Wann dürfen genveränderte Pflanzen angebaut werden? Die Grenzen der "grünen" Gentechnik

Stand: 26.03.2019 18:00 Uhr

Die Debatte um den Anbau genmanipulierter Pflanzen ist ein politischer Dauerbrenner in Deutschland. Die Befürworter sind davon überzeugt, dass mit Hilfe der "grünen" Gentechnik das Ausmaß von Ernteausfällen erheblich reduziert werden kann. Die Gegner befürchten unkontrollierbare Auswirkungen auf den Anbau herkömmlicher Pflanzen und die Gesundheit des Menschen. Das derzeit geltende Gesetz setzt dem Anbau gentechnisch veränderter Organismen enge Grenzen. tagesschau.de erläutert die Hintergründe.

Welche Genpflanzen werden in Deutschland angebaut?

In Deutschland werden vergleichsweise wenig genmanipulierte Pflanzen kommerziell angebaut. Nach Angaben des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit wird derzeit auf 15 Hektar die genveränderte Amflora-Kartoffel angebaut, aus der Industriestärke hergestellt wird. Alle Felder befinden sich in Mecklenburg-Vorpommern. Bis 2009 war die Anbaufläche für derartige Pflanzen aber wesentlich größer. Auf zuletzt 3600 Hektar wuchs der genmanipulierte Mais MON 810 des US-Herstellers Monsanto. Der Anbau wurde dann aber von Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner untersagt. Weltweit wurden derartige Züchtungen 2009 auf 134 Millionen Hektar angebaut, der Großteil davon außerhalb Europas. In Europa belief sich die Anbaufläche auf 94.000 Hektar.

Wo dürfen Genpflanzen angebaut werden?

Genmanipulierte Pflanzen müssen auf eigenen Feldern angebaut werden und dürfen dabei nicht mit herkömmlichen Pflanzen vermischt werden. Zwischen einem Gentechnik- und einem Nicht-Gentechnik-Feld müssen mindestens 150 Meter Abstand liegen. Wird auf dem benachbarten Feld ökologisch angebaut, müssen 300 Meter Abstand eingehalten werden. Zudem müssen die Landwirte die Standorte mit genmanipulierten Pflanzen veröffentlichen.

Was geschieht bei einer Vermischung der Pflanzen?

Landwirte, die genmanipulierte Pflanzen anbauen, haften in vollem Umfang für Schäden. Sollte die konventionelle Ernte eines Landwirtes mit mehr als 0,9 Prozent gentechnisch veränderten Organismen verunreinigt sein, kann er Schadensersatz verlangen. Einen solchen Fall hat es bislang aber noch nicht gegeben. Kann ein Verursacher nicht eindeutig ausgemacht werden, müssen alle in Frage kommenden Verursacher haften.

Was sagen die Gegner des Gen-Anbaus?

Befürworter des bestehenden Gesetzes verweisen darauf, dass sich genmanipulierte Pflanzen mit ihren Resistenzen an anderen Orten ausbreiten können mit möglicherweise weitreichenden Auswirkungen auf die Natur. Die Grünen bezeichnen den Gen-Anbau als Hochrisikotechnologie, der mit entsprechenden gesetzlichen Beschränkungen versehen werden müsse.

Was entgegnen die Befürworter?

Die Befürworter sehen in dem Gesetz eine unzulässige Einschränkung von Forschung, Entwicklung und Nutzung der grünen Gen-Technologie. Standortregister und Haftungsregelung schreckten Landwirte ab und könnten dazu führen, dass nur noch selten oder gar nicht mehr genmanipulierte Pflanzen angebaut werden. Zudem lade ein öffentliches Standortregister zu politisch motivierter Zerstörung von Feldern ein.