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21.11.2009

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Inland

Gericht: Anbau von Genmais MON 810 bleibt verboten

Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Braunschweig

Monsanto scheitert mit Klage gegen Genmais-Verbot

Das Anbauverbot für die gentechnisch veränderte Mais-Sorte MON 810 ist rechtmäßig. Das bestätigte das Verwaltungsgericht Braunschweig in einem Eilverfahren.

Schädling Maiszünsler auf einem Maiskolben (Foto: dpa) Großansicht des Bildes [Bildunterschrift: Einer der größten Schädlinge im Maisanbau: der Maiszünsler. Er soll mit dem Genmais bekämpft werden. ]
Die Richter stuften das Pflanzen der Mais-Sorte des Saatgutkonzerns Monsanto als potenzielle Gefahr ein. Dafür gebe es zwar keine gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnisse, aber es genügten schon Anhaltspunkte, dass Menschen oder Tiere geschädigt werden könnten, heißt es in der Urteilsbegründung.  Monsanto hat in die Maissorte MON 810 ein Gen eingebaut, das ein Gift gegen den Schädling Maiszünsler produziert.

Ermittlungen des Bundesamtes sind ausreichend

Das Verwaltungsgericht betonte, es habe nur zu prüfen gehabt, ob das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit in Braunschweig (BLV) als deutsche Zulassungsbehörde die Risiken des Anbaus der Maissorte ausreichend ermittelt und ohne Willkür bewertet habe. Dies sei der Fall gewesen. Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner (CSU) hatte den Anbau der Sorte MON 810 durch das BLV verbieten lassen.

Gegen dieses Verbot hatte Monsanto geklagt: Es gebe keine wissenschaftliche Beweise, die einen solchen Schritt rechtfertigen würden. Nach Angaben des US-Konzerns ist die Maissorte in sechs EU-Ländern verboten, ansonsten hätten weltweit Behörden MON 810 als sicher eingestuft, darunter in der EU, in Japan, in den USA und Kanada. Der Konzern kündigte an, möglicherweise Beschwerde gegen das Urteil einzulegen. Eine Entscheidung darüber solle "innerhalb der nächsten 24 Stunden" erfolgen.

Stand: 05.05.2009 11:56 Uhr
 

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