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29.05.2012

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Vorzugsbehandlung für Gaddafi-Sohn in Deutschland?
Auswärtiges Amt riet zu Rücksicht bei Aufenthaltspapieren

Vorzugsbehandlung für Gaddafi-Sohn in Deutschland?

Saif al Arab al Gaddafi (Foto: picture alliance / dpa) Großansicht des Bildes [Bildunterschrift: Das Auswärtiges Amt riet beim Gaddafi-Sohn zur Ausschöpfung des Ermessensspielraums. ]
Das Auswärtige Amt hat 2007 den bayerischen Behörden offenbar eine Sonderbehandlung von Saif al Arab al Gaddafi empfohlen. Der Sohn des früheren libyschen Machthabers Muammar al Gaddafi war 2006 mit einem italienischen Touristenvisum nach München gekommen und hätte sich neue Aufenthaltspapiere besorgen müssen, um im Jahr darauf an einem Sprachkurs teilnehmen zu können. Für ein neues Visum hätte er Deutschland zeitweise wieder verlassen müssen, die Ausländerbehörde verzichtete aber auf diesen Schritt. Ein Sprecher des bayerischen Innenministeriums verwies darauf, dass dies rechtlich zulässig gewesen sei.

Bei der Entscheidung könnte auch ein Schreiben des Auswärtigen Amtes eine Rolle gespielt haben, dessen Existenz das bayerische Justizministerium bestätigte. Darin riet das Außenministerium "im Rahmen der Ermessensentscheidung der Ausländerbehörde" auf die Nachholung des Visumverfahrens zu verzichten. Grund seien "erhebliche außenpolitische und außenwirtschaftliche Interessen der Bundesrepublik in Libyen."

Das Auswärtige Amt habe die Erteilung einer einjährigen Aufenthaltserlaubnis als angemessen bezeichnet, bestätigte ein Sprecher des Justizministeriums einen entsprechenden Bericht der "Süddeutschen Zeitung".

AA: Keine Vorzugsbehandlung

Das Auswärtige Amt selbst wies den Vorwurf zurück, der Sohn Gaddafis habe eine besondere Behandlung bekommen. Ein Sprecher wollte sich allerdings nicht zu dem Brief aus dem Jahr 2007 äußern. Zu solchen internen Schreiben werde grundsätzlich keine Stellung genommen. Für die Aufenthaltsgenehmigung selbst seien die bayerischen Landesbehörden zuständig gewesen.

Sein Ministerium habe den bayerischen Behörden "in jüngerer Zeit" darauf hingewiesen, dass der Gaddafi-Sohn in Deutschland keine diplomatische Immunität genieße.

Schlägereien und eine laute Luxuskarosse

Saif al Arab al Gaddafi hatte bis Anfang 2011 in München gelebt und war dort an der Technischen Universität eingeschrieben. Er fiel mehrfach negativ bei der Polizei auf, unter anderem wegen seines besonders lauten Ferraris und wegen Schlägereien in Nobel-Diskotheken. Zwischen 2006 und 2010 leitete die bayerische Justiz elf Verfahren gegen den zweitjüngsten Sohn Gaddafis ein, bestraft wurde er allerdings nur in drei Fälle, unter anderem wegen Fahrens ohne Führerschein und Trunkenheit am Steuer. Keine Konsequenzen hatten Vorwürfe, die von Körperverletzung über Verstöße gegen das Waffengesetz bis hin zu Polizistenbeleidigung reichten.

Im vergangenen Mai hatte die damalige libysche Regierung mitgeteilt, Saif al Arab sei bei einem NATO-Luftangriff getötet worden. Von unabhängiger Seite wurde dies nie bestätigt, seit dem Bombardement gibt es allerdings kein Lebenszeichen von ihm.

Stand: 16.01.2012 16:23 Uhr
 

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