FSK
FAQ

Freiwillige Selbstkontrolle Der Jugendschutz im Kino wird 70

Stand: 18.07.2019 13:38 Uhr

Vor 70 Jahren prüfte die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) ihren ersten Film. Aber was macht die FSK eigentlich genau? Welche Kriterien legt sie an - und ist sie noch zeitgemäß?

Von Jacqueline Dreyhaupt, HR

Was macht die FSK?

Die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft - kurz FSK - ist eine Spitzenorganisation der filmwirtschaftlichen Verbände. Sie legt fest, ab welchem Alter ein Film im Kino oder auf anderen Bildträgern, wie zum Beispiel DVD oder Blu-Ray zu sehen sein darf.

In der Praxis funktioniert das so: Die Verleihfirma eines Kinofilmes stellt einen Antrag auf die Erteilung einer Altersfreigabe. Dazu reicht sie den Film bei der FSK ein und zahlt für die Prüfung. Bei einem 90-Minuten-Film kostet das etwa 1000 Euro. Mit der Freigabe durch die FSK sind die Antragsteller rechtlich abgesichert.

Warum gibt es die FSK?

Nach dem zweiten Weltkrieg sollte nach Vorstellung der Alliierten eine Stelle die Militärzensur ersetzen und so Propaganda-Filme mit nationalsozialistischem Inhalt unterbinden. Die Politik wollte die Chance nutzen und das mit einer staatlichen Kontrollbehörde für den Jugendschutz verbinden. Die Filmwirtschaft befürchtete eine staatliche Reglementierung und politische Einflussnahme. Dem ist sie mit dem Modell der freiwilligen Selbstkontrolle zuvorgekommen, bei dem Wirtschaft und staatliche Vertreter zusammenarbeiten.

Brauchen alle Filme eine FSK-Freigabe?

Zwar gibt es in Deutschland keine gesetzliche Pflicht, Filme von der FSK prüfen zu lassen, aber laut Jugendschutzgesetz müssen Kino- und Videofilme mit einer Altersfreigabekennzeichnung versehen werden. Das heißt, ein Film der keine FSK-Freigabe hat, darf nur von Erwachsenen gesehen beziehungsweise gekauft werden.  

Wie sieht es mit Filmen im Internet aus, zum Beispiel bei Streaming-Diensten?

Bei Online-Inhalten, also wenn Filme nur im Internet gezeigt werden, reicht es, wenn der Anbieter selbst eine Altersbewertung vornimmt. Anders verhält es sich im Kino oder auf DVD: Bekommt ein Film von der FSK keine Freigabe, darf er Kindern und Jugendlichen auch nicht gezeigt werden. Der Grund: Kinofilme und DVDs werden nach dem Jugendschutzgesetz geprüft, bei Online-Angeboten ist es der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag der Länder. Diese unterschiedlichen Standards findet die FSK unfair und fordert in Sachen Altersfreigabe eine Gleichbehandlung von Kinofilmen und Online-Medien.

Die Mitglieder des FSK-Prüfausschusses der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK),

Sie entscheiden über die FSK-Eintufungen: die Mitglieder des FSK-Prüfausschusses.

Wer bestimmt bei der FSK, welche Filme Kinder sehen dürfen?

Ein Kinofilm wird von fünf Prüfern bewertet. Die ungerade Zahl ist wichtig, weil mit einer einfachen Mehrheit entschieden wird. Der Vorsitzende ist der Ständige Vertreter der Obersten Landesjugendbehörden, hinzu kommen ein Jugendschutzsachverständiger, zum Beispiel aus dem Jugendamt, und ein Vertreter der öffentlichen Hand, zum Beispiel von Kirchen, dem Zentralrat der Juden oder dem Bundesjugendring. Zwei Prüfer wählt die FSK aus. Die dürfen allerdings nicht in der Filmbranche arbeiten, ansonsten sind vom Studenten bis zum Richter alle gesellschaftlichen Gruppen dabei.

Nach welchen Kriterien werden die Altersfreigaben festgelegt?

Es geht ausschließlich darum, welche Inhalte Kinder und Jugendliche in ihrer Entwicklung beeinträchtigen können - wie Gewalt oder Sexszenen. Grundlage dafür ist das Jugendschutzgesetz. Pädagogische und ästhetische Einschätzungen spielen dabei keine Rolle, ebenso wenig ist das FSK ein Qualitätssiegel.

Einen fest gefügten Kriterienkatalog für die Beurteilung der Wirkung gibt es nicht. Jeder Film wird individuell betrachtet. Als Grundlage dafür dienen Erkenntnisse aus der Medienwirkungsforschung. Kritiker halten die Alterseinstufung für überholt und zu starr und fordern eine feinere Abstufung. Insbesondere die Spanne zwischen sechs und zwölf Jahren sei zu groß und werde der kindlichen Entwicklung nicht gerecht. 

Sind die Entscheidungen der FSK immer unumstritten?

Unumstritten sind sie nicht und sie können auch korrigiert werden. Ein Beispiel ist der Film "Keinohrhasen." Darin mangelt es nicht an derben Sprüchen und Sexszenen, trotzdem wird der Film von der FSK ab sechs Jahren freigegeben. Das war selbst für Regisseur Til Schweiger eine positive Überraschung. Für die Landesjugendbehörde Schleswig-Holsteins und Hessens war das ein Unding. Sie beantragten die erneute Prüfung, danach wurde die Freigabe auf zwölf Jahre angehoben.

Wie sieht die Zukunft der FSK aus?

Filme werden gestreamt, DVDs sind Auslaufmodelle und auch das Kino hat zu kämpfen. Das heißt, das Aufgabengebiet der FSK wird immer geringer - ebenso wie die Gebühren, die sie für die Prüfung bekommen.

Ihre Relevanz in puncto Jugendschutz nimmt stetig ab. Um zu sparen, will die FSK kommendes Jahr ein neues Prüfverfahren starten. Die Anbieter sollen einen Fragebogen mit Informationen füttern, wie zum Beispiel "harte Gewalt", "explizite Sexszenen" oder Ähnliches. Ein Computer-Programm errechnet daraus eine Altersfreigabe. Freigaben ab 18 Jahren oder kritische Fälle werden nach wie vor von einem Gremium getroffen. Neben der Kostenersparnis erhofft sich die FSK mit dem neuen System, auch auf dem internationalen Markt Anschluss zu finden.

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichtete Inforadio am 17. Juni 2019 um 20:15 Uhr.