin betonte, dass sie die von Google eingeräumte Frist für zu kurz hält. Eine Verdoppelung auf acht Wochen wäre wünschenswert, so Aigner.
Google startete unterdessen das Online-Formular, mit dem Hauseigentümer und Mieter gegen die Veröffentlichung von Bildern ihrer Wohnungen und Häuser Widerspruch einlegen können. Allerdings ließ sich das Formular auf gängigen Browsern wie dem Internet Explorer oder Firefox auf der Seite google.de/streetview zunächst stundenlang nicht öffnen.
[Bildunterschrift: Gegen die Verwendung der von Google gesammelten Fassadenbilder bei "Street View" kann Widerspruch eingelegt werden. ]
Google-Sprecherin Lena Wagner bedauerte die entstandenen Unannehmlichkeiten. Der technische Fehler sei mittlerweile behoben. Doch auch wenn das Formular nun abrufbar ist: Besonders einfach macht Google Street View den Usern das Unkenntlichmachen ihrer Häuser nicht. Um einem Missbrauch des Dienstes vorzubeugen, sei eine Verifizierung der Angaben erforderlich, heißt es auf der Seite. Dazu werde ein Code an die angegebene Postanschrift geschickt, der zum Abschließen des Vorgangs eingegeben werden müsse.
Nach Kritik von Datenschützern und aus der Politik hatte Google zugesichert, Bilder von Häusern auf Wunsch unkenntlich zu machen. Die Betroffenen in 20 deutschen Städten haben bis zum 15. September Zeit, online Widerspruch gegen die Veröffentlichung einzulegen. Per E-Mail und Post nimmt Google Widersprüche bereits seit April 2009 entgegen. Auch nach dem Start in diesem Jahr bestehe jederzeit und dauerhaft die Möglichkeit, Bilder in Street View unkenntlich zu machen, erklärte das Unternehmen.
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