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Google-Suche

Streit um Leistungsschutzrecht

Google verteidigt sein Netz

Heute ist das Leistungsschutzrecht Thema im Bundestag. Und gerade jetzt hat Google eine Kampagne dagegen gestartet. Darin inszeniert sich der Konzern als Verteidiger der Freiheit im Netz. Doch wessen Freiheit verteidigt Google dort eigentlich?

Von Anna-Mareike Krause, tagesschau.de

Das Video zeigt bloß die Google-Suchmaske und lässt den Zuschauer trotzdem nicht unberührt. Millenium-Bug, Start des Euro, die Tsunamikatastrophe Weihnachten 2004 oder Eisbär Knut - es ist eine kleine Zeitreise der Suchanfragen durch etwas mehr als ein Jahrzehnt. Und dann die Warnung: "Seit über zehn Jahren kannst Du jederzeit finden, was Dich bewegt. Ein geplantes Gesetz soll das jetzt ändern."

Google startet Kampagne gegen geplantes Leistungsschutzrecht
nachtmagazin 00:49 Uhr, 28.11.2012, Sonia Kennebeck, NDR

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Mit der Kampagne "Verteidige Dein Netz" ist Google jetzt in die Debatte um das Leistungsschutzrecht eingestiegen. Auf der Google-Startseite ist ein Link platziert, direkt unter der Suchmaske, der auf die Seite der Kampagne führt. Neben besagtem Video findet sich dort eine Suchfunktion nach den Kontaktdaten von Bundestagsabgeordneten - verbunden mit dem mehr oder weniger subtilen Aufruf "Misch Dich ein" und "Verteidige Dein Netz".

Kein Wort davon, dass das geplante Leistungsschutzrecht den Megakonzern Google wesentlich betreffen würde, dass also hinter der Kampagne nicht allein die Sorge um die Informationsvielfalt im Netz steht, sondern eigene Unternehmensinteressen.

"Als wäre Google gar nicht involviert"

Doch Google ist explizit betroffen. Wer die Suchmaschine nutzt, erhält Suchergebnisse schließlich nicht nur als Überschrift und Link, sondern auch kurze Auszüge aus Artikeln.

Das geplante Gesetz soll Verlegern erlauben, Lizenzgebühren zu erheben von all denjenigen, die ihre Inhalte gewerblich nutzen - also auch von Google für die Textauszüge in der Trefferliste. Gleichzeitig profitiert nicht nur Google von diesen kleinen Textfetzen, Snippits genannt. Die Suchmaschine vermittelt nach Angaben des Konzerns weltweit vier Milliarden Klicks pro Monat an Verlage.

Worum geht es beim Leistungsschutzrecht?

Mit dem Leistungsschutzrecht wollen Zeitungsverlage erreichen, dass die "gewerbliche Nutzung" bereits von kleinen Ausschnitten ihrer Inhalte lizenzpflichtig wird. Damit gemeint sind kleine Textauszüge, sogenannte Snippets, wie sie in den Ergebnissen von Suchmaschinen erscheinen.

Davon betroffen wären nicht nur Suchmaschinen, die größte ist Google, sondern auch sogenannte News-Aggregatoren: Onlineangebote wie beispielsweise rivva.de, die auf Nachrichtenseiten und Blogs verlinken und dort automatisch Textauszüge abgreifen.

Die News-Aggregatoren, so argumentieren Verleger, verdienen Geld mit Werbung. Von diesem Geld wollen die Verlage einen Teil abhaben. Denn die Einnahmen der News-Aggregatoren basierten nicht auf selbsterbrachten Leistungen, sondern auf der Arbeit der Journalisten, die von den Verlagen bezahlt würden. Kritiker des Leistungsschutzrechtes weisen darauf hin, dass Verlage auch davon profitieren, schließlich führen News-Aggregatoren die Internetnutzer auch erst auf die Seiten der Verlage.

"Wir sind irritiert, wie selbstlos Google sich in der Kampagne darstellt", sagt Markus Beckedahl vom netzpolitischen Verein Digitale Gesellschaft. "Das ganze Thema Leistungsschutzrecht wird leicht propagandistisch verpackt - als ob das Unternehmen Google überhaupt nicht involviert, sondern nur der Nutzer betroffen wäre."

Befürworter des Leistungsschutzrechtes sehen die Google-Kampagne als Steilvorlage. "Damit wird deutlich, dass es bei dem Protest nicht um die Freiheit des Netzes geht, sondern vorrangig um die Geschäftsinteressen eines großen Unternehmens", sagt Günter Krings, Bundestagsabgeordneter und stellvertretender Vorsitzender der CDU-CSU-Fraktion.

Ein Dschungel aus Urheber- und Leistungsrecht

Tweet von Christoph Keese zur Google-Kampagne
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Springer-Sprecher Christoph Keese äußerte sich auf Twitter über die Kampagne von Google.

Und Christoph Keese, Sprecher des Axel Springer Verlages und einer der prominentesten Befürworter der Gesetzesinitiative, schrieb auf Twitter: "Heute blicken wir in düstere Zukunft: So sieht es aus, wenn ein Netzmonopol Politik macht. Dem liefern wir uns aus, wenn Zeitungen sterben." "Uns geht es darum, Journalismus in Deutschland auch im Internet eine faire Wettbewerbschance zu geben", sagt auch Krings. "Google geht es darum, seine Unternehmensinteressen zu verteidigen."

Doch der zugespitzte Konflikt zwischen Google und den Verlagen lenkt von Einwänden anderer Kritiker ab. "Die Debatte um das Leistungsschutzrecht war von Anfang an geprägt von dem Konflikt zwischen Google und den Verlagen", sagt Beckedahl. "Uns geht es aber, anders als den Verlagen und Google, nicht um Gewinne, sondern um die Freiheit im Netz."

Zudem werde das schon jetzt komplexe Urheberrecht durch das Leistungsschutzrecht noch unübersichtlicher, fürchtet Beckedahl. "Eine solche Rechtslage könnte nicht nur innovative Geschäftsmodelle erschweren, sondern auch Blogger betreffen." Um den Journalismus zu stärken, seien andere Maßnahmen dringender.

Urheberrechtler warnen vor Leistungsschutzrecht

Doch nicht nur Netzaktivisten warnen vor den Auswirkungen, die das Leistungsschutzrecht haben könnte. Die Gesetzesvorlage sei ungerechtfertigt, heißt es in einer vom Max-Planck-Institut für Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht in München veröffentlichten Stellungnahme warnen die Urheberrechtler. Die Urheberrechtler warnen vor "unabsehbaren negativen Folgen" eines solchen Schutzrechts.

16 Professorinnen und Professoren haben die Stellungnahme unterzeichnet. Sie bezweifeln, dass "die Presseverleger dieses Verbotsrecht tatsächlich durchsetzen werden" - schließlich seien sie darauf angewiesen, dass ihre Inhalte im Netz gefunden würden. Der Entwurf der Bundesregierung sei insgesamt "nicht durchdacht", heißt es weiter in der Stellungnahme.

"Die Leidtragenden wären Verlage, Autoren, Nutzer"

Schon heute ist es für Webseitenbetreiber mit geringem technischem Aufwand möglich, zu verhindern, dass Suchmaschinen Inhalt abgreifen können. Die Verlage machen von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch. Es gehe den Verlegern bei dem Leistungsschutzrecht nur darum, Lizenzeinnahmen zu erzielen, schreiben die Urheberrechtler.

Zudem weisen sie darauf hin, dass die von Suchmaschinen erbrachte Leistung schließlich nicht unerhebliche technische und finanzielle Aufwendungen erfordert. Viele Anbieter werden, so vermuten die Juristen, "finanziell nicht in der Lage oder nicht bereit sein, Lizenzgebühren für das neue Schutzrecht zu bezahlen." Das könnte dazu führen, dass künftig auf deutsche Presseprodukte nicht verlinkt werde, "die Leidtragenden wären Verlage, Autoren, Nutzer, die im Internet nach Informationen suchen, und somit die deutsche Volkswirtschaft insgesamt."

Am späten Donnerstagabend oder frühen Freitagmorgen will der Bundestag in erster Lesung über den Gesetzentwurf beraten. Zunächst stand das Thema auf der Tagesordnung so weit hinten, dass die Debatte gar nicht im Plenum geführt worden wäre, sondern die Reden nur zu Protokoll gegeben worden wären. Nach Protesten im Netz wurde der Tagesordnungspunkt vorgezogen.

Stand: 29.11.2012 03:20 Uhr

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